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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1153
OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14 (https://dejure.org/2015,1153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2015 - 1 RBs 232/14 (https://dejure.org/2015,1153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 1 RBs 232/14 (https://dejure.org/2015,1153)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    StVO § 23 Abs. 1a
    Mobiltelefon, Benutzung, Navigationshilfe, Internetabfrage

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, Benutzung, Begriff, Navigation, Internetrecherche

  • openjur.de

    Mobiltelefon, Handy, Nutzung durch Kraftfahrzeugführer, Navigationshilfe, Internet

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mobiltelefon, Handy, Nutzung durch Kraftfahrzeugführer, Navigationshilfe, Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Benutzung des Handys als Internet-Navigationshilfe ist während der Fahrt verboten

  • IWW
  • JurPC

    Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer als Navigationshilfe

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Nutzung des Mobiltelefons durch einen Kraftfahrzeugführer als Navigationshilfe bzw. zur Internetabfrage

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Ich habe mit dem Handy doch nur einen Hilfsdienst gesucht….”

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Benutzung des Mobiltelefons auch bei Internet bzw. Navigation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handynutzung im Auto - das Handy als Navi

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nicht erlaubt im Auto: Smartphone als Navigationsgerät in der Hand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Smartphones im Auto: Auch nicht als GPS erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy als Navi benutzt - Bußgeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Mobiltelefons durch einen Kraftfahrzeugführer als Navigationshilfe oder zur Internetabfrage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Auto - auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Verbot

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Auto - auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Verbot

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzung eines Smartphones als Navigationshilfe am Steuer verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handy als Navi benützt: Geldstrafe

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Umfang des Verbotes der Handynutzung während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Darf man sein Handy als Navi nutzen?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Handybenutzung durch den Fahrzeugführer

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Handys am Steuer auch als Navigationshilfe verboten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Navigieren, chatten, recherchieren - Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Die Smartwatch im Auto

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ein Mobiltelefon darf auch nicht zur Navigation aufgenommen werden.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Jede Nutzung des Smartphones bzw. Mobiltelefons ist verboten.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Smartphone als Navi nutzen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Mobiltelefon als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt zur Navigation nicht in die Hand genommen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Nutzung der Smartwatch im Auto erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Handy-Verbot im Auto: Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt darunter

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines Smartphones am Steuer als Navigationsgerät ist verboten

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Wer braucht schon ein Navi, wenn er ein Handy hat

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines Smartphones am Steuer als Navigationsgerät ist verboten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internetnutzung am Autosteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobiltelefon am Steuer: Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Handy-Verbot als Autofahrer - Nur bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy in die Hand genommen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 23 Abs. 1a
    Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer als Navigationshilfe

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Smartphones im Straßenverkehr

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Handyverbot gilt auch für Nutzung der Navigationsfunktion

Verfahrensgang

  • AG Castrop-Rauxel - 6 OWi 255/14
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 123
  • NZV 2015, 310
  • NZV 2015, 354
  • K&R 2015, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14
    1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Gerät in der Hand gehalten wird oder nicht (vgl. bereits OLG Hamm, NZV 2003, 98) und die Handhabung des Geräts einen Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion desselben aufweist.

    fällt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung unter § 23 Abs. 1a StVO (vgl. nur: OLG Hamm NZV 2003, 98).

  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12

    Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14
    Eine Benutzung liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung von Bedienfunktionen (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2012 - 5 RBs 4/12 - m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 18.02.2013 - 5 RBs 11/13

    Autofahrer aufgepasst: Verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons als

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14
    Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat insoweit in seinem Beschluss vom 18. Februar 2013 (III-5 RBs 11/13, 5 RBs 11/13 - juris) zutreffend u.a. ausgeführt:.
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 RBs 232/14
    "Insbesondere das Oberlandesgericht Köln hat bereits in seinem Beschluss vom 26. Juni 2008 (81 Ss OWi 49/08 = NJW 2008, 3368, 3369) zutreffend ausgeführt, der Gesamtheit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 23 Abs. 1a StVO sei mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, dass auch die Nutzung der Funktion eines Mobilfunkgeräts als Navigationshilfe als unzulässig anzusehen sei.
  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2014, Az.: 1 SsRs 1/14; OLG Hamm NZV 2015, 310; OLG Köln NJW 2015, 361, 362; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.), wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 51).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47823
BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 StGB, § 69a Abs 1 S 3 StGB, § 21 StVG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 2 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung der Ungeeignetheit eines Fahrers zum Führen eines Kfz bei Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Begründung einer isolierten Sperre bei Nicht-Katalogtat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 123
  • NZV 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
    Soll gegen einen Angeklagten wegen einer Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet werden, so muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen; der erforderliche Umfang der Darlegung hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei Fehlen einer Katalogtat)

    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN; zur Anordnung einer isolierten Sperrfrist vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NStZ-RR 2015, 123 (Ls)).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Soll wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat ? wie dies bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Fall ist ? eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit erforderlich, die die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209; vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, NStZ 2015, 579).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Der erforderliche Umfang der Darlegung ist hierbei einzelfallabhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3).

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, aaO; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).

  • OLG Koblenz, 18.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 142/16

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Notwendige Gesamtwürdigung der

    Eine auf den Einzelfall bezogene Begründung macht dies indes nicht entbehrlich (vgl. BGH, 3 StR 487/14 v. 17.12.2014 - NStZ-RR 2015, 123 ; a.A. OLG Koblenz, 1 Ss 105/12 v. 07.11.2012).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 497/15

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und bewaffnetem Handeltreiben mit

    Die Festsetzung einer sogenannten isolierten Sperrfrist ist vorliegend noch hinreichend begründet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NZV 2015, 252 (L); Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 69 StGB Rn. 13, 13a).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Doch hätte gleichwohl - zumal kein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 StGB vorliegt -, eine ausdrückliche Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vorgenommen werden müssen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14).
  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 12/20

    Zur Revisibilität des Rechtsfolgenausspruchs

    Bei Anordnung einer solchen Sperrfrist muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen zu belegen; der erforderliche Umfang der Darlegung hängt dabei vom Einzelfall ab (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 ­ 3 StR 487/14 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14   

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https://dejure.org/2015,1184
OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14 (https://dejure.org/2015,1184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14 (https://dejure.org/2015,1184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14 (https://dejure.org/2015,1184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bezahlter Urlaub im Strafvollzug

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Inhaftierte haben Anspruch auf bezahlten "Urlaub" im Gefängnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gefangene haben Anspruch auf bezahlten "Urlaub" im Knast - Oberlandesgericht Hamm klärt Fragen der Berechnung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch von Gefangenen auf bezahlten Urlaub im Knast

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefangene haben Anspruch auf bezahlten "Urlaub" - OLG Hamm präzisiert Berechnung der Jahresfrist bei Arbeitsfehlzeiten eines Gefangenen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung der Nichtgewährung von Arbeitsfreistellung in der JVA bedarf genauer Feststellungen zur Anrechnung von Fehlzeiten

Verfahrensgang

  • LG Bochum - V StVK 96/14
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 31.12.1991 - 2 Vollz (Ws) 38/91
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14
    Zunächst ist daher ggf. eine Entscheidung über die Anrechnung von Fehlzeiten als Ermessensentscheidung der Vollzugsbehörde zu überprüfen, weiter dann ggf. die Behandlung nicht mehr anrechenbarer Fehlzeiten (OLG Koblenz ZfStrVO 1992, 197; Pfister NStZ 1988, 117, 118).

    Da der Senat Bedenken hat, dass im angefochtenen Beschluss der zu Grunde liegende Sachverhalt zutreffend erfasst worden ist, da eine Anrechnung von 44 Fehltagen deutlich über der weithin anerkannten Obergrenze von 30 Tagen läge (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1987, 479; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 42 Rdn. 4), und auch Feststellungen zur Dauer und Zeitpunkten der Unterbrechungen fehlen (zu den erforderlichen Feststellungen vgl. OLG Koblenz ZfStrVO 1992, 197, 198) soll der Strafvollstreckungskammer Gelegenheit zu einer insgesamt neuen Sachverhaltsfeststellung gegeben werden.

  • BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 27/86

    Voraussetzungen der Freistellung von der Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14
    Dies ist in der Rechtsprechung dahingehend umgesetzt worden, dass es in einem Fall, in dem es nicht mehr angemessen ist, Fehltage auf die Jahresfrist anzurechnen, es nicht zur Unterbrechung, sondern zur Hemmung der Jahresfrist kommt und der Gefangene dann erst nach Ablauf von ggf. erheblich mehr als einem Jahr ab Arbeitsaufnahme "ein Jahr lang" Tätigkeit ausgeübt hat (BGHSt 35, 95; OLG Hamm MDR 1989, 764).
  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.02.1984 (NStZ 1984, 572) ist § 42 Abs. 1 StVollzG nicht so auszulegen, dass der Gefangene etwa ein Jahr lang an allen Werktagen gearbeitet haben muss.
  • OLG Hamm, 31.01.1989 - 1 Vollz (Ws) 363/88
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14
    Dies ist in der Rechtsprechung dahingehend umgesetzt worden, dass es in einem Fall, in dem es nicht mehr angemessen ist, Fehltage auf die Jahresfrist anzurechnen, es nicht zur Unterbrechung, sondern zur Hemmung der Jahresfrist kommt und der Gefangene dann erst nach Ablauf von ggf. erheblich mehr als einem Jahr ab Arbeitsaufnahme "ein Jahr lang" Tätigkeit ausgeübt hat (BGHSt 35, 95; OLG Hamm MDR 1989, 764).
  • OLG Stuttgart, 28.07.1987 - 4 Ws 173/87
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14
    Da der Senat Bedenken hat, dass im angefochtenen Beschluss der zu Grunde liegende Sachverhalt zutreffend erfasst worden ist, da eine Anrechnung von 44 Fehltagen deutlich über der weithin anerkannten Obergrenze von 30 Tagen läge (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1987, 479; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 42 Rdn. 4), und auch Feststellungen zur Dauer und Zeitpunkten der Unterbrechungen fehlen (zu den erforderlichen Feststellungen vgl. OLG Koblenz ZfStrVO 1992, 197, 198) soll der Strafvollstreckungskammer Gelegenheit zu einer insgesamt neuen Sachverhaltsfeststellung gegeben werden.
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Rechtsprechung
   KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47436
KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14 (https://dejure.org/2014,47436)
KG, Entscheidung vom 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14 (https://dejure.org/2014,47436)
KG, Entscheidung vom 03. November 2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14 (https://dejure.org/2014,47436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 57a StGB, § 63 StGB, § 66 StGB
    Pflichtverteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren gem. § 57a StGB und über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren gem. § 57a StGB und über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren gem. § 57a StGB und über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1897
  • NStZ-RR 2015, 123
  • StV 2015, 230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem BVerfG NJW 2002, 2773; KG a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

    In allen genannten Konstellationen ist jedoch von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - juris; BVerfG NJW 2002, 2773).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Denn das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung erfordert, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 322 f.).
  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    In allen genannten Konstellationen ist jedoch von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - juris; BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahren außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer, in seiner Person liegender Umstände ersichtlich nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu äußern (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 2 Ws 237/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 -1 Ws 138/12 -, juris; jeweils mit weit. Nachweisen).
  • OLG Celle, 19.01.2007 - 1 Ws 6/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen besonderer Schwierigkeit; Gefahr des

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Eine sehr lange Reststrafdauer kann dagegen für eine Pflichtverteidigerbestellung sprechen (vgl. dazu OLG Oldenburg NdsRPfl 2005, 348; OLG Celle NStZ-RR 2008, 80; Senat StraFo 2002, 244).
  • KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01
    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Eine sehr lange Reststrafdauer kann dagegen für eine Pflichtverteidigerbestellung sprechen (vgl. dazu OLG Oldenburg NdsRPfl 2005, 348; OLG Celle NStZ-RR 2008, 80; Senat StraFo 2002, 244).
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, NJW 2015, 1897 und Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren unnötig verzögern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren allein verzögern würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris], vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris] mit weit. Nachweisen; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 69-IV-14
    Mit seiner am 26. August 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. August 2014 (2 Ws 356/14), den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 17. Juli 2014 (3 Ns 740 Js 16701/13) und das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 29. Januar 2014 (17 Cs 740 Js 16701/13).

    b) Hinsichtlich der sinngemäß erhobenen Rüge, der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. August 2014 (2 Ws 356/14) verletze das Willkürverbot (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), zeigt der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung gleichfalls nicht auf.

  • KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16

    Verfahren der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen für die

    Für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt es insbesondere darauf an, in welchem Umfang die vollstreckungsrechtliche Entscheidung in die Rechte des Verurteilten eingreift (dazu vgl. eingehend KG NJW 2015, 1897).

    Vorliegend war schon die im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnete Kontaktweisung - die keine freiheitsentziehende Straftatfolge darstellt - von ausgesprochen geringer Eingriffsintensität (vgl. KG NJW 2015, 1897 - juris Rdn. 10).

  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 4 Ws 346/16

    Pflichtverteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren; Maßregelvollstreckung;

    Hinzu kommt, dass zur Vorbereitung solcher Entscheidungen zumeist Sachver-ständige hinzugezogen werden und der Verurteilte häufig schon zum Verständnis entsprechender Gutachten anwaltlicher Hilfe bedarf (KG Berlin, Beschl. v. 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - juris).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 4 Ws 299/16

    Pflichtverteidigerbestellung; Vollstreckungsverfahren; Unterbringung in einem

    Hinzu kommt, dass zur Vorbereitung solcher Entscheidungen zumeist Sachverständige hinzugezogen werden und der Verurteilte häufig schon zum Verständnis entsprechender Gutachten anwaltlicher Hilfe bedarf (KG Berlin, Beschl. v. 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - juris).
  • KG, 03.02.2022 - 2 Ws 12/22

    Exequaturverfahren

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verfahren außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer, in seiner Person liegender Umstände ersichtlich nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu äußern (vgl. Senat NJW 2015, 1897 und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 29/15 - m.w.N.).
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