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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14   

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https://dejure.org/2014,36767
BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14 (https://dejure.org/2014,36767)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 5 StR 107/14 (https://dejure.org/2014,36767)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 5 StR 107/14 (https://dejure.org/2014,36767)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AMG, § 52 Abs 2 Nr 1 LMG 1974, § 20 Abs 1 Nr 1 LMG 1974, § 20 Abs 1 Nr 2 LMG 1974
    Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von zum Rauchen bestimmten Kräutermischungen

  • IWW

    Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz, § 2 Abs. 1 Nr. 2a AMG, § 2 Abs. 1 AMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 BtMG, § 1 Abs. 1 BtMG, § 132 Abs. 2 GVG, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches gewerbliches Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel

  • rewis.io

    Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von zum Rauchen bestimmten Kräutermischungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzliches gewerbliches Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel

  • rechtsportal.de

    AMG § 2 Abs. 1 Nr. 2a ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Vorsätzliches gewerbliches Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabiszusätzen: Wenn schon kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, dann gegen das Vorläufige Tabakgesetz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kräutermischungen - und die Strafbarkeit nach dem Vorläufigen Tabakgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Legal Highs, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterfallen - Verkauf nun doch strafbar?

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide;

    BGH, 13.08.2014 - 2 StR 22/13

    Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln (Begriff des Arzneimittels)

    EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Legal Highs

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorläufiges Tabakgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 597
  • NStZ-RR 2015, 142
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 22/13

    Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln (Begriff des Arzneimittels)

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Der Senat fragt beim 2. und 3. Strafsenat an, ob an etwa entgegenstehender Rechtsprechung im Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - sowie im Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - festgehalten wird.

    Die vom Angeklagten vertriebenen Kräutermischungen können im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) nicht als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 Rn. 3 f.; Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 Rn. 15), weswegen der Schuldspruch keinen Bestand haben kann.

    Der beabsichtigten Entscheidung stehen indessen möglicherweise der Beschluss des 2. Strafsenats vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - sowie das Urteil des 3. Strafsenats vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - entgegen.

    Der Senat fragt daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG beim 2. und 3. Strafsenat an, ob an etwa entgegenstehender Rechtsprechung im Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - bzw. im Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - festgehalten wird.

  • BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide;

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Der Senat fragt beim 2. und 3. Strafsenat an, ob an etwa entgegenstehender Rechtsprechung im Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - sowie im Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - festgehalten wird.

    Die vom Angeklagten vertriebenen Kräutermischungen können im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) nicht als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 Rn. 3 f.; Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 Rn. 15), weswegen der Schuldspruch keinen Bestand haben kann.

    Der beabsichtigten Entscheidung stehen indessen möglicherweise der Beschluss des 2. Strafsenats vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - sowie das Urteil des 3. Strafsenats vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - entgegen.

    Der Senat fragt daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG beim 2. und 3. Strafsenat an, ob an etwa entgegenstehender Rechtsprechung im Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - bzw. im Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - festgehalten wird.

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 395/57
    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine rechtliche Divergenz auch dann bestehen, wenn die inmitten stehende Rechtsfrage zwar nicht ausdrücklich erörtert worden ist, die frühere Entscheidung jedoch von ihrer Bejahung oder Verneinung begrifflich notwendig abhängt, so dass sie auf einer stillschweigenden Stellungnahme zu ihr beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1957 - 4 StR 395/57, BGHSt 11, 31, 34).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Die vom Angeklagten vertriebenen Kräutermischungen können im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) nicht als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 Rn. 3 f.; Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 Rn. 15), weswegen der Schuldspruch keinen Bestand haben kann.
  • OLG Nürnberg, 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel: Einordnung von

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Wortlaut und Wortsinn des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG bieten dabei keinen Ansatz, etwa solche tabakähnliche Erzeugnisse auszugrenzen, bei denen der Konsument wegen - in welcher Form auch immer - zugesetzter psychoaktiver Stoffe in der Folge des Rauchens eine Rauschwirkung erzielen will (vgl. aber dazu in Abgrenzung zum Arzneimittel - unklar - OLG Nürnberg, PharmR 2013, 94, 97).
  • VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 1 K 13.767

    Wasserpfeifentabak ist Rauchtabak im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes.

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Der auch mit der Verbotsvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 VTabakG verfolgte Zweck des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 1. Oktober 2013 - Au 1 K 13.767, juris Rn. 22; Rohnfelder/Freytag in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 195. EL 2013, Vorläufiges Tabakgesetz, Vorbemerkungen Rn. 1) würde einer Reduktion im genannten Sinn widerstreiten.
  • RG, 25.05.1886 - 1197/86

    Zur Begriffsbestimmung des Surrogates, insbesondere des Tabakssurrogates.

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14
    Einbezogen sind unter anderem Erzeugnisse ähnlich Zigaretten, die aus Kräutern oder synthetisch erzeugten Rohstoffen hergestellt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob sie mit Tabakerzeugnissen verwechselbar sind (vgl. Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 157. EL 2011, Teil 9, Nr. 900, § 3 VTabakG Rn. 22; vgl. auch RGSt 14, 145, 147).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14 - (NStZ 2014, 461 ff. mit Anm. Patzak/Volkmer/Ewald, NStZ 2014, 463 ff., O?lakcio?lu, StV 2015, 166 ff. und Dettling/Böhnke, PharmR 2014, 342 ff.) in einem Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage des Bundesgerichtshofs durch Beschlüsse vom 8. April 2014 - 5 StR 107/14 - (NStZ-RR 2014, 182) und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 437/12 (NStZ-RR 2014, 180 ff.) entschieden, dass Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel so auszulegen ist, dass davon Stoffe nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine Beeinflussung der physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein.

    Danach können Erzeugnisse, die ausschließlich zu Entspannungs- oder Rauschzwecken konsumiert werden und zum Teil auch gesundheitsschädlich wirken, nicht als Funktionsarzneimittel eingestuft werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12; Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14).

    Diese Auslegung des § 3 VTabakG würde ersichtlich dem auf Verbraucherschutz vor Gesundheitsgefahren gerichteten Regelungszweck des Gesetzes widersprechen, das bei tabakähnlichen Erzeugnissen im Sinne von § 3 Abs. 2 VTabakG schließlich nicht einmal das Vorhandensein von Nikotin aus Rohtabak oder die Verwechselbarkeit mit einem Tabakerzeugnis voraussetzt (vgl. für Kräutermischungen BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, NStZ 2015, 597 f.).

  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 107/14

    Keine Arzneimitteleigenschaft bei gesundheitsschädlichen Stoffen (synthetische

    Die hiergegen gerichtete und auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat - nach Erledigung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 5 StR 107/14, PharmR 2014, 296) sowie eines Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, PharmR 2015, 33; vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14, PharmR 2015, 239; vom 23. Dezember 2015 - 2 ARs 434/14, PharmR 2016, 84) - Erfolg.
  • BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    Er sieht sich an einem Freispruch jedoch gehindert, weil - insoweit unproblematisch - die von dem Angeklagten vertriebenen Kräutermischungen teilweise bereits zur Tatzeit in Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommene synthetische Cannabinoide enthielten und im Übrigen eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe (§ 52 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 VTabakG) in Betracht komme (BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, juris).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 ARs 434/14

    Anfrageverfahren zum unerlaubtem Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Begriff des

    Der 5. Strafsenat hat in dem Verfahren 5 StR 107/14 über die Revision eines Angeklagten zu entscheiden, der vom Landgericht wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel in 87 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden ist.
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 403/14

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff des Arzneimittels)

    Im Hinblick auf das derzeit stattfindende Anfrageverfahren gemäß § 132 Abs. 3 GVG kommt jedoch in Betracht, dass sich die Angeklagten nach § 52 Abs. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) bzw. Beihilfe hierzu strafbar gemacht haben (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, NStZ 2015, 597, andererseits BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14, NStZ-RR 2015, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47758
BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14 (https://dejure.org/2014,47758)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 1 StR 324/14 (https://dejure.org/2014,47758)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 (https://dejure.org/2014,47758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 378 Abs 1 AO, § 14 UStG, § 14a UStG, § 14c Abs 2 S 2 UStG
    Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Umsatzsteuerhinterziehung im Falle des Handels mit Altgold durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Gesamtwürdigung der Umstände zur Feststellung der Leichtfertigkeit

  • IWW

    § 25c UStG, § ... 378 Abs. 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 261 StPO, § 378 AO, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 168 Satz 1 AO, § 168 Satz 2 AO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 464a StPO, § 407 Abs. 1 AO, § 76 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. Kenntnis von Scheinfirmen wegen Unerfahrenheit i.R.e. leichtfertigen Steuerverkürzung (hier: Voranmeldung der Umsatzsteuer)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Umsatzsteuerhinterziehung im Falle des Handels mit Altgold durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Gesamtwürdigung der Umstände zur Feststellung der Leichtfertigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Umsatzsteuerhinterziehung im Falle des Handels mit Altgold durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Gesamtwürdigung der Umstände zur Feststellung der Leichtfertigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 142
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    aa) Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 40, HFR 2010, 866; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 17, wistra 2011, 465).

    In Zweifelsfällen hat er von sachkundiger Seite Rat einzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 18, wistra 2011, 465; vgl. dazu auch Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 378 AO Rn. 39; Jäger in Klein, AO, 12. Aufl., § 378 Rn. 20 f.; jeweils mwN).

  • BGH, 20.06.2013 - 4 StR 159/13

    Beweiswürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).

    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 5).

  • BFH, 19.02.2009 - II R 49/07

    Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens -

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Bei einem Kaufmann sind deshalb jedenfalls bei Rechtsgeschäften, die zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören, höhere Anforderungen an die Erkundigungspflichten zu stellen als bei anderen Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2009 - II R 49/07 mwN, BFHE 225, 1).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 5).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    aa) Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 40, HFR 2010, 866; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 17, wistra 2011, 465).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 5).
  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Zudem ist es Steuerpflichtigen regelmäßig möglich und zumutbar, offene Rechtsfragen nach Aufdeckung des vollständigen und wahren Sachverhalts im Besteuerungsverfahren zu klären (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 Rn. 30; vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 18, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 5 und vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 41).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH-Urteile in HFR 2010, 866, vom 8. September 2011 1 StR 38/11, wistra 2011, 465, und vom 17. Dezember 2014 1 StR 324/14, wistra 2015, 191; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BStBl II 2014, 295).
  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16

    Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen,

    In Zweifelsfällen hat er von sachkundiger Seite Rat einzuholen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 -, juris Rn. 29/30).
  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Leichtfertige Steuerverkürzung bei Missachtung der Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs.

    Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl es sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, ZWH 2012, 153, und vom 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14, wistra 2015, 191; BFH, Urteile vom 24. Juli 2014 - V R 44/13, BFHE 246, 207, BStBl II 2014, 955, vom 29. Oktober 2013 - VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295).
  • VG München, 24.06.2015 - M 7 K 14.1765

    Untersagung des Besitzes von Waffen oder Munition, die keiner Erlaubnis bedürfen

    Auch wenn nicht bekannt geworden ist, dass der Kläger die bei ihm zu Hause gehorteten Waffen eingesetzt hat, hat er bereits durch das Anhäufen eines derartigen, völlig ungesicherten "Waffenarsenals" in der mit seiner Mutter gemeinsam bewohnten Wohnung leichtfertig, d.h. grob fahrlässig (Runkel in Hinze, Waffenrecht, § 5 WaffG Rn 29; Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffR, 9. Aufl. 2010, § 5 WaffG Rn 10) und verantwortungslos gehandelt (vgl. auch BGH, U. v. 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 - juris Rn 29, wonach im Steuerstrafrecht leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Gefahr eintreten wird).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4334
BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14 (https://dejure.org/2015,4334)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2015 - 3 ARs 28/14 (https://dejure.org/2015,4334)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14 (https://dejure.org/2015,4334)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 VTabakG; § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG, § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 VTabakG; § 132 Abs. 2 GVG
    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse; Anfrageverfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz, § ... 1 Abs. 1 BtMG, Art. 1 der Richtlinie 89/622/EWG, Art. 1 der Richtlinie 2001/37/EG, Art. 2 Nr. 1 EG, § 1 LMBG, Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 2 EG, Art. 2 Abs. 1 EG, Art. 103 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens zum Rauchen bestimmter Kräutermischungen als Arzneimittel

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens zum Rauchen bestimmter Kräutermischungen als Arzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden sind keine Tabakerzeugnisse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Kräutermischungen" - und die Strafbarkeit nach dem Tabakgesetz

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Als Kräutermischungen getarnte mit Tabak versetzte Cannabinoide unterfallen nicht dem Vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide;

    Auszug aus BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14
    Hieran sieht er sich jedoch durch nicht ausschließbar entgegenstehende Rechtsprechung des 3. Strafsenats gehindert (Senat, Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, juris).

    In dem Urteil vom 4. September 2014 (3 StR 437/12, juris) hat der Senat zu einer Strafbarkeit nach dem Vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG) nicht ausdrücklich Stellung genommen.

    Ausweislich der im Urteil des Senats wiedergegebenen Feststellungen des Landgerichts waren die Kräutermischungen mit dem Hinweis versehen, es handele sich um Raumerfrischer, der Inhalt der verkauften Tütchen sei nicht zum menschlichen Verzehr geeignet (BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, juris Rn. 5).

  • BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    Auszug aus BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14
    Er sieht sich an einem Freispruch jedoch gehindert, weil - insoweit unproblematisch - die von dem Angeklagten vertriebenen Kräutermischungen teilweise bereits zur Tatzeit in Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommene synthetische Cannabinoide enthielten und im Übrigen eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe (§ 52 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 VTabakG) in Betracht komme (BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, juris).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Auszug aus BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14
    Der 5. Strafsenat hält die Verurteilung im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Arzneimittelbegriff (Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) für rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 107/14

    Keine Arzneimitteleigenschaft bei gesundheitsschädlichen Stoffen (synthetische

    Die hiergegen gerichtete und auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat - nach Erledigung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 5 StR 107/14, PharmR 2014, 296) sowie eines Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, PharmR 2015, 33; vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14, PharmR 2015, 239; vom 23. Dezember 2015 - 2 ARs 434/14, PharmR 2016, 84) - Erfolg.
  • BGH, 23.12.2015 - 2 ARs 434/14

    Anfrageverfahren zum unerlaubtem Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Begriff des

    Welche Anforderungen an die Eigenschaften von tabakähnlichen Waren oder deren Zweckbestimmung zu stellen sind (einschränkend BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14, NStZ-RR 2015, 142, 143 f.), hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - nicht entschieden.
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 403/14

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff des Arzneimittels)

    Im Hinblick auf das derzeit stattfindende Anfrageverfahren gemäß § 132 Abs. 3 GVG kommt jedoch in Betracht, dass sich die Angeklagten nach § 52 Abs. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) bzw. Beihilfe hierzu strafbar gemacht haben (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, NStZ 2015, 597, andererseits BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14, NStZ-RR 2015, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2015 - 2 StR 210/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5301
BGH, 11.02.2015 - 2 StR 210/14 (https://dejure.org/2015,5301)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2015 - 2 StR 210/14 (https://dejure.org/2015,5301)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 2 StR 210/14 (https://dejure.org/2015,5301)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 StGB
    Diebstahl: Gewahrsam des Ladeninhabers an den in seinem Ladengeschäft befindlichen Waren

  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Weitergabe von Blankofahrscheinen durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn als Diebstahl und Beihilfe zur Urkundenfälschung

  • rewis.io

    Diebstahl: Gewahrsam des Ladeninhabers an den in seinem Ladengeschäft befindlichen Waren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 346 Abs. 1
    Beurteilung der Weitergabe von Blankofahrscheinen durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn als Diebstahl und Beihilfe zur Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blankofahrscheine

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahl durch Angestellten - wer hat Gewahrsam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 142
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4315
BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14 (https://dejure.org/2015,4315)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3 StR 301/14 (https://dejure.org/2015,4315)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14 (https://dejure.org/2015,4315)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
    Beweiswürdigung bei durch Erinnerungslücken gekennzeichneter Aussage des einzigen Belastungszeugen; gefährliche Körperverletzung (Einzelfallprüfung der Lebensgefährlichkeit von Schlägen gegen Kopf und Oberkörper)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Eine das Leben gefährdende Behandlung durch Schläge oder Tritte gegen den Kopf

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Taxifahrers wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Eine das Leben gefährdende Behandlung durch Schläge oder Tritte gegen den Kopf

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Strafbarkeit eines Taxifahrers wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 142
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14
    Damit der Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfüllt ist, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Körperverletzungshandlung generell dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342).

    Schläge oder Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Urteile vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340).

  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz);

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14
    Schläge oder Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Urteile vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14
    Schläge oder Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Urteile vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Hierzu genügt es, dass - wie hier - die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Tatopfers zu gefährden (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 176; NStZ-RR 2013, 342; NStZ 2013, 345; BeckRS 2015, 04816; OLG Koblenz, BeckRS 2014, 17571).
  • BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23

    Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte

    Tritte gegen den Kopf können eine das Leben gefährdende Behandlung nur unter der Voraussetzung darstellen, dass sie nach Art der konkreten Ausführung der Verletzungshandlungen zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Urt. v. 22.01.2015 - 3 StR 301/14, bei juris m.w.N.).
  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr

    Schläge oder Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 301/14).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Hierzu genügt es, dass - wie hier - die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Tatopfers zu gefährden (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 176; NStZ-RR 2013, 342; NStZ 2013, 345; BeckRS 2015, 04816; OLG Koblenz, BeckRS 2014, 17571).
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