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   BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14   

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https://dejure.org/2015,954
BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14 (https://dejure.org/2015,954)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 StR 573/14 (https://dejure.org/2015,954)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14 (https://dejure.org/2015,954)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 S 1 StPO, § 45 Abs 1 S 1 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeitsvoraussetzungen für Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 44 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer unverschuldeten Fristversäumnis bei einem Verwerfungsbeschluss

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeitsvoraussetzungen für Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Nachweis einer unverschuldeten Fristversäumnis bei einem Verwerfungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzungsfrist im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 145
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; und vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., 2014, § 45 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte und nicht der Verteidiger Kenntnis von dem Verwerfungsbeschluss erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13).
  • BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; und vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., 2014, § 45 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13

    Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte und nicht der Verteidiger Kenntnis von dem Verwerfungsbeschluss erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18

    Zustellung des Urteils an den Verteidiger (kein Zustellungsmangel; mangelnde

    Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14; Senat Beschluss vom 29. November 2017, 3 StR 499/17; BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).

    Zweifel an der Fristeinhaltung gehen zu Lasten des Antragstellers (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14).

    Jedenfalls gehen die sich aus dem Zugang des Schreibens ergebenden Zweifel an der Einhaltung der Frist zu Lasten des Antragstellers (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14), sodass der Antrag auf Wiedereinsetzung bereits unzulässig ist.

  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 80/23

    Antrag eines Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Diese Angabe ist Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2023 - 3 StR 197/23, juris Rn. 3; vom 5. September 2023 - 3 StR 256/23, NStZ-RR 2023, 347; vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 423/20, NStZ 2021, 245 Rn. 7; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 240/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f. und vom 21. November 2016 - 1 StR 526/16 (in NStZ-RR 2017, 48 nur redaktioneller Leitsatz) mwN).

    Darzulegen und glaubhaft zu machen sind auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller ohne eigenes Verschulden gehindert war, die versäumte Rechtsmittelfrist einzuhalten (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f. und vom 21. November 2016 - 1 StR 526/16 (in NStZ-RR 2017, 48 nur redaktioneller Leitsatz) mwN; vgl. auch BeckOK StPO/Cirener, 27. Edition, § 45 Rn. 6; Maul in KK-StPO, 7. Aufl., § 45 Rn. 6).

    Er lässt bereits nicht deutlich erkennen, dass der Angeklagte seinen Verteidiger mit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Urteil beauftragt hatte, was aber für eine unverschuldete Säumnis des Angeklagten erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145, 146; BeckOK StPO/Cirener aaO § 44 Rn. 24a mwN).

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