Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 17.10.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - IV-2 RBs 115/14   

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https://dejure.org/2014,34775
OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - IV-2 RBs 115/14 (https://dejure.org/2014,34775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2014 - IV-2 RBs 115/14 (https://dejure.org/2014,34775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2014 - IV-2 RBs 115/14 (https://dejure.org/2014,34775)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutungslosigkeit der (einfachen) Rechtswidrigkeit der Anordnung aus einem Verkehrszeichen für den objektiven Tatbestand einer Verkehrsordnungswidrigkeit, den Vorsatz und die Rechtsfolgenzumessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die Möglichkeit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die Möglichkeit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die Möglichkeit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Verkehrsschild ist ein Verkehrsschild, und es gilt, basta

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schild ist Schild!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsschilder gelten - auch fehlerhaft aufgestellte!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der Anordnung aus einem Verkehrszeichen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit bedeutungslos

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auch wenn Verkehrszeichen fehlerhaft oder rechtswidrig sind müssen sie befolgt werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsrechtliche Zulässigkeit eines Verkehrsschildes ist im Bußgeldverfahren unbeachtlich

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 152
  • NZV 2016, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1988 - 5 Ss 443/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Auf die erhobene Rechtsbeschwerde ist die vom Tatrichter vorgenommene Zumessung der Rechtsfolgen nur eingeschränkt dahin zu prüfen, ob die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, der Tatrichter von einem falschen Sanktionsrahmen ausgegangen ist oder die ihm - hinsichtlich der Bemessung der Geldbuße nach § 17 Abs. 3 und 4 OWiG - obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Sanktionszwecke nicht beachtet hat, sich von Gesichtspunkten hat leiten lassen, die der Zumessung der Rechtsfolgen nicht zugrunde gelegt werden dürfen, oder ob sich die Rechtsfolge so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei ihrer Zumessung eingeräumt ist (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Dabei sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtsmittelbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 29, 203).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Dabei sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtsmittelbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 29, 203).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Die Urteilsgründe, an die in Urteilen in Bußgeldsachen keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083), lassen ausreichend erkennen, dass dieser Gesichtspunkt berücksichtigt wurde.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellte Vorschriftzeichen sind Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung (st. Rspr.; BVerwG, NJW 1980, 1640).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1990 - 5 Ss OWi 384/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist, darüber hinaus nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 VwVfG (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1991, 204 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14
    Wird eine Geldbuße, die 250 EUR übersteigt, verhängt, ist davon auszugehen, dass die geahndete Ordnungswidrigkeit nicht mehr "geringfügig" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG ist, und folglich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen Berücksichtigung zu finden haben, die nach der genannten Vorschrift nur bei solchen "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" in der Regel unberücksichtigt bleiben (OLG Düsseldorf NZV 2000, 425, 426 und Beschluss vom 23. Januar 2014, IV 2 RBs 133/13).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Dass der Betroffene auf Grund eines Irrtums zur Tatzeit davon ausgegangen wäre, dass die Anordnung aus der vorhandenen Beschilderung nicht zu befolgen gewesen wäre, macht er mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14 -, juris).

    Aus Sicht des Senates ist zudem die Frage der Rechtswidrigkeit der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur kein zwingend bei der Zumessung der Rechtsfolgen zu berücksichtigender Aspekt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14 -, juris), sondern als Zumessungskriterium von vornherein ungeeignet (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 RBs 55/16 -, juris).

  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    1b St 131/68|BFH; 10.01.1968; I R 47/66">NJW 1968, 1848, OLG Düsseldorf, NZV 2016, 243).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 3 RBs 55/16
    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161).

    Aus Sicht des Senates ist die Frage der Rechtswidrigkeit der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung daher nicht nur kein zwingend bei der Zumessung der Rechtsfolgen zu berücksichtigender Aspekt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 9), sondern als Zumessungskriterium von vornherein ungeeignet.

  • OLG Hamm, 18.04.2018 - 3 RBs 75/18

    Ordnungswidrigkeit der Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens

    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161); dies ist im Fall der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB ## bei km #### nach der Rechtsprechung des Senats (s. Beschluss vom 3. März 2016 - III-3 RBs 55/16) nicht der Fall.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 7415/20

    Schutzmaßnahme, Infektionsschutz, Testverpflichtung, Allgemeinverfügung,

    Ob das über die Bußgeldbescheide entscheidende Amtsgericht gezwungen ist, die mögliche Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung mildernd zu berücksichtigen, verneinend in einem Fall der einfachen Rechtswidrigkeit der Anordnung aus einem Verkehrszeichen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, 2 RBs 115/14 -, juris Rn. 6, kann dahinstehen.
  • AG Sinsheim, 26.04.2023 - 14 OWi 1/23

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in Messreihe einer

    Das ist aber anders, wenn das Vorschriftzeichen als Verwaltungsakt nichtig ist, wirksam angefochten oder zurückgenommen wurde (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2001 - 5 Ss 348/2000, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. November 2014 - IV - 2 RBs 115/14 = SVR 2015, 107 (108)).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41149
OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12 (https://dejure.org/2014,41149)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.10.2014 - 1 Ws 241/12 (https://dejure.org/2014,41149)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 241/12 (https://dejure.org/2014,41149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    (Abwesenheits-)Verurteilung eines Betroffenen im Ausland ohne Gewährung rechtlichen Gehörs; Zulässigkeitsvoraussetzungen der innerstaatlichen Vollstreckung einer im Ausland in Abwesenheit des Betroffenen verhängten Strafe (hier: fehlende Erkennbarkeit des Vorliegens der ...

  • rechtsportal.de

    IRG § 49 Abs. 1 Nr. 2
    Zu den Voraussetzungen der Übernahme der Vollstreckung einer in Rumänien gegen einen deutschen Staatsangehörigen in Abwesenheit verhängten Freiheitsstrafe.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).

    Zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaates, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, gehört nach deutschem Verfassungsrecht, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103, jew. m.w.N.).

    Im Zusammenhang mit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist danach anerkannt, dass eine Auslieferung unzulässig ist, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103; OLG Köln, a.a.O. m.w.N.; st. Rspr. des Senats z.B. Beschluss vom 20. Mai 2010 - OLG Ausl. 55/2009 [2/10] -).

    Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen ist den rechtsstaatlichen Anforderungen in diesen Fällen Genüge getan, wenn der Verurteilte von dem gegen ihn anhängigen Verfahren in Kenntnis gesetzt worden ist, sich ihm durch Flucht entzogen hat und im Verfahren von einem ordnungsgemäß bestellten Pflichtverteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte (vgl. BVerfG NJW 1991, 1411; NStZ-RR 2004, 308, 309).

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).

    Zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaates, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, gehört nach deutschem Verfassungsrecht, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103, jew. m.w.N.).

    Im Zusammenhang mit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist danach anerkannt, dass eine Auslieferung unzulässig ist, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103; OLG Köln, a.a.O. m.w.N.; st. Rspr. des Senats z.B. Beschluss vom 20. Mai 2010 - OLG Ausl. 55/2009 [2/10] -).

  • KG, 19.12.1991 - AuslA 413/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretenen Auffassung setzt ein dem ordre public und dem völkerrechtlichen Mindeststandard gemäßes Abwesenheitsverfahren jedoch nicht nur voraus, dass der Verfolgte rechtzeitig von der Tatsache der Durchführung des Verfahrens unterrichtet worden ist, sondern es ist vielmehr regelmäßig zudem erforderlich, dass er von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (vgl. KG StV 1993, 207; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; Thüring.

    OLG, jew. a.a.O.; wohl auch OLG Koblenz, a.a.O.; Vogel in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 73 Rn. 87), wobei diese Kenntnis auf amtlichen Mitteilungen, insbesondere Ladungen, beruhen (KG StV 1993, 207; OLG Düsseldorf; Brandenburg.

  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94

    Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG, a.a.O.; OLG Köln; Brandenburg. OLG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; 365, 366).

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretenen Auffassung setzt ein dem ordre public und dem völkerrechtlichen Mindeststandard gemäßes Abwesenheitsverfahren jedoch nicht nur voraus, dass der Verfolgte rechtzeitig von der Tatsache der Durchführung des Verfahrens unterrichtet worden ist, sondern es ist vielmehr regelmäßig zudem erforderlich, dass er von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (vgl. KG StV 1993, 207; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; Thüring.

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).

    Im Zusammenhang mit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist danach anerkannt, dass eine Auslieferung unzulässig ist, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103; OLG Köln, a.a.O. m.w.N.; st. Rspr. des Senats z.B. Beschluss vom 20. Mai 2010 - OLG Ausl. 55/2009 [2/10] -).

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Der Begriff der Flucht setzt nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung als finales Element ein bewusstes Sichentziehen zu dem Zweck voraus, eine Strafverfolgung zu vereiteln (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 112 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 175 f.; Senatsbeschluss vom 22. August 2014 - OLG Ausl.
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
  • OLG Jena, 02.02.1998 - Ausl 2/97

    Prüfung eines Auslieferungsersuchens; Berücksichtigung der Grundsätze eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    OLG StV 1999, 265, 266; OLG Düsseldorf; Brandenburg.
  • OLG Dresden, 24.05.2012 - 2 Ws 214/12

    Transnationales Recht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12
    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
  • OLG Koblenz, 30.11.2010 - 1 Ws 541/10

    Polnisches Strafurteil gegen polnischen Staatsbürger kann in Deutschland

  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine

  • OLG Karlsruhe, 13.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung aufgrund eines in einem Staat der Europäischen Union ergangenen

  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Dem ist aber von der EU bei der Schaffung des gemeinsamen Rechtsraums von Anfang an entgegengewirkt worden (vgl. Art. 2 Abs. 1 ZP ÜberstÜbk; vgl. BVerfG 2. Senat 3. Kammer 18.02.2016 2 BvR 2191/13 Rn. 39; Art. 4a Abs. 1 RbEuHb i.V.m. § 83 Nr. 3 IRG a.F. bzw. § 83 Abs. 2 Nr. 2 IRG n.F.; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. November 2015 - 1 AK 81/15 -, EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-306/09 -;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 AK 111/14 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 1 Ausl 156/15 - KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2015 - (4) 151 AuslA 147/13 (268/13 und 183/14), (4) 151 AuslA 147/13 (268/13), (4) 151 AuslA 147/13 (183/14) -;Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 241/12 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -).
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