Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14   

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https://dejure.org/2015,14440
BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14 (https://dejure.org/2015,14440)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - 3 StR 638/14 (https://dejure.org/2015,14440)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14 (https://dejure.org/2015,14440)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 StPO
    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Abwägung be- und entlastender Umstände; Darstellung in den Urteilsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 2 S 1 StGB, § 213 Alt 2 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
    Totschlag: Anforderungen an die Begründung eines minder schweren Falles und die konkrete Strafzumessung

  • IWW

    § 213 Alt. 2 StGB, § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags; Darlegung der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen durch das Gericht

  • rewis.io

    Totschlag: Anforderungen an die Begründung eines minder schweren Falles und die konkrete Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags; Darlegung der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Urteil wegen Totschlags in Papenburg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und die Strafbemessung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 240
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14
    Ein solcher kann etwa dann gegeben sein, wenn die Begründung für die verhängte Strafe dem Revisionsgericht die ihm obliegende sachlich-rechtliche Nachprüfung nicht ermöglicht, die Erwägungen des Tatrichters in sich fehlerhaft sind oder die Strafe sich von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, nach oben oder unten löst (st. Rspr.;vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2012 -3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337; KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 267 Rn. 25 mwN).

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2012 -3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).

  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14
    Das gilt auch, soweit die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 2006 -1 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 339, 340; vom 31. Juli 2014 -4 StR 216/14, juris Rn.4).
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 484/08

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Gesamtbewertung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14
    Zur Begründung der Annahme eines minder schweren Falles hat das Landgericht eine Gesamtbewertung aller bedeutsamen Umstände vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2008 -3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; S/S/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 213 Rn.13f. mwN).
  • BGH, 26.07.2006 - 1 StR 150/06

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall); Auslegungslehre

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14
    Das gilt auch, soweit die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 2006 -1 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 339, 340; vom 31. Juli 2014 -4 StR 216/14, juris Rn.4).
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Das gilt auch, soweit die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 26. Juli 2006 - 1 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 339, 340; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240; Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16, StraFo 2017, 196).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Dass die Strafkammer bei der konkreten Strafzumessung die Kriterien nicht nochmals wiederholt, sondern auf die bereits bei der Strafrahmenwahl vorgenommene Aufzählung verwiesen hat, stellt keinen Rechtsmangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Die Entscheidung über das Vorliegen des sonstigen minder schweren Falls des Totschlags im Sinne von § 213 Alternative 2 StGB nimmt der Tatrichter ebenfalls auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Umstände vor, die nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Ein solcher kann etwa dann gegeben sein, wenn die Begründung für die verhängte Strafe dem Revisionsgericht die ihm obliegende sachlich-rechtliche Nachprüfung nicht ermöglicht, die Erwägungen des Tatrichters in sich fehlerhaft sind oder die Strafe sich von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, nach oben oder unten löst (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. August 2012 -3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337 und vom 16.April 2015 -3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).

    Das gilt auch, soweit die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 2006 -1 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 339, 340; vom 31. Juli 2014 -4 StR 216/14, juris Rn.4 und vom 16.April 2015 -3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240 und vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    a) Die Strafbemessung (Strafrahmenwahl, konkrete Strafzumessung und Bestimmung der Gesamtstrafe) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, so dass das Revisionsgericht nur bei Vorliegen eines Rechtsfehlers eingreifen darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 540; Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ 2008, 343, 344 mwN).
  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 63/15

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei überlanger Verfahrensdauer wegen

    Die Entscheidung hierüber nimmt das Tatgericht ebenfalls auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Umstände vor, die nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240 mwN).
  • OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17

    Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Eine erschöpfende Aufzählung aller gem. § 46 Abs. 2 StGB in Betracht kommenden Strafzumessungserwägungen ist hierbei zwar weder vorgeschrieben noch möglich (BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18

    Strafzumessung (Revisibilität; Voraussetzungen generalpräventiver Erwägungen;

  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung;

  • BGH, 12.12.2019 - 3 StR 401/19

    Strafzumessung bei der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von

  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17

    Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung

  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16

    Revision: Notwendiger Umfang der Angabe von Strafzumessungsgründen im

  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 492/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer Bandendiebstahl, Gesamtwürdigung)

  • BGH, 13.09.2023 - 2 StR 42/23

    Beweiswürdigung zur Beihilfe des bewaffneten Handeltreibens mit

  • LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
  • OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15

    Berücksichtigung aller Umstände bei Strafzumessung; Weiter Beurteilungsspielraum

  • BGH, 26.04.2016 - 4 StR 134/16

    Vorliegen eines Versuchs als Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls

  • LG Bonn, 17.11.2020 - 24 Ks 10/20
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5872
BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15 (https://dejure.org/2015,5872)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2015 - 5 StR 22/15 (https://dejure.org/2015,5872)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2015 - 5 StR 22/15 (https://dejure.org/2015,5872)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 54 Abs 1 StGB, § 55 StGB, § 267 StPO
    Einzelstrafenbemessung unter Berücksichtigung zahlreicher gewichtiger Strafmilderungsgründe: Prüfungs- und Erörterungspflicht bei anschließender Verhängung einer nicht aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe nach Auflösung einer Gesamtstrafe von 2 Jahren

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 54 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldangemessenheit einer nach der Strafhöhe aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe

  • rewis.io

    Einzelstrafenbemessung unter Berücksichtigung zahlreicher gewichtiger Strafmilderungsgründe: Prüfungs- und Erörterungspflicht bei anschließender Verhängung einer nicht aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe nach Auflösung einer Gesamtstrafe von 2 Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 1
    Schuldangemessenheit einer nach der Strafhöhe aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 240
  • StV 2015, 563
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15
    Es hat jedoch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (§ 54 Abs. 1 StGB) nicht dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe noch schuldangemessen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584).
  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 298/91

    Berücksichtigung der Spezialprävention

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15
    Es hat jedoch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (§ 54 Abs. 1 StGB) nicht dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe noch schuldangemessen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584).
  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93

    Strafmilderungsgrund - Strafaussetzung - Bewährung - Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15
    Es hat jedoch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (§ 54 Abs. 1 StGB) nicht dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe noch schuldangemessen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584).
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 348/72

    Verstoß gegen die Denkgesetze - Verstoß gegen den Grundsatz "im Zweifel für den

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15
    Das Landgericht war auch nicht aus Rechtsgründen verpflichtet, trotz Einbeziehung einer weiteren Strafe eine höhere Gesamtstrafe als die frühere zu verhängen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 348/72, NJW 1973, 63).
  • OLG Bamberg, 21.01.2016 - 3 OLG 7 Ss 130/15

    Strafzumessung und Bildung der Gesamtstrafe

    Da lediglich ein Wertungsfehler vorliegt, können die tatsächlichen Feststellungen bestehen bleiben; sie dürfen um ihnen nicht widersprechende ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.03.2015 - 5 StR 22/15 [bei juris] m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 48/18

    Notwendige Urteilsfeststellungen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Die zur neuen Entscheidung berufene Berufungskammer wird die ergänzenden, den bisherigen nicht widersprechenden Feststellungen zu treffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10.03.2015 - 5 StR 22/15 = NStZ-RR 2015, 240 = StV 2015, 563 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 5).
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