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   BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15   

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https://dejure.org/2015,15545
BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15 (https://dejure.org/2015,15545)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2015 - 5 StR 55/15 (https://dejure.org/2015,15545)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 5 StR 55/15 (https://dejure.org/2015,15545)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; fernliegende hypothetische Möglichkeit; lediglich formelhafte Gesamtabwägung aller Indizien; Darlegung der Beschuldigtenvernehmung des schweigenden Angeklagten; Widerspruch ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Freispruch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Mitteilung der Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Rahmen der Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung

  • rewis.io

    Freispruch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Mitteilung der Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Rahmen der Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2745
  • NStZ-RR 2015, 255
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11

    Freispruch (lückenhafte Beweiswürdigung; Urteilsgründe; revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Seine diesbezüglichen polizeilichen Angaben sind in den Urteilsgründen lediglich so bruchstückhaft und verstreut mitgeteilt worden, dass keine revisionsgerichtliche Überprüfung erfolgen kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2011 - 2 StR 167/11, NStZ 2012, 227, 228, und vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Die Urteilsgründe lassen darüber hinaus nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen, inwieweit und aus welchen Gründen der gerichtliche Sachverständige in seinem mündlich erstatteten Gutachten von seinem vorläufigen schriftlichen Gutachten abgewichen und offenbar zu einer geänderten Einschätzung des Brandverlaufs gelangt ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei Widerspruch zwischen vorbereitendem schriftlichen und mündlichen Sachverständigengutachten BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, insoweit in NStZ 2012, 648 nicht abgedruckt; vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453, 2454, und vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15).
  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Diese Vorgehensweise lässt besorgen, dass das Landgericht den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20, und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12), und dass es hierdurch zugleich überspannte Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung gestellt hat.
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, insoweit in NStZ 2012, 648 nicht abgedruckt; vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453, 2454, und vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 167/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf eines

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Seine diesbezüglichen polizeilichen Angaben sind in den Urteilsgründen lediglich so bruchstückhaft und verstreut mitgeteilt worden, dass keine revisionsgerichtliche Überprüfung erfolgen kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2011 - 2 StR 167/11, NStZ 2012, 227, 228, und vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11).
  • BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04

    Beweiswürdigung (sexueller Missbrauch; Widerspruch von schriftlichem

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Die Urteilsgründe lassen darüber hinaus nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen, inwieweit und aus welchen Gründen der gerichtliche Sachverständige in seinem mündlich erstatteten Gutachten von seinem vorläufigen schriftlichen Gutachten abgewichen und offenbar zu einer geänderten Einschätzung des Brandverlaufs gelangt ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei Widerspruch zwischen vorbereitendem schriftlichen und mündlichen Sachverständigengutachten BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, insoweit in NStZ 2012, 648 nicht abgedruckt; vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453, 2454, und vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
    Diese Vorgehensweise lässt besorgen, dass das Landgericht den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20, und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12), und dass es hierdurch zugleich überspannte Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung gestellt hat.
  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Dass das Landgericht bereits einen entsprechenden objektiv tatfördernden Beitrag des Angeklagten S.     nicht hat feststellen können, ist unter Berücksichtigung des insoweit geltenden eingeschränkten Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 8; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11; Urteil vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 mwN) revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17

    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen

    Eine Beweiswürdigung ist jedoch dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH [27.04.10] NStZ 2011, 108 [109]; BGH; Urt. v. 03.06.2015 - 5 StR 55/15 - = NStZ-RR 2015, 255 ff.; SenE v. 04.09.2012 - III-1 RVs 154/12 - = DAR 2012, 649; SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind und dabei nicht beachtet wurde, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretischen Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15, NStZ-RR 2011, 184; vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 28 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19

    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255, 256, jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    (5) Die Ausführungen des Landgerichts zu den in der Einlassung offen bleibenden Fragen, ob, und wenn ja, wie und mit welcher Zielrichtung der Angeklagte H. tätig geworden ist, nachdem er von der Einlagerung von Diebesgut durch den "Bekannten' Kenntnis erlangt hatte, lassen überdies besorgen, das Landgericht habe nicht beachtet, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300, 2301, und vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255, 256 mwN).
  • OLG Hamm, 27.10.2015 - 5 RVs 119/15

    Steuerhinterziehung, Feststellungen, Umfang, Selbstanzeige, Sperrwirkung

    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 255; Senatsurteil vom 27. Oktober 2015 - 5 RVs 88/15 -).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 158/17

    Kein sachlich-rechtlich beachtlicher Erörterungsmangel bei der Beweiswürdigung

    b) Diese Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand des Totschlags hält der sachlich-rechtlichen Überprüfung stand (zum revisionsrechtlichen Maßstab s. BGH, Urteile vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13, juris Rn. 6; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9; vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, juris Rn. 28).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13, aaO, Rn. 7; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, aaO, S. 255 f.).

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Insbesondere ist es insoweit weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NStZ-RR 2015, 255).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

  • BGH, 16.12.2015 - 1 StR 423/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 645/18

    Beweiswürdigung (entlastende Angaben des Angeklagten; gesamtes Beweisergebnis;

  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Umfang der

  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 163/22

    Mord (Heimtücke: offene Feindseligkeit; Arg- und Wehrlosigkeit, bewusstes

  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtschau)

  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 217/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Motorradfahrers:

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 403/20

    Keine Anwendbarkeit der Wahlfeststellung bei möglicher Schaffung einer

  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

  • OLG Frankfurt, 01.12.2022 - 26 Sch 4/22

    Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts

  • AG Zossen, 01.12.2016 - 10 Cs 11/16

    Fahrlässige Trunkenheitsfahrt: Tatrichterliche Feststellung der alkoholbedingten

  • OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 259/16

    Voraussetzungen der Verwertung einer Verteidigererklärung als geständige

  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi (119/16)
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