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   BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15   

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BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15 (https://dejure.org/2015,19674)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - 1 StR 7/15 (https://dejure.org/2015,19674)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 1 StR 7/15 (https://dejure.org/2015,19674)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO; § 26a Abs. 1 StPO; § 44 StPO
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter; Begründung des Antrags: völlig ungeeignete Begründung; keine Wiederholung von Befangenheitsanträgen); Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Nachholung von Verfahrensrügen bei bereits ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 26a Abs 1 Nr 2 StPO
    Strafverfahren: Richterablehnung mit einer völlig ungeeigneten Begründung

  • IWW

    § 257c StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 27 Abs. 1 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 26a StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 27, 49 StGB, § 64 StGB, § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 349 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden im Rahmen eines Befangenheitsantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Richterablehnung mit einer völlig ungeeigneten Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden im Rahmen eines Befangenheitsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 283
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Ein extremer Ausnahmefall, wonach bei einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis angenommen werden kann, (vgl. hierzu BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 209/14, 2 BvR 240/14, 2 BvR 262/14), liegt hier nach den getroffenen Feststellungen ersichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Die Vorschrift des § 26a StPO ist deshalb eng auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410).
  • BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. bzgl. Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Der Senat hat aber schon in dem Verfahren 1 StR 215/12 durch Beschlussverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO keine Bedenken gegen einen Grenzwert von 75 mg geäußert und hat in seinem Beschluss vom 10. März 2015 (1 StR 64/15) bestätigt, dass der Grenzwert der nicht geringen Menge an Fentanyl rechtsfehlerfrei auf eine Wirkstoffmenge von 75 mg festgesetzt wurde.
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14

    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Das Vorbringen des Angeklagten war zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet; ein solcher Fall steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO gleich (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Rn. 4a zu § 26a m. zahlr. w.N.).
  • BGH, 25.02.2015 - 2 StR 396/14

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Für die Nachholung von Verfahrensrügen der bereits formgerecht begründeten Revision (hier durch die erhobene Sachrüge), kann dem Angeklagten, der mit seinem Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend war, Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht bewilligt werden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 2 StR 396/14, auch die Nachweise zur st. Rspr. bei Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Rn. 7 zu § 44).
  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12

    Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Das Vorbringen des Angeklagten war zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet; ein solcher Fall steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO gleich (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Rn. 4a zu § 26a m. zahlr. w.N.).
  • BGH, 15.04.2015 - 4 StR 509/14

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen angeblicher Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15
    Ohnehin hat hier der Angeklagte nicht eine § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Verfahrensrüge nachgeholt bzw. erhoben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. April 2015 - 4 StR 509/14).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Dass die zeitlich nachfolgende Entscheidung des 1. Strafsenats vom 9. Juli 2015 (1 StR 7/15), die in ihrer Begründung ohnehin lediglich das Vorliegen eines extremen Ausnahmefalls, wonach bei einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation (aus verfassungsrechtlicher Sicht) ein Verfahrenshindernis angenommen werden könne, verneint, dem am 10. Juni 2015 verkündeten und durch eine Presseerklärung am selben Tag öffentlich bekannt gemachten Urteil des Senats nicht entgegenstand, bedarf keiner Erläuterung.
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Zutreffend ist zwar, dass es sich bei dem Rauschgift Methamphetamin um ein durchaus gefährliches Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential handelt (so BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283).
  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Denn diesen Ablehnungsgesuchen ist - auch eingedenk der gebotenen engen Auslegung des § 26a StPO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, juris Rn. 9) - kein tauglicher Grund zur Ablehnung im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO zu entnehmen.

    Dies steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung dieser Ablehnungsgesuche gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 4 StR 654/19, juris Rn. 1; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, juris Rn. 12).

  • BGH, 11.01.2018 - 1 StR 36/17

    Verwerfung eines Ablehnungsantrages als unzulässig

    Im Hinblick auf den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer und den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bär stützt der Angeklagte sein Ablehnungsgesuch auf eine aus rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGH, Beschlüsse vom 22. März 2017 - 5 StR 583/16, NStZ-RR 2017, 180 und vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283, jeweils mwN, zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 220).
  • BGH, 25.06.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

    Beides steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung gleich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    ff) Danach hat aber der Umstand, dass sich die Tat des Angeklagten auf eine "harte' Droge, mithin auf eine solche bezieht, die auf der von der Rechtsprechung gebildeten Gefährlichkeitsskala einen vorderen Platz einnimmt (vgl. hierzu einerseits BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39: sehr gefährliche Droge mit hohem Suchtpotential; Beschluss vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17: Gefährdungspotential von Crystal mit dem der "harten' Droge Crack im Wesentlichen gleich zu bewerten; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 13 und vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16 Rn. 7, die Wertung als extrem gefährliche Droge beanstandend; demgegenüber BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 2 StR 593/18 Rn. 5, offen lassend, ob die Wertung, dass es sich um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt handele, rechtsfehlerfrei ist), in ganz maßgeblichem Umfang schon bei der Gewichtung des konkreten Vielfachen der nicht geringen Menge Berücksichtigung gefunden.
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23

    Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!

    Ein solches Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und daher offensichtlich unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 2 Ars 66/16, 2 AR 22/16; BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - 1 StR 7/15; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 4).
  • BGH, 25.08.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

    Beides steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; Beschluss vom 1 2 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 654/19

    Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an

    Der Angeklagte hat in dem Gesuch jedenfalls keinen Grund zur Ablehnung im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO angegeben, denn das Vorbringen erschöpft sich in Umständen, die offenkundig nicht die Beisitzer betreffen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15).
  • BGH, 31.10.2023 - StB 30/23

    Ablehungsgesuch gegen den 3. Strafsenat in einem Verfahren wegen des Verdachts

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 26a Rn. 4a mwN; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62, 73; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, juris Rn. 15; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04, NStZ-RR 2005, 173, 174).
  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Befangenheitsantrages als unzulässig

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Ablehnungsantrags als unzulässig

  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 20/21

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls der Beihilfe zum Handeltreiben

  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17

    Charakter von Methamphetamin (Crystal) als harte Droge strafschärfend zu

  • BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23

    Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15, 5 Ws 115/15   

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https://dejure.org/2015,10472
OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15, 5 Ws 115/15 (https://dejure.org/2015,10472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2015 - 5 Ws 114/15, 5 Ws 115/15 (https://dejure.org/2015,10472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2015 - 5 Ws 114/15, 5 Ws 115/15 (https://dejure.org/2015,10472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 112; StPO § 116
    Fluchtgefahr, Hungerstreik, Flucht, Invollzugsetzung

  • Burhoff online

    Haftbefehl Invollzugsetzung, Fluchtgefahr, Verstärkung

  • openjur.de

    Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls bei schwerwiegendem, dem Beschuldigten zurechenbarem Verstoß, der das Vertrauen des Gerichts in ihn und in die Wirksamkeit von Ersatzmaßnahmen nachhaltig erschüttert; Fluchtgefahr durch bewusste Herbeiführung der eigenen ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls bei schwerwiegendem, dem Beschuldigten zurechenbarem Verstoß, der das Vertrauen des Gerichts in ihn und in die Wirksamkeit von Ersatzmaßnahmen nachhaltig erschüttert; Fluchtgefahr durch bewusste Herbeiführung der eigenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftgrund der Fluchtgefahr bei Hungerstreik und Absetzen von Medikamenten möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 302/14

    Abwesenheit des Angeklagten während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
    Nachdem das Urteil auf die Revision des Angeklagten durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014 (Az.: 4 StR 302/14) mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen worden war, hat die nunmehr zuständige 6. große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg den Haftbefehl der 2. großen Strafkammer vom 14. März 2014 (Az.: II-2 KLs 44/13) unter dem 09. Dezember 2014 - gleichfalls unter Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr - neu gefasst (Az.: II-6 Kls 14/14).
  • OLG Oldenburg, 11.05.1989 - 1 Ws 78/89

    Voraussetzungen des Haftgrunds der Fluchtgefahr; Sich-Entziehen des Angeklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
    Denn wer sich bewusst in einen Zustand länger dauernder Verhandlungsunfähigkeit versetzt, insbesondere durch den Entzug von Flüssigkeit bzw. Nahrung oder die Nichteinnahme von Medikamenten, entzieht sich dem Verfahren im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO (OLG Oldenburg, StV 1990, 165 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 112 Rn. 18).
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
    Entscheidend ist, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, ein Angeklagter werde dem in der Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (OLG Köln, StV 1995, 419).
  • OLG Frankfurt, 13.07.1995 - 5 Ws 1/95

    Gröbliche Zuwiderhandlung gegen Auflagen; Fluchtgefahr; Verstärkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
    Maßgeblich ist, ob der Beschuldigte durch sein Verhalten den vorhandenen Haftgrund (Fluchtgefahr) wieder derart verstärkt hat, dass der Haftbefehl vollzogen werden muss (OLG Frankfurt, StV 1995, 476; KG Berlin, Beschluss vom 09. September 2002 zu 1 AR 1077/02, zitiert nach juris Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 116 Rn. 23).
  • KG, 09.09.2002 - 3 Ws 398/02

    Widerruf der Haftverschonung wegen Verspätung des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
    Maßgeblich ist, ob der Beschuldigte durch sein Verhalten den vorhandenen Haftgrund (Fluchtgefahr) wieder derart verstärkt hat, dass der Haftbefehl vollzogen werden muss (OLG Frankfurt, StV 1995, 476; KG Berlin, Beschluss vom 09. September 2002 zu 1 AR 1077/02, zitiert nach juris Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 116 Rn. 23).
  • BGH, 30.03.2017 - AK 18/17

    Anordnunng der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der

    Das zu prognostizierende Sich-Entziehen gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO kann auch darin begründet sein, dass sich der Beschuldigte, etwa durch einen sog. Hungerstreik, bewusst in einen Zustand der Verhandlungsunfähigkeit versetzt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 Ws 54/11, juris Rn. 7; vom 7. April 2015 - 5 Ws 114/15, 5 Ws 115/15, juris Rn. 17; BeckOK StPO/Krauß, § 112 Rn. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-63/23

    Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    34 C-115/15, EU:C:2016:259.
  • VG Kassel, 06.07.2015 - 4 L 1171/15
    KS.A -, vom 5. Februar 2015-1 L 115/15.KS.A - und vom 2. Februar 2015 - 6 L 67/15.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14   

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https://dejure.org/2014,33398
OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 (https://dejure.org/2014,33398)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 (https://dejure.org/2014,33398)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 2014 - 2 Ws 334/14 (https://dejure.org/2014,33398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf die Folgen seines Nichterscheinens; Beachtung des Territorialitätsprinzips

  • rechtsportal.de

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf die Folgen seines Nichterscheinens; Beachtung des Territorialitätsprinzips

  • rechtsportal.de

    StPO § 216 Abs. 1 S. 1; StPO § 230 Abs. 2
    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf die Folgen seines Nichterscheinens

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 283
  • StV 2015, 346
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14

    Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
    Allerdings darf nach wohl überwiegender Meinung die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg St\/ 2009, 348; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ; KK-Gmel, 7. Auflage 2013, § 216 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
    Allerdings darf nach wohl überwiegender Meinung die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg St\/ 2009, 348; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ; KK-Gmel, 7. Auflage 2013, § 216 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425).
  • LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18

    Ordnungsgemäße Ladung eines dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagtenzum

    Ob daraus abzuleiten ist, dass eine mit der beschriebenen Warnung verbundene Ladung an in Ausland wohnende Angeklagte ausnahmslos als unwirksam anzusehen ist (so wohl die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05) oder im Anschluss eine im Vordringen begriffene Rechtsprechung die Warnung der Wirksamkeit der Ladung jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn sie den eindeutig einschränkenden Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14115
LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,14115)
LG Gießen, Entscheidung vom 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,14115)
LG Gießen, Entscheidung vom 29. April 2015 - 7 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,14115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Zustellung eines Strafbefehls bei fehlender Übersetzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Auszug aus LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15
    In diesem Falle beginnt nach § 37 Abs. 3 StPO die Rechtsmittelfrist nicht vor Zustellung der schriftlichen Übersetzung zu laufen; eine Zustellung ohne schriftliche Übersetzung ist unwirksam (vgl. LG Stuttgart NStZ-RR 2014, 216 unter Hinweis auf: BT-Drs. 17/12578, S. 14; Ziegler, in: KMR, StPO, 69. EL (10/2013), § 37 Rn. 59; Weßlau, in: SK/StPO, Bd. 1, 4. Aufl. (2014), § 37 Rn. 46; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 12. Bd.: Nachtrag, 26. Aufl. (2014), § 37 Rn. 14).
  • LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16

    Zustellung, Ausländer, Übersetzung, Strafbefehl, Rechtsmittelbelehrung

    Die nach Wiedereinsetzung zulässige sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss ist auch begründet.Denn nach den obigen Ausführungen ist dem Angeklagten jedenfalls auch im Hinblick auf die Verabsäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.Zwar scheitert die Wirksamkeit der Zustellung nicht an § 37 Abs. 3 StPO, da diese Vorschrift für die Zustellung von Strafbefehlen keine analoge Anwendung findet (so jedoch LG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2014 - 7 Qs 18/14 in BeckRS 2014, 09908 und LG Gießen, Beschluss vom 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 in BeckRS 2015, 10797).
  • LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19

    Beginn der Einspruchsfrist gegen Strafbefehl nur bei wirksamer Zustellung des

    Ferner verlangt auch der Sinn und Zweck der Regelung in § 37 Abs. 3 StPO nach einer Anwendung der Norm auf Strafbefehle (vgl. LG Gießen, Beschluss v. 29.04.2015, 7 Qs 48/15, BeckRS 2015, 10797).
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