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   BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15   

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https://dejure.org/2015,24661
BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15 (https://dejure.org/2015,24661)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2015 - 5 StR 78/15 (https://dejure.org/2015,24661)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15 (https://dejure.org/2015,24661)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; fehlende umfassende Gesamtwürdigung; unvollständige Beweiswürdigung; Nachweis der Täterschaft durch für sich genommen nicht ausreichende Indizien; DNA-Spuren; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren wegen Totschlags: Gesamtwürdigung aller Indizien bei Freispruch des Angeklagten

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Landgerichts; Überspannte Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung; Beruhen des Urteils auf Beweiswürdigungsmängeln

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Totschlags: Gesamtwürdigung aller Indizien bei Freispruch des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Landgerichts; Überspannte Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung; Beruhen des Urteils auf Beweiswürdigungsmängeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 349
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15
    Diese Vorgehensweise in Verbindung mit der eher formelhaften Erwähnung einer Gesamtbetrachtung, im Rahmen derer die vorhandenen Beweisanzeichen nicht erkennbar zueinander in Beziehung gesetzt und gegeneinander abgewogen werden (UA S. 32), lässt besorgen, dass das Landgericht den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln für sich betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20, und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12), und dass es hierdurch zugleich überspannte Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung gestellt hat.
  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15
    Diese Vorgehensweise in Verbindung mit der eher formelhaften Erwähnung einer Gesamtbetrachtung, im Rahmen derer die vorhandenen Beweisanzeichen nicht erkennbar zueinander in Beziehung gesetzt und gegeneinander abgewogen werden (UA S. 32), lässt besorgen, dass das Landgericht den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln für sich betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20, und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12), und dass es hierdurch zugleich überspannte Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung gestellt hat.
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15
    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15 mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Offenbleiben kann, ob - wie der Generalbundesanwalt rügt - der Staatsschutzsenat hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Mord rechtsfehlerhaft maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. dazu etwa BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 2 StR 442/21, NStZ-RR 2022, 213, 214; vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17, juris Rn. 10; vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349, 350) oder dabei von überhöhten rechtlichen Anforderungen, insbesondere zu der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannten Form der psychischen Beihilfe (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 27 mwN), ausgegangen ist.
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Die Beweiswürdigung ist in diesem Punkt lückenhaft und begegnet daher auch eingedenk des hierbei beschränkten Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349 Rn. 9 mwN) rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 409/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Umgang mit

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

    Der Zweifelssatz gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat und die der Sache nach fernliegend sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 301/19

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die umfassende Würdigung der festgestellten

    Für die neue Hauptverhandlung empfiehlt sich schon angesichts der seit 1984 fortentwickelten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Schmauchspurenantragung (vgl. Lichtenberg, NStZ 1990, 159, 163 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 1926 mwN; MAH Strafverteidigung/Niewöhner/Wenz, 2. Aufl., § 69 Rn. 64 ff.; Altmann/Pfeiffer, NStZ 1998, 179 mwN; zur Kontamination durch die Schmauchwolke insbesondere in geschlossenen Räumen vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349 f.) eine neue Begutachtung und die Anhörung des Sachverständigen zur Art der an den Händen des Mittäters gesicherten Schmauchspuren und möglichen Schlussfolgerungen daraus.
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 570/15

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des (schweren) sexuellen

    Die durch das Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung ist insoweit lückenhaft und begegnet daher auch eingedenk des hierbei beschränkten Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349, 350 mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 300/15

    Rechtsbedenkliche Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die

    Die Beweiswürdigung begegnet trotz des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15 mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil das Landgericht an die Bildung seiner Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten überspannte Anforderungen gestellt hat.
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