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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41446
BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14 (https://dejure.org/2014,41446)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2014 - 2 StR 311/14 (https://dejure.org/2014,41446)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14 (https://dejure.org/2014,41446)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 1 Nr 1 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe; Schätzung von Wirkstoffmengen für eine "durchschnittliche Qualität" von Marihuana

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 31 Satz 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Strafmillderung bei Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe; Schätzung von Wirkstoffmengen für eine "durchschnittliche Qualität" von Marihuana

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von einer Strafmillderung bei Betäubungsmitteldelikten

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31
    Absehen von einer Strafmillderung bei Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Begründung eines Verdachts und Schaffung einer Aufklärungsmöglichkeit reicht nicht für Anwendung von § 31 BtMG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14
    Sollte - wie der Generalbundesanwalt meint - einer Entscheidung des 3. Strafsenats vom 9. Juni 2004 - 3 StR 166/04, StV 2004, 602 zu entnehmen sein, der Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität liege ausnahmslos zwischen 2 bis allenfalls 5 % THC und die Zugrundelegung eines höheren Wirkstoffgehalts sei stets rechtsfehlerhaft, würde dem der 2. Strafsenat nicht folgen.
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14
    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Anwendung des § 31 Satz 1 BtMG nicht daran scheitert, dass die angegebenen Taten als rechtlich selbständig zu werten sind, sofern sie nur mit der strafbaren Beteiligung des Angeklagten an der Handelstätigkeit in Zusammenhang stehen (BGH StV 2013, 707; Körner/Patzak/Volkmer BtMG 7. Aufl. § 31 Rn. 63), hat das Tatgericht die Voraussetzungen des § 31 Satz 1 BtMG auch im Fall 5 der Urteilsgründe erneut zu prüfen.
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Der Zweifelsgrundsatz kommt ihm dabei nicht zugute (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162; vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77, 78).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Sofern keine lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, kann bei Marihuana durchschnittlicher Qualität ein Wirkstoffgehalt von 2 bis allenfalls 5 % angenommen werden (BGH Beschluss v. 9.6.2004 - 3 StR 166/04, BeckRS 2004, 6824; BGH, Beschluss v. 27.11.2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei

    c) Das Landgericht hat jedoch nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt, auf welcher Grundlage die Schätzung beruht (siehe dazu BGH, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14 Rn. 12 und vom 14. September 2016 - 2 StR 300/16 Rn. 5; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, Vor §§ 29 ff. Rn. 313).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 1 RVs 26/19

    Anforderungen an die Schätzung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln;

    Das Tatgericht darf bei dieser Schätzung auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Voraussetzung ist aber, dass es seine entsprechenden Erfahrungen im eigenen Bezirk in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise in den Urteilsgründen darlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - 2 StR 311/14 -, juris; Senat, a.a.O.; Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O., vor § 29 ff. Rn. 335).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42313
BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14 (https://dejure.org/2014,42313)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2014 - 3 StR 451/14 (https://dejure.org/2014,42313)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 (https://dejure.org/2014,42313)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 31 BtMG; § 264 StPO
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum Ladezustand einer Gaspistole; Feststellung der Bauweise aufgrund der Typenbezeichnung); Tatbegriff bei der betäubungsmittelstrafrechtlichen Aufklärungshilfe (Abgrenzung zum strafprozessualen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Internet ergänzt ggf. die landgerichtlichen Feststellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 77
  • NStZ-RR 2017, 132
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    Dass den Urteilsausführungen nicht unmittelbar entnommen werden kann, ob bei der aufgefundenen Gaspistole der Explosionsdruck konstruktionsbedingt nach vorn austritt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 93; Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390), hätte für sich der Revision noch nicht zum Erfolg verholfen.
  • BGH, 30.07.2002 - 1 StR 138/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    "Ein durchgreifender Rechtsfehler liegt jedenfalls darin, dass die Strafkammer keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob die Gaspistole geladen war oder zumindest geeignete Munition griffbereit oder in Reichweite so zur Verfügung stand, dass die Waffe unschwer und ohne erheblichen Zeitverlust geladen werden konnte (BGH StV 2003, 80; NStZ-RR 2004, 169; StV 2003, 80; Weber BtMG 4. Aufl. § 30a Rdn. 99; Körner/Patzak BtMG 7. Aufl. § 30a Rdn. 64, jew. mwN).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    Dass den Urteilsausführungen nicht unmittelbar entnommen werden kann, ob bei der aufgefundenen Gaspistole der Explosionsdruck konstruktionsbedingt nach vorn austritt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 93; Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390), hätte für sich der Revision noch nicht zum Erfolg verholfen.
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    "Ein durchgreifender Rechtsfehler liegt jedenfalls darin, dass die Strafkammer keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob die Gaspistole geladen war oder zumindest geeignete Munition griffbereit oder in Reichweite so zur Verfügung stand, dass die Waffe unschwer und ohne erheblichen Zeitverlust geladen werden konnte (BGH StV 2003, 80; NStZ-RR 2004, 169; StV 2003, 80; Weber BtMG 4. Aufl. § 30a Rdn. 99; Körner/Patzak BtMG 7. Aufl. § 30a Rdn. 64, jew. mwN).
  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    Dass den Urteilsausführungen nicht unmittelbar entnommen werden kann, ob bei der aufgefundenen Gaspistole der Explosionsdruck konstruktionsbedingt nach vorn austritt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 93; Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390), hätte für sich der Revision noch nicht zum Erfolg verholfen.
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    Der Tatbegriff des § 31 Nr. 1 BtMG ist nicht identisch mit dem des § 264 StPO, sondern ein weitergehender, eigenständiger, der den besonderen Erfordernissen der Aufklärungshilfe gerecht wird (BGH NStZ-RR 2011, 57; Weber aaO § 31 Rdn. 40 mwN).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
    Aus dieser konkreten Typenbezeichnung ergibt sich die Bauweise der Pistole mit Mündung nach vorne; denn die Typenbezeichnung ermöglicht es dem Revisionsgericht, die Bauweise aus einer jedermann zugänglichen Quelle (Internet) im Sinne der Allgemeinkundigkeit zuverlässig festzustellen (vgl. BGH, Urteil 3 4 vom 5. Mai 2011 - 3 StR 57/11, NStZ 2011, 702; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 337 Rn. 25 i.V.m. § 244 Rn. 51 je mwN).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    a) Das für den Qualifikationstatbestand gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG in beiden Varianten objektiv erforderliche Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes liegt dann vor, wenn der Täter derartige Waffen oder Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13; Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13; vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349 und vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 77 nur redaktioneller LS) jeweils mwN).

    Hierfür genügt es, dass die Schusswaffe bzw. der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (näher BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 mwN und S. 13 f.; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13), d.h. diese sich so in seiner räumlichen Nähe befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 4 StR 246/16, Rn. 13; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349 mit Praxiskommentar Volkmer und vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 77 nur redaktioneller LS)).

    Maßgeblich ist - wie dargelegt -, dass sich die Waffen oder Gegenstände so in der räumlichen Nähe des Täters befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349 mit Praxiskommentar Volkmer und vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 77 nur redaktioneller LS)).

  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    Die geladene Gasdruckpistole kann durch den Senat ungeachtet fehlender Feststellungen zur Bauart aufgrund ihrer Bezeichnung ("Colt Defender') wegen Allgemeinkundigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14, BeckRS 2015, 464 mwN) als Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG eingestuft werden, da bei ihr der Gasdruck nach vorne austritt (vgl. Senat, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05, NJW 2006, 73, 74).
  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Die geladene Schreckschusspistole kann durch den Senat ungeachtet fehlender Feststellungen zur Bauart aufgrund ihrer Typenbezeichnung (Walther P88 Kompakt) wegen Allgemeinkundigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 mwN) als Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG eingestuft werden, da bei ihr der Explosionsdruck nach vorne austritt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05, NJW 2006, 73, 74; siehe - zu § 250 Abs. 2 StGB - auch Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390).
  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

    Eine konkrete Typenbezeichnung, die es dem Revisionsgericht gegebenenfalls ermöglichen würde, die Bauweise aus einer jedermann zugänglichen Quelle - etwa dem Internet - im Sinne der Allgemeinkundigkeit zuverlässig festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 -, juris, Rn. 4), lässt sich den Urteilsgründen ebenfalls nicht entnehmen.
  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 523/14

    Notwendigkeit von Feststellungen zu Beschaffenheit und Bauweise einer

    Auch eine Typenbezeichnung oder eine sonstige Beschreibung der verwendeten Schreckschusspistole, die eine Beurteilung ihrer bauartbedingten Wirkungsweise im Revisionsverfahren ermöglicht hätte (vgl. insoweit etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 57/11, NStZ 2011, 702; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14, juris Rn. 4 mwN), findet sich in dem angefochtenen Urteil nicht.
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17

    Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als

    Demgegenüber ist in der Rechtsprechung zwar mehrfach entschieden worden, dass jedenfalls unbeschränkt allgemeinkundige Tatsachen auch zur Ausfüllung von Tatbestandsmerkmalen oder anderen unmittelbar für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch erheblichen Umständen herangezogen werden können, etwa ob der Explosionsdruck einer Gaspistole konstruktionsbedingt nach vorne austritt und damit der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14, juris Rn. 4 mwN), zur Trommelkapazität eines Revolvers, aus der sich ergab, dass der Versuch fehlgeschlagen war und der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten konnte (BGH, Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 251/89, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 4), zur Frage des für den Tatbestand der Volksverhetzung erheblichen Massenmords an den Juden, vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des 2. Weltkriegs (BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, BGHSt 40, 97, 99) oder zu den für die Beurteilung, ob in dem Werturteil "Killertruppe' über die GSG-9 eine Beleidigung zu sehen ist, wesentlichen Umständen der Geiselbefreiung in der Lufthansa-Maschine "Landshut' in Mogadischu im Jahr 1977 (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 1980 - 5 Ss 209/80, MDR 1980, 868 f.).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Zudem wird zu erwägen sein, dass die Voraussetzungen für eine fakultative Strafmilderung gemäß § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG auch dann vorliegen können, wenn ein Angeklagter - wie hier - seine Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22, Rn. 6) und/oder Abnehmer (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 StR 3/14, NStZ 2014, 465; BGH, Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14; vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 479/95, NStZ-RR 1996, 181; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 31 Rn. 38) benennt.
  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 528/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Hieraus ergibt sich zwar nicht ausdrücklich, jedoch noch hinreichend aufgrund der mitgeteilten näheren Umschreibung, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte, bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt, das Tatbestandsmerkmal der Waffe im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG demnach erfüllt ist (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 57/11, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 3; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14, NStZ-RR 2015, 77).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Zwar fehlen Feststellungen zur Bauart; jedoch ist aufgrund der Typenbezeichnung (W.) allgemeinkundig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14), dass bei dieser Waffe der Explosionsdruck nach vorne austritt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, StraFo 2015, 173).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18

    Berücksichtigung allgemeinkundiger Tatsachen im Rahmen der Sachrüge

    Zwar weist die Verteidigerin zutreffend darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht ebenso wie das Revisionsgericht bei der Prüfung eines tatrichterlichen Urteils auf die Sachrüge hin - neben der Urteilsurkunde und den Abbildungen; auf die nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO verwiesen worden ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 337 Rn. 22) - auch allgemeinkundige Tatsachen zu beachten hat und mit ihnen Lücken in den Urteilsfeststellungen schließen sowie Widersprüche ausräumen kann (vgl. BGHSt 49, 34, 41; BGH, Beschl. v. 11.11.2014 - 3 StR 451/14, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 337 Rn. 25 i. V. mit § 244 Rn. 51).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44495
BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14 (https://dejure.org/2014,44495)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2014 - 2 StR 300/14 (https://dejure.org/2014,44495)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2014 - 2 StR 300/14 (https://dejure.org/2014,44495)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 3 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB
    Fehlerhafte Strafrahmenwahl beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anwendung des Doppelverwertungsverbots auf die Gesamtwürdigung bei Regelbeispielen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Doppelverwertungsverbot bei der Prüfung eines besonders schweren Falls

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 29 Abs. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit als strafschärfend i.R.d. Strafzumessung und der Strafrahmenwahl

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Doppelverwertungsverbot bei der Prüfung eines besonders schweren Falls

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit als strafschärfend i.R.d. Strafzumessung und der Strafrahmenwahl

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit als strafschärfend i.R.d. Strafzumessung und der Strafrahmenwahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehr als ein Jahr für 3 gr. Marihuana sind zu viel….

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Verbot der doppelten Verwertung bei der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 77
  • StV 2015, 636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (gerechter Schuldausgleich;

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die zu verhängenden Strafen einen gerechten Schuldausgleich für die begangene Tat darstellen müssen und insoweit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr in keinem Verhältnis mehr für das durch geringe Handelsmengen (von zum Teil lediglich 3 Gramm Marihuana) bei einer Wirkstoffkonzentration von nur 2 % THC geprägte Tatunrecht steht (vgl. BGH, StV 2014, 611).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Feststellungen zum

    Bei Vorliegen eines Regelbeispiels besteht lediglich eine widerlegbare Vermutung für die Bejahung eines besonders schweren Falls (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 StR 300/14, NStZ-RR 2015, 77).
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