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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36766
BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14 (https://dejure.org/2014,36766)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2014 - 4 StR 397/14 (https://dejure.org/2014,36766)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 4 StR 397/14 (https://dejure.org/2014,36766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss: tatrichterliche Beweiswürdigung, Anforderungen an die Urteilsbegründung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 250 StGB, § 261 StPO
    Verminderte Schuldfähigkeit bei einem versuchten besonders schweren Raub: Feststellung der Blutalkoholkonzentration auf Grund der Trinkmenge; hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit bei einem versuchten besonders schweren Raub: Feststellung der Blutalkoholkonzentration auf Grund der Trinkmenge; hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3,5 l Bier - und noch voll schuldfähig?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachweis der Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss verminderter Schuldfähigkeit ohne Berechnungen zur Tatzeit-BAK bei behauptetem Alkoholkonsum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 162
  • NStZ-RR 2015, 8
  • NZV 2015, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
    a) Der Tatrichter muss Angaben eines Angeklagten zum Alkoholgenuss, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; BGH, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
    a) Der Tatrichter muss Angaben eines Angeklagten zum Alkoholgenuss, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; BGH, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
    Hält er diese dennoch für glaubhaft oder - wie hier - unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes für nicht widerlegbar, so hat er, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berechnen und seiner weiteren Beweiswürdigung zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 3 StR 473/90, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
    Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
    Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
    Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes);

    Der Tatrichter ist aber nicht verpflichtet, Sachverhalte zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keinen begründeten Anhalt gibt (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14, juris Rn. 8).
  • OLG Dresden, 26.02.2018 - 2 OLG 25 Ss 80/18

    Schuldfähigkeit, Blutalkoholwert, Tatzeitalkoholisierung

    Bei einem Wert von über 2 Promille ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14 -, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36044
BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,36044)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,36044)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,36044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 244 StPO
    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; rechtfehlerhafte Zurückweisung des Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung des Angeklagten als völlig ungeeignet

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO
    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit: Pathologisches Spielen oder Spielsucht als krankhafte seelische Störung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)

  • rewis.io

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit: Pathologisches Spielen oder Spielsucht als krankhafte seelische Störung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag und "Spielsucht”

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 163
  • NStZ-RR 2015, 164
  • NStZ-RR 2015, 8
  • StV 2015, 206
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Nur wenn die "Spielsucht" zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Von völliger Ungeeignetheit kann deshalb etwa dann nicht ausgegangen werden, wenn der Sachverständige die erforderlichen Anknüpfungstatsachen aufgrund eigener Sachkunde selbst zu ermitteln vermag (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 541/89, StV 1990, 98, 99).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Ob der in dieser Rüge mitgeteilte Antrag auf Vernehmung der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt worden ist, bedarf keiner Entscheidung, weil die Beanstandung ausdrücklich als Aufklärungsrüge, nicht aber als Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO erhoben worden ist (zum Wahlrecht des Revisionsführers, die Ablehnung eines Beweisantrages mit der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder / und mit der Aufklärungsrüge anzugreifen, vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 380).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110 mwN).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Nur wenn die "Spielsucht' zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt, kann (ausnahmsweise) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194 mwN; Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris; vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13, juris Rn. 5 mwN und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

    Diese Einschätzung wird durch das planvolle und systematische Vorgehen der Beklagten über einen längeren Zeitraum (von über vier Jahren) bestätigt (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 -, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
    vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30.09.2014- 3 StR 351/14 -, juris.
  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

    Die im Rahmen dieses Rügevorbringens anklingenden Bedenken gegen die dem Angeklagten im Rahmen der Verständigung auferlegte "Bedingung' lassen schon nicht den Willen erkennen, einen gesetzeswidrigen Verständigungsinhalt zu rügen (zum Erfordernis der Angriffsrichtung vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14 und vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, wistra 2014, 486; Urteil vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265), zeigen aber auch keinen dahingehenden Gesetzesverstoß auf.
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Anforderungen an eine Zurückweisung wegen

    Mit der Nennung einer Diagnose, die der Sachverständige stellen soll, bezeichnet der Beweisantrag eine Tatsachenbehauptung, die über die bloße Schlussfolgerung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 98).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch "Kurierfahrt";

    Soweit der Beschwerdeführer weiter geltend macht, das Landgericht habe es unterlassen, durch Nachfragen weitergehende Aufklärung dazu zu betreiben, dass er in seiner Exploration Details angegeben habe, "die die Annahme einer langjährigen Drogenabhängigkeit rechtfertigten", ist eine Aufklärungsrüge damit nicht zulässig erhoben: Es fehlt schon an der Mitteilung eines bestimmten Beweisergebnisses, das sich durch die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

    Denn es ist dem Vortrag zur Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 II 2 Formerfordernis 1) nichts dazu zu entnehmen, welche für das Gericht erkennbaren Umstände zu der vermissten Beweiserhebung - insbesondere angesichts der auch insoweit geständigen Einlassung des Angeklagten - hätten drängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 und vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251; Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, NJW 2012, 244).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 382/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag auf

  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

  • KG, 27.07.2015 - 3 Ws (B) 312/1515

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14016
BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14 (https://dejure.org/2014,14016)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - 3 StR 149/14 (https://dejure.org/2014,14016)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14 (https://dejure.org/2014,14016)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung (unterbliebene Rücktrittsprüfung; Rücktritt bei mehreren Beteiligten; fehlende tatrichterliche Feststellungen zum Vorstellungsbild nach der letzten Ausführungshandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Rücktritt vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung bei Tatbeteiligung mehrerer Täter: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur Freiwilligkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung hinsichtlich der Tatbeteiligung von mehreren

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung bei Tatbeteiligung mehrerer Täter: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur Freiwilligkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 24 Abs. 2 S. 1
    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung hinsichtlich der Tatbeteiligung von mehreren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 8
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14
    Diese Verhinderungsleistung kann indes schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 2; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).

    Anders liegt es aber dann, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist, weil aus Sicht der Täter nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln die Tat nicht mehr vollendet werden kann (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 19. März 2013 aaO).

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14
    Lässt sich das Vorstellungsbild der Täter im maßgeblichen Zeitpunkt, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist (BGH aaO mwN), den Urteilsfeststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil demgemäß sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; freiwilliges Aufgeben; korrigierter

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14
    Lässt sich das Vorstellungsbild der Täter im maßgeblichen Zeitpunkt, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist (BGH aaO mwN), den Urteilsfeststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil demgemäß sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263).
  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14
    Diese Verhinderungsleistung kann indes schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 2; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90

    Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14
    Diese Verhinderungsleistung kann indes schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 2; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 481/90, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

    Sie lassen auch offen, wie sich die Sache weiterentwickelte und aus welchen Gründen es dazu kam, dass die Angeklagten entgegen ihrer Ankündigung nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehrten, um ihr Vorhaben weiter zu verfolgen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8).
  • BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch;

    Lässt sich das Vorstellungsbild der Mittäter zurzeit der letzten Ausführungshandlung, das für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, den Urteilsfeststellungen nicht in ausreichendem Maß entnehmen, so hält das Urteil sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8 f.).

    Eine ausreichende Verhinderungsleistung kann aber schon darin zu sehen sein, dass die Tatbeteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ 2013, 273, 274; Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ 2015, 8 f.; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14).

  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

    Ein solcher liegt im Hinblick auf die Besonderheiten des Falls auch nicht darin, dass das Landgericht bezüglich der zum Nachteil von S. mit einem unbekannten Mittäter begangenen versuchten schweren räuberischen Erpressung den für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts grundsätzlich erforderlichen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8, 9 mwN) "Rücktrittshorizont' des Angeklagten nicht festgestellt hat.
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 560/14

    Rücktritt vom Versuch des Diebstahls (Fehlschlag)

    Diese Verhinderungsleistung kann aber schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8 f.).
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