Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.11.2014

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14   

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https://dejure.org/2015,1911
BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14 (https://dejure.org/2015,1911)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 4 StR 440/14 (https://dejure.org/2015,1911)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14 (https://dejure.org/2015,1911)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 27 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben bzw. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Annahme einer Bewertungseinheit; Tateinheit bei Teilidentität der Ausführungshandlungen; mehrere Beihilfehandlungen als einheitliche Tat

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz im Rahmen einer Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben bzw. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Annahme einer Bewertungseinheit; Tateinheit bei Teilidentität der Ausführungshandlungen; mehrere Beihilfehandlungen als einheitliche Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265
    Anordnung des Verfalls von Wertersatz im Rahmen einer Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenzen beim Dealer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 113
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Wegen der damit gegebenen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beim Verkauf der Betäubungsmittel bestand somit zwischen den ersten drei Taten aus Juni, Juli und August 2013 richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14 Rn. 2; Beschluss vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).

    Es ist daher auszuschließen, dass das Landgericht angesichts der verbleibenden Einzelstrafen niedrigere Gesamtfreiheitsstrafen bei den Angeklagten H. und M. verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98 mwN).

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    a) Zwar vermag der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits auf Grund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Wegen der Akzessorietät der Beihilfe ist trotz mehrfacher Beihilfehandlungen des Angeklagten N. nur eine Tat der Beihilfe im Rechtssinne zu der einheitlichen Tat der Angeklagten H. und M. gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386).
  • BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Wegen der damit gegebenen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beim Verkauf der Betäubungsmittel bestand somit zwischen den ersten drei Taten aus Juni, Juli und August 2013 richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14 Rn. 2; Beschluss vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 171/13

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Urteilsbegründung bei gegensätzlichen

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Danach hatten beide Mittäter die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die vom Angeklagten M. an den Angeklagten H. weitergegebenen Beträge; beide haften insoweit als Gesamtschuldner (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13; Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 171/13 jeweils mwN).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Danach hatten beide Mittäter die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die vom Angeklagten M. an den Angeklagten H. weitergegebenen Beträge; beide haften insoweit als Gesamtschuldner (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13; Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 171/13 jeweils mwN).
  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 413/14

    Tateinheit bei zwei in der Ausführungshandlung teilidentischen Taten des

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Wegen der damit gegebenen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beim Verkauf der Betäubungsmittel bestand somit zwischen den ersten drei Taten aus Juni, Juli und August 2013 richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14 Rn. 2; Beschluss vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
  • BGH, 23.10.2014 - 4 StR 377/14

    Verfall (Anforderungen an die Anordnung im Urteil); unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14
    Wegen der Akzessorietät der Beihilfe ist trotz mehrfacher Beihilfehandlungen des Angeklagten N. nur eine Tat der Beihilfe im Rechtssinne zu der einheitlichen Tat der Angeklagten H. und M. gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet der Besitz verschiedener und zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die zu keinem Zeitpunkt zu einem Depot verbunden waren, nicht bereits aufgrund einer zeitlichen Überschneidung eine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 und vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).

    (c) Allerdings ist bei (teilweiser) Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen - etwa einheitlicher Verkaufsfahrten - Tateinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 mwN und vom 27. Januar 2016 - 5 StR 497/15).

    Lässt sich eine vorherige Absprache feststellen, so kommt eine Bewertungseinheit dann in Betracht, wenn sie sich auf die Lieferung einer Gesamtmenge bezieht; denn in solchen Fällen ist der Tatbestand des Handeltreibens mit der Gesamtmenge bereits mit der Absprache erfüllt (Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 577; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 und vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14, StV 2015, 642; jeweils mwN).

    (3) Selbst eine andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde aber den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 122/16

    Steuerhinterziehung (Tatmehrheit bei unterlassener Abgabe von

    Denn die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflusst den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 106/22

    Einschleusen von Ausländern (Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln für

    Das gilt auch, wenn es sich bei der Haupttat um mehrere Taten handelt, die in Tateinheit stehen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19 -, Rn. 13; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14 -, Rn. 8).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Die hier vorliegende Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der besonders schweren räuberischen Erpressung führt zur Annahme von Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 4 StR 298/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113 mwN).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 65/19

    Tateinheit durch die Überlagerung von Ausführungshandlungen im

    Für die Mitangeklagte C. gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, dass mehrere (natürliche und an sich selbstständige) Beihilfehandlungen zu einer einheitlichen Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, wenn dies bei den Taten des Täters der Fall ist, zu denen Hilfe geleistet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226; vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 6/22

    Betäubungsmitteldelikte (Handeltreiben; Erwerb; Besitz; Konkurrenzen); Verhältnis

    Wegen der Akzessorietät der Teilnahme gilt, dass mehrere (natürliche und an sich selbständige) Beihilfehandlungen zu einer einheitlichen Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, wenn dies bei den Taten des Täters der Fall ist, zu denen der Gehilfe Beiträge erbrachte (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 301/17

    Abänderung der Verfallsentscheidung auf Grund gesamtschuldnerischer Haftung;

    Gemäß § 357 Satz 1 StPO ist die Abänderung der gegen den Angeklagten ergangenen Verfallsanordnung auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten H. zu erstrecken, weil sie auf demselben sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 298/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises als

    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beider Delikte führt zur Annahme von Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17, Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113 mwN).
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (verschiedene

    a) Wegen der Akzessorietät der Beihilfe kann für die konkurrenzrechtliche Beurteilung der Tatbeiträge dieses Angeklagten nicht außer Betracht bleiben, dass die Handlungen des Angeklagten Y. eine Bewertungseinheit bilden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113, alle mwN).
  • LG Köln, 10.07.2020 - 323 KLs 50/19 KLs 5/20
    c) Wegen der Akzessorietät der Beihilfe ist trotz mehrfacher Beihilfehandlungen des Angeklagten nur eine Tat der Beihilfe im Rechtssinne zu der einheitlichen Tat der Hintermänner und Betreiber der Vendoren "T " und "P " gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14 -, juris; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 27, Rn. 31a).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43720
BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff der Bande; Begriff des Handeltreibens: Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner

  • IWW

    § 28 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StGB § 28 Abs. 2
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 113
  • StV 2015, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Es ist - auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass nach der Bandenabrede Beteiligte bei allen Bandentaten nur Gehilfen sein sollen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.) - zu bedenken, dass der Angeklagte lediglich auf kurzfristige Anweisung untergeordnete Unterstützungsleistungen erbracht hat, für die er nicht oder nur in geringem Umfang entlohnt worden ist.
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Die Bandeneigenschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB; fehlt sie bei einem Tatbeteiligten, kann dieser nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH NStZ 2013, 102, 103).
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Beteiligung an Bandentaten und die Bandenmitgliedschaft sind vielmehr unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14).
  • LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
    Umgekehrt ist nicht jeder Gehilfe einer Bande zugleich Bandenmitglied (vergl. BGH, Beschluss vom 05.11. ..., 2 StR 186/14, Rz 7).
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