Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.11.2015

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15   

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BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15 (https://dejure.org/2016,2081)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - 5 StR 387/15 (https://dejure.org/2016,2081)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 (https://dejure.org/2016,2081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 250 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit aufgrund Begehung mehrerer Taten; Berücksichtigung des Seriencharakters schon bei Bemessung der Einzelstrafe; Rückschluss auf innere Einstellung; polizeiliche Observation der Tat nicht ohne ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 224 StGB, § 250 Abs 2 StGB
    Strafzumessung bei besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung: Indizien für eine erhöhte Vorwerfbarkeit; Berücksichtigung der Häufung von Straftaten bei der Einzelstrafenbemessung; Berücksichtigung einer weiteren aber nicht angeklagten Straftat

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, 30 Abs. 1, 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 1, § 239a StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 66 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessung bei übersteigender Brutalität und Menschenverachtung durch die Verwendung eines Bügeleisens sowie weiteren grausamen Folterungen zur Preisgabe von Geldverstecken während eines erpresserischen Raubüberfalls

  • rewis.io

    Strafzumessung bei besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung: Indizien für eine erhöhte Vorwerfbarkeit; Berücksichtigung der Häufung von Straftaten bei der Einzelstrafenbemessung; Berücksichtigung einer weiteren aber nicht angeklagten Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Strafzumessung bei übersteigender Brutalität und Menschenverachtung durch die Verwendung eines Bügeleisens sowie weiteren grausamen Folterungen zur Preisgabe von Geldverstecken während eines erpresserischen Raubüberfalls

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Strafzumessung bei übersteigender Brutalität und Menschenverachtung durch die Verwendung eines Bügeleisens sowie weiteren grausamen Folterungen zur Preisgabe von Geldverstecken während eines erpresserischen Raubüberfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung -und die Begehung mehrerer schwerer Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Observation - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 105
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    bb) Ferner hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die Begehung mehrerer (schwerer) Straftaten Schlüsse auf die innere Einstellung des Täters gegenüber den geschützten Rechtsgütern zulässt und damit eine erhöhte Vorwerfbarkeit anzeigen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 108; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 650 ff. mwN).

    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).

  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2006 - 1 StR 61/06

    Gesamtstrafenbildung (zweieinhalbfache Erhöhung der Einsatzstrafe)

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).
  • BGH, 29.09.1997 - 5 StR 363/97

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Dass diese prozessordnungsgemäß festgestellte Tat nicht Anklagegegenstand des hiesigen Verfahrens ist, steht deren Berücksichtigung dabei nicht entgegen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 1997 - 5 StR 363/97, NStZ-RR 1998, 207).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    bb) Ferner hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die Begehung mehrerer (schwerer) Straftaten Schlüsse auf die innere Einstellung des Täters gegenüber den geschützten Rechtsgütern zulässt und damit eine erhöhte Vorwerfbarkeit anzeigen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 108; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 650 ff. mwN).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sämtliche Strafaussprüche halten trotz des im Bereich der Strafzumessung eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. etwa BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23
    bis 4. verhängten Einzelstrafen können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da er auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) durchgreifende Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    Der Strafausspruch hält - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105 mwN) - der rechtlichen Überprüfung in mehrfacher Hinsicht nicht stand.

    aa) Insoweit gilt: Ein Straftäter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten, um seine Taten zu verhindern (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 138; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 107; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14 Rn. 38, NStZ 2015, 466 f.; Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1301; vom 15. August 2007 - 1 StR 335/07; 11 12 13 vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07, NStZ 2007, 635; vom 15. Januar 2003 - 1 StR 506/02, NStZ-RR 2003, 172 f.; LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 233).

  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 495/23
    Die Strafaussprüche können gegenüber beiden Angeklagten keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Diese gerade bei serienhaft begangenen Missbrauchstaten ohnehin nicht unproblematische Erwägung (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1213 mwN; ganz abl. Reichenbach JR 2012, 9, 11 f.) kann jedenfalls dann nicht zugunsten des Täters wirken, wenn er, was beim Angeklagten der Fall war, von vornherein eine Vielzahl von Taten geplant hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die in den Fällen III.3 bis 7 und IV.8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafenausspruch können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Die Strafaussprüche halten auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) aus mehreren Gründen rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt:

    Während die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten W. in einer Entziehungsanstalt keinen Rechtsfehler erkennen lässt, halten sämtliche Strafaussprüche auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Angesichts der besonders hohen kriminelle Energie und der besonders rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die in den Taten zum Ausdruck gekommen sind, hat die Kammer auch die Häufung der Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen berücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2016 - 5 StR 387/15, Rn. 17, juris, m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Der Strafausspruch weist auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf.
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 291/20

    Einziehung von Taterträgen bei Verurteilung wegen Diebstahls (Wertersatz;

  • BGH, 07.07.2016 - 5 StR 166/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (enger situativer, räumlicher und

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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46854
BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15 (https://dejure.org/2015,46854)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - 2 StR 462/15 (https://dejure.org/2015,46854)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15 (https://dejure.org/2015,46854)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe: grundsätzliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe); Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Bestimmung nach dem Rücktrittshorizont)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, §§ 22 ff StGB
    Rücktritt vom Versuch: Fehlschlagen des Versuchs; Rücktrittshorizont des Täters

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung; Tragfähige Begründung der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs; Erforderlichkeit von Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Fehlschlagen des Versuchs; Rücktrittshorizont des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung; Tragfähige Begründung der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs; Erforderlichkeit von Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Misslingen des vorgestellten Tatablaufs - und der Rücktrittshorizont

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldstrafe - neben der Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 105
  • StV 2017, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung (Reichweite des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Entscheidend ist insoweit das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15

    Rücktritt vom Versuch der Nötigung (Rücktritt des Mittäters; fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14

    Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03

    Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung)

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anhaltspunkte dafür, dass er die Geldstrafe voraussichtlich nicht wird bezahlen können (vgl. zu dieser Konstellation Senat, Beschluss vom 1. August 2008 - 2 StR 250/03, juris), bestehen nicht.
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 390/06

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Erörterungsmangel bezüglich einer gesonderten

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 390/06, StV 2007, 129) oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 170/89, NJW 1989, 2900).
  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 390/06, StV 2007, 129) oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 170/89, NJW 1989, 2900).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 390/06, StV 2007, 129) oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 170/89, NJW 1989, 2900).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 637/19, juris Rn. 10; vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 260/18, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

    Das Landgericht hat zunächst für die Prüfung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen war, auf die Sicht des Angeklagten nach dem Ende der letzten Ausführungshandlung - dem Wurf des Laubsaugers auf die Autobahn - und damit zutreffend auf den sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 105 (Ls); vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106) abgestellt.
  • LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2015, Az.: 2 StR 462/15, Rn. 16, juris).
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