Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.2016

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   BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16   

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BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16 (https://dejure.org/2016,6256)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2016 - 4 StR 7/16 (https://dejure.org/2016,6256)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16 (https://dejure.org/2016,6256)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
    Besonders schwere Brandstiftung zur Ermöglichung eines Versicherungsbetrugs in Mittäterschaft

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 306b StGB, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anm. des Senats zum Inbrandsetzen gemischt genutzter Gebäude

  • rewis.io

    Besonders schwere Brandstiftung zur Ermöglichung eines Versicherungsbetrugs in Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anm. des Senats zum Inbrandsetzen gemischt genutzter Gebäude

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anm. des Senats zum Inbrandsetzen gemischt genutzter Gebäude

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung zur Ergänzung der Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung - und der Versicherungsbetrug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die einander unbekannten Mittäter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.11.2011 - 2 StR 330/11

    Prüfung des minder schweren Falles der Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Mehrere können eine Tat sogar dann gemeinschaftlich begehen, wenn sie einander nicht kennen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, 343, sowie BGH, Urteil vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer insbesondere aufgrund der gemeinsamen Tatplanung, des nach und aufgrund des Tatentschlusses erfolgten Abschlusses der Versicherung sowie des Interesses des Angeklagten an der Tat dessen Mittäterschaft bejaht hat (vgl. auch BGH, Urteile vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, BGHR StGB § 26 Bestimmen 6; vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11).

  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Der (versuchte) Betrug zum Nachteil der Versicherung, der durch die (besonders schwere) Brandstiftung ermöglicht werden sollte, stellt auch eine andere Straftat im Sinne des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB dar (BGH, Urteile vom 18. Juni 2008 - 2 StR 141/08, NStZ 2008, 571; vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 406).

    Dass § 306b StGB eine Strafrahmenverschiebung in minder schweren Fällen nicht vorsieht, beruht auf einer von der Rechtsprechung hinzunehmenden Entscheidung des Gesetzgebers, der sich damit innerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums bewegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 406 mwN).

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14

    Anforderungen an die Feststellung eines mittäterschaftsbegründenden Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Dabei erfordert Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14 jeweils mwN).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer insbesondere aufgrund der gemeinsamen Tatplanung, des nach und aufgrund des Tatentschlusses erfolgten Abschlusses der Versicherung sowie des Interesses des Angeklagten an der Tat dessen Mittäterschaft bejaht hat (vgl. auch BGH, Urteile vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, BGHR StGB § 26 Bestimmen 6; vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei einer bereits form- und fristgerecht begründeten Revision eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, wistra 2014, 486, 487 mwN).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Zwar ist es überflüssig und regelmäßig verfehlt, dass die Strafkammer im Anschluss an die Feststellungen mitteilt, dass sie acht Zeugen vernommen hat, von denen im Folgenden jedoch keine Aussagen dargestellt und erörtert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15).
  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Dabei erfordert Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14 jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    d) Hinsichtlich der am 24. Februar 2015 verhängten, an sich gesamtstrafenfähigen Geldstrafe hat das Landgericht zwar den Vollstreckungsstand nicht mitgeteilt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 10.12.2013 - 5 StR 387/13

    Würdigung des Beweisergebnisses hinsichtlich Bewertung der Beteiligungsform eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    Denn die tatgerichtliche Bewertung der Beteiligungsform ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Februar 2012 - 1 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 241, 243; vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41; vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 387/13 mwN).
  • BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09

    Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen gewerblich genutzter Teile eines auch

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
    b) Die Verurteilung des Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung begegnet auf der Grundlage der Rechtsprechung zum Inbrandsetzen gemischt genutzter Gebäude keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 1; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279 jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

  • BGH, 26.01.2010 - 3 StR 442/09

    Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient;

  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 141/08

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht der Ermöglichung eines

  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15

    Betrug

  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13

    Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen

  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17

    Das Recht auf einen Pflichtverteidiger - und die unterbliebene Belehrung

    Hierzu bestand indes keine Veranlassung, weil in der Nichteinbeziehung bezahlter Geldstrafen in eine Freiheitsstrafe keine Benachteiligung liegt (Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14, BeckRS 2014, 19308; Beschluss vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, BeckRS 2016, 6302; Fischer, StGB 64. Aufl. § 55 Rn. 21a).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19

    Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig

    Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 514 Rn. 26; Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, juris Rn. 5; vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, NStZ-RR 2016, 140; vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16, NStZ 2018, 544, 545 f.; vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145 jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Sollte sie erledigt sein und deshalb eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16 - und vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, juris Rn. 26; Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, juris Rn. 5; vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, NStZ-RR 2016, 140; vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16, NStZ 2018, 544, 545 f.; vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145 jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges

    Dabei erfordert Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Tatbeitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 ? 4 StR 7/16, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2016 - 1 StR 383/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5668
BGH, 03.02.2016 - 1 StR 383/15 (https://dejure.org/2016,5668)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 StR 383/15 (https://dejure.org/2016,5668)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 StR 383/15 (https://dejure.org/2016,5668)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 StGB
    Subventionsbetrug (In Unkenntnis lassen des Subventionsgebers über subventionserhebliche Tatsachen als mitbestrafte Nachtat zum Machen unvollständiger Angaben über subventionserhebliche Tatsachen)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 StGB
    Subventionsbetrug (In Unkenntnis lassen des Subventionsgebers über subventionserhebliche Tatsachen als mitbestrafte Nachtat zum Machen unvollständiger Angaben über subventionserhebliche Tatsachen)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 140
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