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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10710
BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,10710)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2016 - 4 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,10710)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,10710)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 58 Abs. 2 StPO; § 81e Abs. 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels Lichtbildvorlage; Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten in der Urteilsbegründung: molekulargenetische Vergleichsuntersuchung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StGB
    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung; Lückenhafte und wiedersprüchliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Identifizierung des Angeklagten; Wiederholtes Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeuegn vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. ...

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung; Lückenhafte und wiedersprüchliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Identifizierung des Angeklagten; Wiederholtes Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeuegn vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung; Lückenhafte und wiedersprüchliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Identifizierung des Angeklagten; Wiederholtes Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeuegn vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zur Beweiswürdigung bei DNA-Gutachten und Wiedererkennen durch Zeugen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Wiederholtes Wiedererkennen" und DNA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und die Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahllichtbildvorlage - und das Wiedererkennen in der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 223
  • NStZ-RR 2016, 333
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    b) Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch Einsatz des nach den Feststellungen funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel wird in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    a) Sollte der neue Tatrichter zu Feststellungen gelangen, die denen des angefochtenen Urteils entsprechen, wird er bedenken müssen, dass ein Täter wie der Angeklagte, der Betäubungsmittel durch den Überfall zur gewinnbringenden Weiterveräußerung erlangen wollte, sich nicht wegen versuchten Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln, sondern wegen versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig macht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15 mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    a) Dabei kann dahinstehen, ob sich ein durchgreifender Darstellungsmangel der Urteilsgründe bereits daraus ergibt, dass nähere Darlegungen in den Urteilsgründen dazu fehlen, in welcher Weise die im Ermittlungsverfahren veranlassten Wahllichtbildvorlagen im Einzelnen durchgeführt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350 mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    b) Jedenfalls hat die Strafkammer ausweislich der Urteilsgründe nicht erkennbar bedacht, dass es sich bei dem Wiedererkennen des Angeklagten durch die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. Wahllichtbildvorlagen im Ermittlungsverfahren um ein wiederholtes Wiedererkennen handelte, dessen Verlässlichkeit wegen der Beeinflussung durch die Situation des ersten Wiedererkennens und der durch diese bedingten Überlagerung des ursprünglichen Erinnerungsbildes deutlich vermindert sein konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) In Konstellationen, in denen die Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen mängelbehaftet ist, so insbesondere, wenn eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation oder ein wiederholtes Wiedererkennen vorliegt, bestehen grundsätzlich ein geminderter Beweiswert der Wiedererkennungsleistung und eine diesbezügliche Erörterungspflicht des Tatgerichts (grundlegend BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 ff.; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250 Rn. 5; MüKoStPO/Maier, 2. Aufl., § 58 Rn. 81 f.).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Zum anderen setzt sich die Strafkammer nicht mit dem eingeschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung auseinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteile vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 650; vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266, 267; vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.).

    Der neue Tatrichter wird bei der Darstellung der Ergebnisse der Auswertung von DANN-Spuren die insoweit geltenden Anforderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2016 - 2 StR 572/16, Rn. 12; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12 mwN).

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, aaO Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN und vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein.
  • BGH, 13.09.2023 - 2 StR 42/23

    Beweiswürdigung zur Beihilfe des bewaffneten Handeltreibens mit

    Das neue Tatgericht wird auch den Inhalt des weiteren überwachten Telefonats der Brüder Z.    am 5. November 2021, beginnend um 0:21 Uhr, in den Blick zu nehmen und zu prüfen haben, ob sich hieraus die Überzeugung von einer Beteiligung des Angeklagten M.        Z.   an einem bewaffneten Betäubungsmittel gewinnen lässt (zu der mittels Straftaten erstrebten Aneignung von Betäubungsmitteln vgl. Senat, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359; BGH, Urteil vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, NStZ 1993, 44; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, 10. Aufl., BtMG § 29 Rn. 324).
  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung kommt aber regelmäßig lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; Brause, NStZ 2007, 505, 509; vgl. a.: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02, juris Rn. 37).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8857
BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15 (https://dejure.org/2016,8857)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2016 - 3 StR 454/15 (https://dejure.org/2016,8857)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15 (https://dejure.org/2016,8857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 176a StGB; § 200 StPO; § 261 StPO
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; keine automatische Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat bei Veränderung des Tatzeitpunkts; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung aufgrund angenommener Bindung an Beweisregeln (keine Beschränkung auf ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 StGB, § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 264 StPO
    Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs: Veränderung des in der Anklage angegebenen Tatzeitpunktes

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Zuordnung einzelner sexueller Missbrauchstaten zum Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs: Veränderung des in der Anklage angegebenen Tatzeitpunktes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Maßgeblichkeit der Zuordnung einzelner sexueller Missbrauchstaten zum Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Erinnerung der einzigen Tatzeugin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der veränderte Tatzeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine solche Identität kann vielmehr trotz veränderter zeitlicher Einordnung bestehen bleiben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 13.02.1998 - 3 StR 448/97

    BGH hebt Urteil gegen die RAF-Terroristin Birgit Hogefeld teilweise auf

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine solche Identität kann vielmehr trotz veränderter zeitlicher Einordnung bestehen bleiben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine solche Identität kann vielmehr trotz veränderter zeitlicher Einordnung bestehen bleiben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Es gibt auch keine tatsächliche oder normative Beweisregel, nach der das hier geforderte Tun stets oder auch nur regelmäßig den Erfolg verhindert, sich also Kinder an Schilder halten und keine Zäune übersteigen (zur fehlerhaften Annahme von Beweisregeln vgl. allgemein etwa BGH NStZ-RR 2013, 75, 77; BGH NStZ 2015, 98, 100 Rn. 22; BGH NStZ 2015, 464; BGH BeckRS 2016, 8167 Rn. 23; MüKoStPO/Miebach.
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums führt daher nicht zur Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen hinreichend individualisiert ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133 mwN).
  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 567/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Erledigung einer Vorstrafe durch sog.

    Eine solche Identität besteht hier trotz veränderter zeitlicher Einordnung, da die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der genauen Tatzeit nach anderen Merkmalen - Höhe des Geldbetrags, Person des Geschädigten, Mitteilung über Geldbedarf für eine neue Wohnung - individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15, juris Rn. 13 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10546
BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16 (https://dejure.org/2016,10546)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - 4 StR 18/16 (https://dejure.org/2016,10546)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 (https://dejure.org/2016,10546)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 81e Abs. 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten: molekulargenetische Vergleichsuntersuchung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überzeugung von der Täterschaft aufgrund Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung von Vergleichspopulationen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung bei der Täterfeststellung mittels DNS-Analyse

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überzeugung von der Täterschaft aufgrund Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung von Vergleichspopulationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung bei der Täterfeststellung mittels DNS-Analyse

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung bei der Täterfeststellung mittels DNS-Analyse

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 223
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Sollte auch der neue Tatrichter das Gutachten des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich DNA-Analytik/Serologie vom 4. August 2015 heranziehen wollen, wird er bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist jedenfalls erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 Rn. 4).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Insoweit ist es in Fällen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, ausreichend, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen mitteilt, wie viele Systeme untersucht worden sind, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; zum Erfordernis der Angabe, ob die untersuchten Merkmale unabhängig voneinander vererbbar sind vgl. nunmehr BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 518/17

    Urteilsbegründung (Anforderungen an die Darstellung eines

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11 und vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 61. Aufl., § 267 Rn. 13a, jeweils mwN).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17

    Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der

    Insoweit muss der Tatrichter nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180 (Ls)) mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5530
BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15 (https://dejure.org/2016,5530)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 StR 328/15 (https://dejure.org/2016,5530)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 StR 328/15 (https://dejure.org/2016,5530)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2039 S 1 BGB, § 403 StPO
    Adhäsionsverfahren: Nachweis der Erbenstellung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 223 StGB, § 403 StPO, § 2039 Satz 1 BGB, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung des Grunddelikts der Körperverletzung durch die Erfolgsqualifikation im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Erforderlicher Nachweis über die Antragsberechtigung des Adhäsionsklägers

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Nachweis der Erbenstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verdrängung des Grunddelikts der Körperverletzung durch die Erfolgsqualifikation im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Erforderlicher Nachweis über die Antragsberechtigung des Adhäsionsklägers

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 223
    Verdrängung des Grunddelikts der Körperverletzung durch die Erfolgsqualifikation im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Erforderlicher Nachweis über die Antragsberechtigung des Adhäsionsklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Adhäsionsverfahren - und der Antrag des Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 183
  • NStZ-RR 2016, 223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2009 - 3 StR 428/09

    Unzulässiger Adhäsionsantrag (fehlender Nachweis der Erbfolge; Erbschein;

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15
    Zum Nachweis der Erbfolge ist es jedoch regelmäßig erforderlich, dass er einen Erbschein vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 3 StR 428/09, NStZ 2010, 714, 715; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 403 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 403 Rn. 3).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 33/14

    Unzureichende Erörterung der Antragsberechtigung hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15
    Ungeachtet dessen bleibt jedenfalls offen, ob der Adhäsionskläger Leistung an sich allein verlangen kann (vgl. § 2039 Satz 1 BGB; BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 3 StR 33/14), woran schon im Hinblick darauf, dass der Getötete von seiner Frau lediglich getrennt lebte, Zweifel bestehen können.
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Zum Nachweis der Erbfolge ist nach der Rechtsprechung des BGH erforderlich, dass der Erbe einen Erbschein vorlegt (BGH NStZ 2010, 714; NStZ-RR 2016, 183).

    Der Hinweis auf die gesetzliche Erbfolge in der Antragsschrift kann einen solchen Nachweis nicht ersetzen (BGH NStZ-RR 2016, 183).

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