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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1430
BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,1430)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,1430)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,1430)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15
    Die ohne Rechtsfehler getroffenen Feststellungen belegen eindeutig die Voraussetzungen der Strafbarkeit aus § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG (zu diesen näher KG, Urteil vom 8. April 2014 - 121 Ss 25/14, GmbHR 2015, 868 f.; siehe auch U. Haas WM 2006, 1369, 1372).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15
    Soweit das Landgericht in der durch § 260 Abs. 5 Satz 1 StPO vorgeschriebenen Liste der angewendeten Vorschriften hinsichtlich der beiden Taten der "Falschen Angaben' § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG statt zutreffend § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4 - insoweit in NStZ-RR 2014, 16 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14

    Strafrahmenwahl und Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe bei doppelter

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Einzelstrafen durch den Senat nicht entgegen (Senat, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 und vom 30. April 2015 - 1 StR 26/15 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 26/15

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts (analoge Anwendung)

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Einzelstrafen durch den Senat nicht entgegen (Senat, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 und vom 30. April 2015 - 1 StR 26/15 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 324/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat holt dies in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15

    Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe

    Soweit das Landgericht durchgängig im Urteil hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG statt zutreffend § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 5 und vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2016 - 1 StR 281/15

    Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe

    Soweit das Landgericht durchgängig im Urteil hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG statt zutreffend § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 5 und vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4).
  • BGH, 09.03.2023 - 1 StR 489/22

    Verwerfung der Revision (hier: schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl)

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - 5 StR 141/20

    Nachholung der Verhängung einer Einzelstrafe

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10, NStZ-RR 2010, 184; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15   

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https://dejure.org/2016,7875
BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,7875)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,7875)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,7875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
    Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 23. September 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13 und vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 8).
  • EGMR, 13.02.2007 - 15073/03

    L. J. gegen Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
    Auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangen eine Begründung der Entscheidung des Revisionsgerichts nicht (EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 15073/03, EuGRZ 2008, 274, 276; siehe auch BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
    Das Grundgesetz gebietet bei letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen regelmäßig keine Begründung (siehe nur BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563, 2564 mwN).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
    Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 23. September 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13 und vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 8).
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13

    Inhalt des Grundsatzes der Unmittelbarkeit

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
    Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 23. September 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13 und vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 8).
  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 135/13

    Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Gehörverletzung bei Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
    Auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangen eine Begründung der Entscheidung des Revisionsgerichts nicht (EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 15073/03, EuGRZ 2008, 274, 276; siehe auch BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16   

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https://dejure.org/2016,7922
BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16 (https://dejure.org/2016,7922)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 (https://dejure.org/2016,7922)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16 (https://dejure.org/2016,7922)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 354 Abs 1b StPO, § 460 StPO, § 462 StPO
    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Entscheidung über den Härteausgleich im Beschlussverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b StPO, § 460, § 462 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Entscheidung über den Härteausgleich im Beschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 53 Abs. 2 S. 2
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereits vollstreckte Vorverurteilungen - und der Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.2014 - 2 StR 325/14

    Vollstreckungsstand der gesamtstrafenfähigen Geldstrafen i.R.d. Verurteilung

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14; Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15).

    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann - entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts - nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß § 460, § 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).

  • BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09

    Diebstahl (Wegnahme mehrerer Sachen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09; Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28; SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 07.01.2014 - 3 StR 337/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Erörterungen zum Vollstreckungsstand

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann - entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts - nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß § 460, § 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 397/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14; Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09; Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28; SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09; Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28; SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 08.07.2015 - 2 StR 139/15

    Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
    Nach Aufhebung dieses Urteils im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen durch Urteil des Senats vom 8. Juli 2015 - 2 StR 139/15 - hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in

    aa) Das Tatgericht hat einen Härteausgleich zu erörtern und gegebenenfalls im Rahmen des für die Strafzumessung geltenden tatrichterlichen Ermessens vorzunehmen, wenn die Einbeziehung einer grundsätzlich nach § 55 Abs. 1 StGB gesamtstrafenfähigen Strafe nicht mehr möglich ist, weil diese schon vollständig vollstreckt wurde; dies gilt insbesondere im Fall der Vollstreckung einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14, juris Rn. 2 f.; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15, juris Rn. 5; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).

    cc) Der Härteausgleich ist in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 32; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 55 Rn. 20).

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17

    Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

    Die erneut erforderliche Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1 b StPO dem Beschlussverfahren gemäß der §§ 460, 462 StPO überlassen werden, da die etwaige Entscheidung über einen Härteausglich vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht erfasst ist (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 -, juris).

    Das Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung führt auch im Fall des hier vorliegenden unklaren Vollstreckungsstands lediglich zur Aufhebung der gebildeten Gesamtstrafe und nicht des Rechtsfolgenausspruchs insgesamt (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 -, juris).

  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 134/19

    Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines

    Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines Härteausgleichs jedenfalls dann zu erörtern gewesen, wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251 mwN).

    Die Frage bedarf daher neuer Verhandlung und Entscheidung (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, aaO).

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Im Hinblick auf den Angeklagten H war ferner zudem auf Ebene der Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 3 StR 279/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82) ein Härteausgleich durchzuführen.
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung:

    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2; vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 279/19

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Er bemerkt ergänzend, dass ein Härteausgleich, sofern dafür überhaupt Anlass besteht (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, juris Rn. 10 ff. mwN), regelmäßig nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen, sondern bei der Bemessung der Gesamtstrafe vorzunehmen ist (s. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 104).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Ist - wie hier - auch ohne die erledigte frühere Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden, ist der Härteausgleich in der Regel bei der Gesamtstrafe vorzunehmen, weil sich hier jedenfalls die durch eine Vollstreckung der früheren Strafe erlittene Härte auswirkt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251, juris Rn. 4; LK-StGB/ Rissing-van Saan/Scholze , a.a.O., Rn. 32 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

    Dabei ist der Härteausgleich grundsätzlich nicht bei der Festsetzung der Einzelstrafen, sondern bei der Bemessung der Gesamtstrafe einzustellen (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 439/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausgleich gescheiterter

    Sie ist der Entscheidung des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 14.03.2023 - 2 StR 148/22

    Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung)

    Die Sache bedarf deshalb im Hinblick auf die Gesamtstrafenbildung neuer Verhandlung und Entscheidung; da auch über einen Härteausgleich zu entscheiden ist, kommt die Zurückverweisung gemäß § 354 Abs. 1b StPO ins Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 278/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Entscheidung über einen Härteausgleich)

  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20

    Voraussetzungen der Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten

  • OLG Hamm, 02.08.2017 - 1 RVs 65/17

    Absehen von der Einbeziehung nicht erledigter Geldstrafen; Bildung einer

  • AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen

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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6254
BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,6254)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2016 - 4 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,6254)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,6254)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 Nr 2 StGB, § 74 Abs 3 StGB, § 76a Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 413 StPO, § 440 Abs 1 StPO
    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 77 Abs. 3 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB, § 413 StPO, § 440 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Gegenstandes im selbständigen Einziehungsverfahren i.R.d. Sicherungsverfahrens

  • rewis.io

    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einziehung eines Gegenstandes im selbständigen Einziehungsverfahren i.R.d. Sicherungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Einziehung eines Gegenstandes im selbständigen Einziehungsverfahren i.R.d. Sicherungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung im Sicherungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16
    Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, bei Becker, NStZ-RR 2005, 65, 69; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08; Rosenau in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 413 Rn. 2).
  • BGH, 25.11.2003 - 3 StR 405/03

    Ungenügende Begründung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16
    Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, bei Becker, NStZ-RR 2005, 65, 69; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08; Rosenau in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 413 Rn. 2).
  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Die Rechtsprechung hatte bereits den Wortlaut der Fassung vor der Neuregelung durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099; vgl. BT-Drucks. 19/27654, S. 108) dahin verstanden, dass nur Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden dürften und die damals noch nicht ausdrücklich geregelte Einziehung als Maßnahme im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB nicht zulässig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 Rn. 11).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO aF bzw. nunmehr § 435 StPO nF), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB aF bzw. nunmehr § 76a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB nF vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Einziehungsentscheidungen kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 435 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB vorliegen (vgl. zur früheren Gesetzeslage nach § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB aF BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, juris Rn. 3; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 435 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 Rn. 3; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO aF bzw. nunmehr § 435 StPO nF), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB aF bzw. nunmehr § 76a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB nF vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 121/17

    Sicherungsverfahren: Zulässigkeit von Einziehungsentscheidungen;

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 202/16

    Einziehung eines Gegenstands: Einziehung bei Durchführung eines

    Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20

    Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der

    Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 ? 4 StR 462/18; Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
  • BGH, 03.03.2020 - 3 StR 597/19

    Keine Anordnung von Einziehungsentscheidungen im Sicherungsverfahren

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 435 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 Rn. 3; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 309/16

    Keine selbstständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

    Die selbstständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 und vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9404
BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16 (https://dejure.org/2016,9404)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 1 StR 45/16 (https://dejure.org/2016,9404)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16 (https://dejure.org/2016,9404)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 349 Abs 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel

  • IWW

    § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt mangels Therapierbarkeit

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt mangels Therapierbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 399/23

    Unzulässigkeit der Revision hinsichtlich der Notwendigkeit einer Unterbringung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 279/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 333; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
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