Rechtsprechung
BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 32 StGB
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz (mildestes Abwehrmittel; objektive ex ante-Betrachtung; Erfolgsaussicht des milderen Mittels; effektive und sichere Abwehr; Zumutbarkeit des Fehlschlagsrisikos; sichere Feststellungen; zugespitzte ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 2 StGB
Notwehr: Erforderlichkeit des lebensgefährdenden Einsatzes einer Waffe - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerfreie Anwendung des durch das Tatsachengericht anzulegenden rechtlichen Maßstabs auf die Feststellungen bei der Prüfung der Notwehr
- rewis.io
Notwehr: Erforderlichkeit des lebensgefährdenden Einsatzes einer Waffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfehlerfreie Anwendung des durch das Tatsachengericht anzulegenden rechtlichen Maßstabs auf die Feststellungen bei der Prüfung der Notwehr
- rechtsportal.de
StGB § 32 Abs. 2
Rechtsfehlerfreie Anwendung des durch das Tatsachengericht anzulegenden rechtlichen Maßstabs auf die Feststellungen bei der Prüfung der Notwehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Auch tödlicher Messereinsatz kann erforderliche Notwehr sein
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erforderlichkeit bei tödlich wirkenden Verteidigungsmitteln
Verfahrensgang
- LG Dresden, 06.11.2015 - 1 Ks 300 Js 3472/15
- BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 593
- NStZ-RR 2016, 271
- StV 2018, 727 (Ls.)
- JR 2016, 598
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung ex ante der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140, und vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 mwN; Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122).Die mildere Einsatzform muss im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02, NStZ 2004, 615, 616, und vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20;… Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 15).
Können keine sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens getroffen werden, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
- BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14
Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit: …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148, und vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 mwN). - BGH, 13.03.2003 - 3 StR 458/02
Rechtfertigung; Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts; Provokation; …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Die mildere Einsatzform muss im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02, NStZ 2004, 615, 616, …und vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20;… Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 15).
- BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13
Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten: …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148, …und vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 mwN). - BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01
Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit; …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Die mildere Einsatzform muss im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02, NStZ 2004, 615, 616, …und vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20; Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 15). - BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33 …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Können keine sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens getroffen werden, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973). - BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148, …und vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 mwN). - BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13
Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung ex ante der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140, und vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 mwN; Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122). - BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …
Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung ex ante der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140, und vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 mwN; Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122).
- BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt …
a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594).Können keine sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens getroffen werden, darf sich dies nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, aaO).
- BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)
Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594). - BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes …
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …
a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594). - BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21
Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel …
Die mildere Einsatzform muss im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8 mwN).Da angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8 mwN), war der Mitangeklagte nicht gehalten, auf das mildeste, gleichwohl aber mit Unsicherheiten behaftete Mittel in Form von Schlägen auf Hand oder Arm des Geschädigten zurückzugreifen, um diesen zur Herausgabe der Geldtasche zu bewegen.
- BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer, …
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung ex ante der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22
Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags
b) Das Landgericht hat seiner Prüfung, ob die von Verteidigungswillen getragenen Handlungen zur Abwehr des bevorstehenden Angriffs erforderlich und geboten waren, einen rechtlich zutreffenden Maßstab (vgl. zur Erforderlichkeit der Notwehrhandlung BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 ? 5 StR 276/22, NJW 2023, 166; Beschluss vom 13. September 2018 ? 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136; Urteil vom 25. Oktober 2017 ? 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69; Beschluss vom 22. Juni 2016 ? 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594; Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; zur Gebotenheit der Verteidigungshandlung vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 ? 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 f.; Urteil vom 15. Mai 1975 ? 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) zugrunde gelegt. - BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: lebensgefährlicher Einsatz eines …
aa) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat kann gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 und vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8). - BGH, 24.05.2017 - 2 StR 219/16
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Voraussetzungen für die Annahme …
a) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, JR 2016, 598, 599 mit Anm. Erb).
Rechtsprechung
BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB
Schuldunfähigkeit (fehlende Einsichtsfähigkeit: Fehlen der Unrechtseinsicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB
Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit: Voraussetzungen für das Vorliegen von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit der Begehung der Anlasstaten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit; Tatrichterliche Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit des Täters
- rewis.io
Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit: Voraussetzungen für das Vorliegen von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 21; StGB § 63
Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit der Begehung der Anlasstaten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit; Tatrichterliche Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit des Täters - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 19.02.2016 - 1 KLs 7112 Js 7126/15
- BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 271
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der …
Auszug aus BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16
Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfange schuldhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5;… Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28). - BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90
Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch - …
Auszug aus BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16
Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfange schuldhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4;… vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5; Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28). - BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16
Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfange schuldhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4;… vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5;… Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28). - BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15
Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der …
Auszug aus BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16
Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfange schuldhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4;… vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5;… Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28). - BGH, 17.04.2014 - 2 StR 405/12
Verminderte Schuldfähigkeit (Unfähigkeit zur Unrechtseinsicht: Vorwerfbarkeit); …
Auszug aus BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16
Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfange schuldhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4;… vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5;… Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28).
- BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das …
Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfang schuldhaft (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 4 StR 215/16, NStZ-RR 2016, 271 (Ls.);… vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4;… vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5;… Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28). - BGH, 10.10.2017 - 2 StR 359/17
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wahnerkrankung)
Nimmt der Tatrichter erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters zur Tatzeit an, muss er auch darüber befinden, ob dies tatsächlich zum Fehlen von Unrechtseinsicht hinsichtlich der konkreten Tat geführt oder ob der Täter gleichwohl zur Tatzeit das Unrecht eingesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 StR 215/16). - BGH, 10.09.2019 - 4 StR 398/19
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweiswürdigung
Soweit das Landgericht davon ausgegangen ist, dass der Angeklagte (auch) in seiner Einsichtsfähigkeit "im Sinne des § 21 StGB beeinträchtigt' war, ohne ausdrücklich darüber zu befinden, ob bei ihm in den Tatsituationen tatsächlich eine Unrechtseinsicht vorhanden war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 StR 215/16, Rn. 6 mwN), ergeben die Urteilsgründe noch ausreichend, dass die Strafkammer mit Rücksicht auf das Leistungsverhalten des Angeklagten und den allenfalls für möglich erachteten "mittelschweren Rausch' das Fehlen einer Unrechtseinsicht im Ergebnis ausgeschlossen hat.