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   BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16   

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https://dejure.org/2016,19924
BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16 (https://dejure.org/2016,19924)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2016 - 4 StR 79/16 (https://dejure.org/2016,19924)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 4 StR 79/16 (https://dejure.org/2016,19924)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Bedeutung von Vortaten, Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründung der zukünftigen Gefährlichkeit des Täters; Bedeutung früher abgeurteilter Taten bei der Gefährlichkeitsprognose; erforderliche Darlegungen in den Urteilsgründen

  • IWW

    §§ 20, 21 StGB, § 64 StGB, § 63 StGB, § 66 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Begehens künftiger Straftaten; Tatrichterliche Begründung der zukünftigen Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründung der zukünftigen Gefährlichkeit des Täters; Bedeutung früher abgeurteilter Taten bei der Gefährlichkeitsprognose; erforderliche Darlegungen in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 64
    Voraussetzungen der Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Begehens künftiger Straftaten; Tatrichterliche Begründung der zukünftigen Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - und die Gefährlichkeitsprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 306
  • StV 2016, 722
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Andererseits kann sogar lange zurückliegenden Taten eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11).

    Ein Zusammenhang zwischen den Vortaten und der Erkrankung des Beschuldigten ist damit (noch) nicht - wie erforderlich: sicher - festgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11).

    Insbesondere kann allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15).

    Maßgeblich sind stattdessen die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15).

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Insbesondere kann allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15).

    Maßgeblich sind stattdessen die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15).

    Angaben dazu, wann die Krankheit erstmals aufgefallen ist und wie sich die Symptomatik im Verlauf der Zeit entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15), fehlen.

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27).

    Neben der sorgfältigen Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13).

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27).

    Soweit der Beschuldigte nach den Anlasstaten mehrmals in einen hochgradigen und nicht oder kaum mehr kontrollierbaren Erregungszustand geraten ist, ist es zu Tätlichkeiten nicht gekommen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15).

  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Ausgehend hiervon hätte es näherer Darlegungen bei der Gefährlichkeitsprognose dazu bedurft, ob und inwiefern die früher abgeurteilten Taten in Zusammenhang mit der nunmehr festgestellten Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537, 541, 543; sowie BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 BvR 1690/13).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Maßgeblich sind insofern insbesondere die individuell bedeutsamen Bedingungsfaktoren für die bisherige Delinquenz, deren Fortbestand, ihre fehlende Kompensation durch protektive Umstände und das Gewicht dieser Faktoren in zukünftigen Risikosituationen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 296/09, NJW 2010, 245).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    So ist einerseits als ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten anzusehen, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15 jeweils mwN).
  • BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Ausgehend hiervon hätte es näherer Darlegungen bei der Gefährlichkeitsprognose dazu bedurft, ob und inwiefern die früher abgeurteilten Taten in Zusammenhang mit der nunmehr festgestellten Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537, 541, 543; sowie BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 BvR 1690/13).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16
    Auch waren die von ihm ausgesprochenen Bedrohungen nach den Feststellungen nicht geeignet, zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens zu führen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385: nahe liegende Gefahr der Verwirklichung).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    aa) Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15 mwN); die Prognose muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27 sowie BT-Drucks. 18/7244 S. 23).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    b) Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von ihm infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 134; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    b) Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

    Insbesondere begründet allein die im Allgemeinen erhöhte Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter die Gefahrenprognose nicht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11).

    Die gebotene Auseinandersetzung mit den die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720), lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.

    Denn auch zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14).

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Die insoweit erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und muss sich darauf erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands in Zukunft drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2021 ? 4 StR 543/20, NStZ?RR 2021, 138, 140; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Beschluss vom 28. Juli 2021 ? 1 StR 190/21 Rn. 15; Urteil vom 28. April 2021 ? 2 StR 484/20, NStZ?RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16 und vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16 Rn. 12; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

    Auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

    Damit verkennt das Landgericht, dass es als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten anzusehen ist, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16 Rn. 12 und vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20; Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15).

    Im Rahmen dieser Würdigung ist als ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffälligkeit anzusehen, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 jeweils mwN).

  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f.; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720 ff.).
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Lediglich die Belange der öffentlichen Sicherheit sind geeignet, einen Menschen ganz unabhängig vom Maß seiner Schuld auf unbestimmte Zeit einer Freiheitsentziehung zu unterwerfen (BGH Beschluss vom 7.6.2016 - 4 StR 79/16 - NStZ-RR 2016, 306 - Juris RdNr 7; BGH Beschluss vom 1.10.2013 - 3 StR 311/13 - NStZ-RR 2014, 42 - Juris RdNr 9; Schöch in Laufhütte ua, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl 2007, § 63 RdNr 1; zum Verhältnis zu außerstrafrechtlichen Sicherungssystemen vgl BGH Urteil vom 3.8.2017 - 4 StR 193/17 - Juris RdNr 20; BGH Urteil vom 11.12.2008 - 3 StR 469/08 - NStZ 2009, 260 - Juris RdNr 3 f, jeweils mwN) .
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575 Rn. 7; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2, Rn. 10; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

    Sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; siehe auch BT-Drucks. 18/7244 S. 23).

  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10 mwN).

    Dabei hat der Tatrichter die für die Entscheidung über die Unterbringung maßgeblichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzulegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10; Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3 aE, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; siehe auch Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN).

    Bislang fehlende Begehung von Straftaten bei Personen, die bereits über Jahre hinweg an einem psychischen Defekt leiden, wäre aber ein gewichtiges, gegen erhebliche zukünftige Gefährlichkeit sprechendes Indiz (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73 und vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15 jeweils mwN; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307).

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 287/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 151/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 106/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand bei Begehung

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

  • BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (symptomatischer

  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 166/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 174/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an

  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 93/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 15.12.2020 - 4 StR 385/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
  • LG Bamberg, 08.01.2020 - 31 KLs 1105 Js 6312/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 1 Ws 156/19

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung nur bei negativer Gefährlichkeitsprognose

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