Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.06.2016

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15   

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https://dejure.org/2015,18411
BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15 (https://dejure.org/2015,18411)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2015 - 4 StR 144/15 (https://dejure.org/2015,18411)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 4 StR 144/15 (https://dejure.org/2015,18411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 26 Abs. 1 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen einer Mittäterschaft; Anstiftung: Abgrenzung zur psychischen Beilhilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 25 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Anstiftung nach schon erfolgter Tatplanung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, § 26 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer mittäterschaftlich begangenen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Anstiftung nach schon erfolgter Tatplanung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Nachweis einer mittäterschaftlich begangenen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grasankauf in Holland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 316
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).

    Dass er mit D. beim Erwerb des für ihn bestimmten Marihuanas dessen Einfuhr vereinbart hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; anders für den Fall eines Gesamtkonzepts, BGH, Urteil vom 25. August 1987 - 1 StR 268/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6) und zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel bereit war, reicht für die Annahme von Mittäterschaft nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260).

    Dem Umstand, dass der Angeklagte mit der für ihn bestimmten Betäubungsmittelmenge Handel treiben wollte und deshalb ein Interesse am Gelingen des Einfuhrvorgangs hatte, kommt unter den gegebenen Umständen keine wesentliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3).

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).

    Dass er mit D. beim Erwerb des für ihn bestimmten Marihuanas dessen Einfuhr vereinbart hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; anders für den Fall eines Gesamtkonzepts, BGH, Urteil vom 25. August 1987 - 1 StR 268/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6) und zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel bereit war, reicht für die Annahme von Mittäterschaft nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260).

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    aa) Eine tätergleich zu bestrafende Anstiftung (§ 26 StGB) zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Bundesgebiet zu verbringen (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Die Willensbeeinflussung muss dabei nicht die alleinige Ursache für das Verhalten des anderen sein; bloße Mitursächlichkeit reicht aus (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374; Urteil vom 8. Januar 1985 - 1 StR 686/84, NJW 1985, 924).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Dass er mit D. beim Erwerb des für ihn bestimmten Marihuanas dessen Einfuhr vereinbart hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; anders für den Fall eines Gesamtkonzepts, BGH, Urteil vom 25. August 1987 - 1 StR 268/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6) und zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel bereit war, reicht für die Annahme von Mittäterschaft nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260).
  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 14/64

    Knüppel - §§ 250, 26 StGB, Anstiftung zur Qualifikation, omnimodo facturus; § 251

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Auch wurde der gesamte Tatablauf durch die Einflussnahme des Angeklagten erheblich verändert (gesondert verwahrte zweite Rauschgiftmenge im Transportfahrzeug, Fahrt nach H.) und der Unrechtsgehalt der Tat deutlich erhöht (zusätzliche Überschreitung der Grenzmenge um mehr als das Sechsfache), sodass nicht lediglich eine (psychische) Beihilfe zu der bereits geplanten Einfuhrfahrt vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, NStZ-RR 1996, 1; Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 14/64, BGHSt 19, 339, 341; SSW-StGB/Murmann, 2. Aufl., § 26 Rn. 6; Schünemann in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 26 Rn. 34 ff. mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes; unter Beschränkung auf das Mehr an Unrecht, sofern dies - wie hier in Bezug auf § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG der Fall - selbstständig einen Tatbestand erfüllt, Joerden in Festschrift Puppe, 2011, S. 563, 578 Fn. 39; Hardtung in Festschrift Herzberg, 2008, S. 411, 423 ff.; a.A. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 26 Rn. 5; Roxin in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl., § 26 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Auch wurde der gesamte Tatablauf durch die Einflussnahme des Angeklagten erheblich verändert (gesondert verwahrte zweite Rauschgiftmenge im Transportfahrzeug, Fahrt nach H.) und der Unrechtsgehalt der Tat deutlich erhöht (zusätzliche Überschreitung der Grenzmenge um mehr als das Sechsfache), sodass nicht lediglich eine (psychische) Beihilfe zu der bereits geplanten Einfuhrfahrt vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, NStZ-RR 1996, 1; Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 14/64, BGHSt 19, 339, 341; SSW-StGB/Murmann, 2. Aufl., § 26 Rn. 6; Schünemann in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 26 Rn. 34 ff. mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes; unter Beschränkung auf das Mehr an Unrecht, sofern dies - wie hier in Bezug auf § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG der Fall - selbstständig einen Tatbestand erfüllt, Joerden in Festschrift Puppe, 2011, S. 563, 578 Fn. 39; Hardtung in Festschrift Herzberg, 2008, S. 411, 423 ff.; a.A. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 26 Rn. 5; Roxin in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl., § 26 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11

    Voraussetzungen der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    aa) Eine tätergleich zu bestrafende Anstiftung (§ 26 StGB) zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Bundesgebiet zu verbringen (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11).
  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84

    Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"

    Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15
    Die Willensbeeinflussung muss dabei nicht die alleinige Ursache für das Verhalten des anderen sein; bloße Mitursächlichkeit reicht aus (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374; Urteil vom 8. Januar 1985 - 1 StR 686/84, NJW 1985, 924).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Die Willensbeeinflussung muss dabei nicht die einzige Ursache für das Verhalten des anderen sein; bloße Mitursächlichkeit reicht aus (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, aaO mwN).

  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Die Willensbeeinflussung muss dabei nicht die einzige Ursache für das Verhalten des anderen sein; bloße Mitursächlichkeit reicht aus (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, aaO mwN).

    Die bloße Bereitschaft zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel reicht für die Annahme von Mittäterschaft nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    Dies ist vom Tatgericht an Hand der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316 jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22549
BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16 (https://dejure.org/2016,22549)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 StR 89/16 (https://dejure.org/2016,22549)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16 (https://dejure.org/2016,22549)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 151 StPO, § 260 Abs 3 StPO
    Verfahrensgegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung: Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gegen mehrere Angeklagte; Auslegung der Anklageschrift; Bedeutung des Legalitätsprinzips

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes, § 260 Abs. 3 StPO, § 151 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs und der Verhängung einer Einzelstrafe; Vorliegen eines vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Verfahrensgegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung: Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gegen mehrere Angeklagte; Auslegung der Anklageschrift; Bedeutung des Legalitätsprinzips

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs und der Verhängung einer Einzelstrafe; Vorliegen eines vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 3
    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs und der Verhängung einer Einzelstrafe; Vorliegen eines vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anklageschrift - und die Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der abstrakte Anklagesatz dokumentiert den Verfolgungswillen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 316
  • StV 2017, 798
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    a) Der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung reicht nur soweit wie der aus der Anklageschrift erkennbare Verfolgungswille der Anklagebehörde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 99 f.).

    Die Beschreibung eines strafrechtlich relevanten Geschehens im Anklagesatz ist zwar ein Indiz dafür, dass dieses Geschehen vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft umfasst sein könnte (BGH aaO, BGHSt 43, 96, 100).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    Diese ist aus sich heraus zu interpretieren (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    Daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigter bezeichnete Person bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 217; Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, NStZ 1996, 243, 244; BeckOK-StPO/Eschelbach, StPO, 24. Ed. 2015, § 264 Rn. 4; MünchKomm-StPO/Norouzi, StPO, 2016, § 264 Rn. 4; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2012, § 264 Rn. 8).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    Daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigter bezeichnete Person bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 217; Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, NStZ 1996, 243, 244; BeckOK-StPO/Eschelbach, StPO, 24. Ed. 2015, § 264 Rn. 4; MünchKomm-StPO/Norouzi, StPO, 2016, § 264 Rn. 4; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2012, § 264 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Der Umfang des Anklagevorwurfs ist durch Auslegung der Anklageschrift festzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Schadlosstellung

    Verfahrensgegenstand sind aber nur Taten einer bestimmten Person; daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigte bezeichneten Personen bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16, NStZ-RR 2016, 316, 317 mwN).
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