Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.2017

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16   

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https://dejure.org/2017,5432
BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16 (https://dejure.org/2017,5432)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 StR 588/16 (https://dejure.org/2017,5432)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16 (https://dejure.org/2017,5432)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Fortdauer des rechtswidrigen Angriffs im Rahmen der Notwehr

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 32 Abs. 2 StGB, § 261 StPO, § 33 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorliegen einer Notwehrlage

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Fortdauer des rechtswidrigen Angriffs im Rahmen der Notwehr

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Fortdauer des rechtswidrigen Angriffs im Rahmen der Notwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und der gegenwärtige Angriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorliegen einer Notwehrlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 32 Abs. 2 ; StGB § 33
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorliegen einer Notwehrlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Einen Putativnotwehrexzess (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599 f.), auf den § 33 StGB ohnehin keine Anwendung fände (BGH aaO), hat das Landgericht ebenfalls rechtsfehlerfrei nicht zugrunde gelegt.
  • BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05

    Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Hat ein Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, so ist der Angriff so lange gegenwärtig i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Hat ein Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, so ist der Angriff so lange gegenwärtig i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (BGH aaO jeweils mwN; siehe auch Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Ein Angriff ist zwar auch gegenwärtig im Sinne von § 32 StGB, wenn bereits eine Angriffshandlung erfolgt ist und eine Wiederholung unmittelbar droht (vgl. BGH, B. v. 25.01.2017, 1 StR 588/16 - juris).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten (oder Beschuldigten) Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten oder Beschuldigten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85 und vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 Rn. 12 jeweils mwN; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 4 B 31/17

    Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Vorwurfs eines mit Kriminalstrafe

    vgl. BGH, Beschluss vom 25.1.2017 - 1 StR 588/16 -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 4 B 43/17

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen seines

    vgl. BGH, Beschluss vom 25.1.2017 - 1 StR 588/16 -, juris, m. w. N.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7080
BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7080)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - 1 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7080)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 1 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7080)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder schwerem Fall und gesetzlich vertypten Strafmilderungsgründen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 46 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 50 StGB
    Strafzumessung bei Kindstötung durch die Mutter: Berücksichtigung des Vortatverhaltens; verminderte Schuldfähigkeit

  • IWW

    § 21 StGB, § 212 StGB, § 20 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, StGB § 225, § 213 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 213 2. Alt. StGB, § 50 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erdrosselung eines neugeborenen Kindes durch die Mutter; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren akuten Belastungsreaktion; Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags unter Verbrauch eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Kindstötung durch die Mutter: Berücksichtigung des Vortatverhaltens; verminderte Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erdrosselung eines neugeborenen Kindes durch die Mutter; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren akuten Belastungsreaktion; Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags unter Verbrauch eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • rechtsportal.de

    Erdrosselung eines neugeborenen Kindes durch die Mutter; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren akuten Belastungsreaktion; Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags unter Verbrauch eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei Kindstötung durch die Mutter: Berücksichtigung des Vortatverhaltens; verminderte Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzilcher Milderungsgrund, minder schwerer Fall, - und die Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).

  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 68/16

    Sorgfaltswidrigkeit einer ohne fremde Hilfe durchgeführten Geburt

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Da das Landgericht damit zu Lasten der Angeklagten ausdrücklich (UA S. 42) nur ein sorgfaltswidriges Verhalten vor der eigentlichen Tat berücksichtigt hat, durch das offensichtlich Gefahren für das ungeborene Kind begründet wurden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 68/16, NStZ-RR 2016, 139; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 227/09, NStZ 2010, 214, 215), und nicht die eigentliche Geburtssituation, liegt darin auch kein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 227/09

    Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Da das Landgericht damit zu Lasten der Angeklagten ausdrücklich (UA S. 42) nur ein sorgfaltswidriges Verhalten vor der eigentlichen Tat berücksichtigt hat, durch das offensichtlich Gefahren für das ungeborene Kind begründet wurden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 68/16, NStZ-RR 2016, 139; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 227/09, NStZ 2010, 214, 215), und nicht die eigentliche Geburtssituation, liegt darin auch kein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16

    Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt erachtet, darf er im Rahmen seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16 mwN).
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 127 Rn. 17; vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 und vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168 jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 und vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168).

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Die Annahme oder Nichtannahme eines minderschweren Falls gemäß § 213 Alt. 2 StGB kann als Akt der Strafzumessung lediglich auf dafür maßgebliche Rechtsfehler überprüft werden (siehe nur BGH, Urteile vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 und vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168 f. jeweils mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 2 StR 441/23

    Einfluss der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur

    Schon insoweit lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, ob der Kammer bewusst war, dass sie - mangels ausreichender allgemeiner Milderungsgründe - auch den vertypten Milderungsgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit zur Bejahung eines minder schweren Falles hätte heranziehen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    b) Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird das neue Tatgericht bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, die gebotene Prüfungsreihenfolge zu beachten haben (vgl. Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168, 169; Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409, 410; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1122 f.).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524; Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168).
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