Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.2016

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2017 - 1 StR 555/16   

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https://dejure.org/2017,8964
BGH, 22.02.2017 - 1 StR 555/16 (https://dejure.org/2017,8964)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2017 - 1 StR 555/16 (https://dejure.org/2017,8964)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16 (https://dejure.org/2017,8964)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StGB, § 56f Abs 3 S 1 StGB, § 56f Abs 3 S 2 StGB, § 58 Abs 2 S 2 StGB
    Anrechnung auflagengemäß erbrachter Leistungen bei Bewährungswiderruf und nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, § 56f Abs. 3 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen durch eine die Strafvollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe verkürzende Anrechnung

  • rewis.io

    Anrechnung auflagengemäß erbrachter Leistungen bei Bewährungswiderruf und nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen durch eine die Strafvollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe verkürzende Anrechnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 1 ; StGB § 56f Abs. 3 S. 1-2
    Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen durch eine die Strafvollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe verkürzende Anrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Anrechnung auflagengemäß erbrachter Leistungen bei Bewährungswiderruf und nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbeziehung einer Bewährungsstrafe in eine Gesamtstrafe - und die bereits bezahlte Bewährungsauflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 199
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und der Gesamthöhe der Geldauflage aus dem Beschluss des Amtsgerichts S vom 00.00.0000 (26b Ls-39 Js 168/13-7/18 BEW) hat die Kammer die durch den Angeklagten hierauf geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 125, 00 Euro mit zehn Tagen gemäß §§ 58 Abs. 2 S. 2, 56f Abs. 3 S. 2 StGB auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren angerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2017- 1 StR 555/16 - BeckRS 2017, 105605; BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - 3 StR 442/13 - BeckRS 2014, 6116; BGH, Beschluss vom 20.03.1990 - 1 StR 283/89 - NJW 1990, 1674).
  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der

    Dies hat in der Weise zu geschehen, dass die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe ohne Rücksicht auf die Bewährungsleistungen festzusetzen und sodann als Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung dieser Leistungen auf die Gesamtstrafe vorzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. August 2018 - 4 StR 250/18, StV 2020, 470; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16, NStZ-RR 2017, 199 f. und vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 f.).
  • BGH, 19.07.2023 - 4 StR 19/23

    Anrechnung von i.R. der Strafaussetzung zur Bewährung der Strafe aus dem

    Eine Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe genügt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16, NStZ-RR 2017, 199 f.; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, NStZ-RR 2014, 138; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Eine Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe genügt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16, NStZ-RR 2017, 199 f. (Ls); Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, NStZ-RR 2014, 138 (Ls); Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20

    Anrechnung von erbrachten Bewährungsauflagen auf eine verhängte

    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • LG Duisburg, 11.10.2017 - 31 KLs 29/16
    Die Entscheidung über den Ausgleich für die Nichterstattung des in Erfüllung der Bewährungsauflagen gezahlten Geldbetrags beruht auf §§ 55 Abs. 1, 56f Abs. 3 S. 1 und 2, 58 Abs. 2 S. 2 StGB (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 22.02.2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 04.11.2020 - 4 StR 245/20

    Anrechnung der Teilerfüllung der Bewährungsauflagen mit einem Monat auf die

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 20. Januar 2020 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Teilerfüllung der Bewährungsauflagen aus dem Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 28. November 2017 mit einem Monat auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 ? 4 StR 121/20 Rn. 1; Beschluss vom 22. Februar 2017 ? 1 StR 555/16 Rn. 3 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47505
BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16 (https://dejure.org/2016,47505)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2016 - 4 StR 466/16 (https://dejure.org/2016,47505)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2016 - 4 StR 466/16 (https://dejure.org/2016,47505)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 354 Abs 1b S 1 StPO, § 460 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Zäsurwirkung durch Verurteilung zu einer Jugendstrafe

  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung des Strafausspruchs; Absehen von einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Zäsurwirkung durch Verurteilung zu einer Jugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Prüfung des Strafausspruchs; Absehen von einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Zäsurwirkung durch Verurteilung zu einer Jugendstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtstrafenbildung - und die Zäsurwirkung einer früheren Jugendstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 199
  • StV 2017, 716
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16
    Dies ist bei einer Verurteilung zu Jugendstrafe wegen der bei getrennter Aburteilung rechtlich ausgeschlossenen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270) nicht der Fall.
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06

    Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur und Härteausgleich)

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16
    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07, StraFo 2007, 424; vom 7. Mai 2006 - 5 StR 58/06, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 17; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07

    Fehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsur)

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16
    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07, StraFo 2007, 424; vom 7. Mai 2006 - 5 StR 58/06, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 17; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 133/22

    Diebstahl (Beweiswürdigung: Zueignungsabsicht, Gesamtwürdigung);

    b) Zwar stand entgegen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den beiden Einzelgeldstrafen aus dem vorbezeichneten Strafbefehl keine Zäsurwirkung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 3. November 2020 entgegen, da es sich insoweit um eine Jugendstrafe handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 StR 466/16, NStZ-RR 2017, 199).
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