Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17079
BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16 (https://dejure.org/2017,17079)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 5 StR 433/16 (https://dejure.org/2017,17079)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16 (https://dejure.org/2017,17079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Sukzessive Mittäterschaft beim besonders schweren Raub (Kenntnis und Billigung des bisherigen Geschehens; Erstreckung des Einverständnisses auf die Gesamttat; Billigung der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; kein Teilrücktritt bei vollständiger Verwirklichung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 224 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Billigung eines Mittäterexzesses bei sukzessiver Mittäterschaft

  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der sukzessiven Mittäterschaft; Billigung eines Mittäterexzesses bei sukzessiver Mittäterschaft; Erfüllung des Qualifikationsmerkmals des besonders schweren Raubs durch den Gebrauch eines Messers

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Billigung eines Mittäterexzesses bei sukzessiver Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze der sukzessiven Mittäterschaft; Billigung eines Mittäterexzesses bei sukzessiver Mittäterschaft; Erfüllung des Qualifikationsmerkmals des besonders schweren Raubs durch den Gebrauch eines Messers

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Billigung eines Mittäterexzesses bei sukzessiver Mittäterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 58 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zurechnung nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft beim (schweren) Raub

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 221
  • NStZ-RR 2018, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    Ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 mwN).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    Durch den Gebrauch des Messers war das Qualifikationsmerkmal bereits verwirklicht und die qualifikationsbegründende erhöhte Gefahr schon eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, NStZ 2007, 468).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    Nur für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280; vgl. ferner Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 237/13).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 237/13

    Unzulässigkeit der Berücksichtigung eines als Exzess zu wertenden Verhaltens im

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    Nur für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280; vgl. ferner Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 237/13).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen - selbst bei nicht widerlegbaren, aber durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten - keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15).
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 513/01

    Freispruch; Beweiswürdigung; Anforderungen an die Überzeugungsbildung (innere

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    b) Im Übrigen kann die Feststellung, dass ein Täter die von ihm für möglich gehaltenen Folgen seines Handelns gebilligt hat, sofern er dies bestreitet, vor allem durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen getroffen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 2002 - 3 StR 296/02; vom 23. Mai 2002 - 3 StR 513/01).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16
    b) Im Übrigen kann die Feststellung, dass ein Täter die von ihm für möglich gehaltenen Folgen seines Handelns gebilligt hat, sofern er dies bestreitet, vor allem durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen getroffen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 2002 - 3 StR 296/02; vom 23. Mai 2002 - 3 StR 513/01).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    In zeitlicher Hinsicht ist die Teilnahme an einer fremden Tat nach strafrechtlichen Grundsätzen bis zu deren materiellen Beendigung möglich, regelmäßig also bis zur endgültigen Sicherung des Taterfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14 für den Gehilfen; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f. für den Mittäter).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Dies gilt nicht nur, wenn zum Zeitpunkt des Eingreifens der Erschwernisgrund noch vorliegt (hierzu BGH, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, aaO), sondern auch, wenn dieser bereits abgeschlossen ist, solange das auf die Verwirklichung des Tatbestands gerichtete Täterverhalten nicht insgesamt beendet ist (s. BGH, Urteile vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344; vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 4; Urteil vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400, 401; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, NStZ-RR 2014, 73; vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; BeckOK StGB/Kudlich, 51. Ed., § 25 Rn. 58; MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 250 Rn. 71).

    Der Nachweis, dass ein sukzessiver Mittäter mit einem zuvor eingetretenen Erschwernisgrund einverstanden gewesen ist oder ihm zumindest gleichgültig gegenübergestanden hat, ist dabei vor allem aufgrund von Rückschlüssen aus dem äußeren Tatgeschehen möglich (s. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 4; Urteile vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400, 401; vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, juris Rn. 14).

  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Nur für das, was vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht zu begründen, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 2 StR 594/18, NStZ 2019, 513 Rn. 6; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; Beschluss vom 7. März 2016 ? 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596; Urteil vom 24. April 1952 ? 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 mwN).

    Ein die Mittäterschaft begründender Eintritt kann vor der Vollendung der Tat erfolgen, etwa indem eine auf die Vollendung der geplanten Tat abzielende Handlung in Kenntnis des bisher Geschehenen vorgenommen oder fortgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f. (Wegnahme nach planwidrigem Messereinsatz der Mittäter beim Raub); Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281 mwN (Wegnahme nach planwidrigem tödlichen Angriff des Mittäters auf das Raubopfer)).

  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Zwar enthalten die Urteilsgründe mehrfach die - für sich bedenkliche - Wendung, die Einlassung des Angeklagten   H.      sei "nicht zu widerlegen" (vgl. dazu BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 165/20, NStZ 2021, 286 mwN).
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Daran fehlt es, wenn für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs bereits alles getan (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96, NStZ 1997, 82) oder das Geschehen vollständig abgeschlossen ist, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; Senat, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    bb) Soweit das Landgericht annimmt, der Angeklagte habe "tatsachengestützt" auf ein Hilfeleisten der Zeugin G. vertraut, hat es überdies verkannt, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 37, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, Rn. 33; vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222).
  • BGH, 06.06.2018 - 5 StR 175/18

    Keine gefährliche Körperverletzung in sukzessiver Mittäterschaft bei Hinzutreten

    Daran fehlt es, wenn für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs bereits alles getan (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96 -, NStZ 1997, 82) oder das Geschehen vollständig abgeschlossen ist, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. Senat, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16 -, NStZ-RR 2017, 221, 222; BGH, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15 -, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Sie setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23 f.; vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, StV 1984, 507; Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96, NStZ 1997, 336).
  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Danach sind auch entlastende Angaben des Angeklagten nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 165/20, NStZ 2021, 286 mwN).
  • LG Bochum, 07.09.2020 - 1 KLs 9/20
    Von einem solchen Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene, den Betroffenen gleichsam treibende intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2004, Az.: 4 StR 518/03; BGH, Urteil vom 25.04.2017, Az.: 5 StR 433/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht