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   BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16   

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https://dejure.org/2017,18106
BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16 (https://dejure.org/2017,18106)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2017 - 3 StR 524/16 (https://dejure.org/2017,18106)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2017 - 3 StR 524/16 (https://dejure.org/2017,18106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 177 StGB; § 184h Nr. 1 StGB; § 2 Abs. 3 StGB
    Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung (Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung; subjektiv angenommene Unfähigkeit zur Herbeiführung des Taterfolges; Zungenkuss als sexuell erhebliche Handlung); milderes Gesetz nach Reform des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB vom 04.11.2016, § 179 Abs 1 Nr 1 StGB vom 27.12.2003, § 354a StPO
    Revision im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Schuldspruchänderung in Ansehung der Neuregelung des sexuellen Übergriffs

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Schuldspruchänderung in Ansehung der Neuregelung des sexuellen Übergriffs

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Schuldspruchänderung in Ansehung der Neuregelung des sexuellen Übergriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erzwungener Zungenkuss kann strafbare sexuelle Nötigung darstellen - Zungenkuss als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16

    Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16
    aa) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (st. Rspr.; siehe zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 135/16, juris Rn. 7 mwN).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Dies gilt auch für den Zungenkuss (BGH StrafV 1983, 415 f.; vgl. dazu auch BGH; NStZ-RR 2017, 242).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Sollte das Landgericht im Fall II.1 der Urteilsgründe wiederum zu einer Strafbarkeit wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF kommen, wird es anhand einer konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB zu prüfen haben, ob der zur Zeit der Verurteilung geltende § 177 StGB in der Fassung des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) - eine mildere Bestrafung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 2 ff.; BGH bei Pfister, NStZ-RR 2017, 361, 363 f.).
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Das Verhalten des Angeklagten erfüllt bei diesen Taten auch - mit Blick auf § 2 Abs. 3 StGB unter Berücksichtigung des Umstandes, dass § 179 StGB aF mit Wirkung zum 10. November 2016 aufgehoben worden ist - den Tatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der den Regelungsgehalt des § 179 StGB aF im Sinne einer Unrechtskontinuität fortführt (BGH, NStZ-RR 2017, 242).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs;

    Infolge dieser geringeren Strafdrohung kann sich § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder 2 StGB nF im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB als milderes Gesetz im Vergleich zu § 179 Abs. 1 StGB aF darstellen (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20

    Sexueller Übergriff; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Vergewaltigung

    Der Strafzumessung hat das Landgericht für diese Taten rechtsfehlerfrei gemäß § 2 Abs. 3 StGB jeweils den Strafrahmen des § 177 Abs. 1, 2 StGB zu Grunde gelegt, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht und damit milder ist als der Strafrahmen des § 179 Abs. 1 StGB aF, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsah (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Insbesondere ist der Fall des sexuellen Missbrauch infolge Schlafs widerstandsunfähiger Personen nunmehr als sexueller Übergriff in § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB n. F. geregelt (BGH NStZ-RR 2017, 242, Rn. 4 bei juris; vgl. zudem die Übersicht bei Pfister, NStZ-RR 2017, 361, 362).
  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 461/17

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung am maßgeblichen Erziehungszweck);

    ... Die Anwendung des neuen Rechts führt zu einer Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB nF; vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16 zur Schuldspruchänderung wegen sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Angeklagten nach § 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung gegebenenfalls in Verbindung mit § 27 StGB strafbar gemacht haben, wird bei der Prüfung der Frage, ob der mit Wirkung zum 10. November 2016 neu gefasste § 177 StGB, der insbesondere in den Abs. 1, 2 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB enthält, das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz darstellt, von ihm zu beachten sein, dass es insoweit auf eine konkrete Betrachtungsweise ankommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 240, 241 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    (a) Auf der Grundlage des festgestellten Aussageinhalts des Nebenklägers zum Kerngeschehen kann sich das Verhalten des Angeklagten in den Fällen II. 1 bis 15 der Urteilsgründe als (jeweils) tateinheitlich begangenen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71) sexuellen Übergriff gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB darstellen (zum milderen Gesetz gemäß § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf das zur Tatzeit geltende Recht nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
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