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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27595
BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27595)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27595)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16 (https://dejure.org/2016,27595)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 S 1 JGG
    Jugendstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 46b Abs. 1, 2 StGB, § 17 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils

  • rechtsportal.de

    JGG § 31 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines rechtskräftigen früheren Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe - und die zuvor begangenen Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und die Aufklärungshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, müssen die früheren Taten zumindest kurz dargestellt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Darüber hinaus sind bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG die zuvor begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61, BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 10/96

    Wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Pflichtverteidiger eines bereits

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, müssen die früheren Taten zumindest kurz dargestellt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Deren Höhe hängt aber unter anderem davon ab, ob vertypte Milderungsgründe wie der des § 46b Abs. 1 und 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
    Da sowohl bei der Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG als auch bei der Zumessung der konkreten Jugendstrafe der äußere Unrechtsgehalt der Tat insofern von Belang ist, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Schwere der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226), ist zur Bestimmung der zurechenbaren Schuld gerade auch des heranwachsenden Täters das Tatunrecht am Maßstab der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts heranzuziehen.
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20

    Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur

    Deren Höhe hängt aber unter anderem davon ab, ob vertypte Milderungsgründe wie der des § 46b Abs. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16, Rn. 6; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41744
BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16 (https://dejure.org/2016,41744)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - 3 StR 245/16 (https://dejure.org/2016,41744)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16 (https://dejure.org/2016,41744)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 83h Abs. 1 IRG
    Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
    Unterlassene Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für im Ausland erlittene Untersuchungshaft

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 StGB, § 55 StGB, § 83h Abs 1 IRG
    Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigungspflicht des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 260 Abs. 3 StPO, § 83h Abs. 1 IRG, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Einbeziehung der Einzelfreiheitsstrafen aus einem Strafbefehl in die Gesamtfreiheitsstrafe gegen den Grundsatz der Spezialität

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die von dem Angeklagten in Rumänien erlittene Auslieferungshaft; Anrechnung der Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigungspflicht des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    IRG § 83h Abs. 1; StGB § 51 Abs. 4 S. 2
    Verstoß der Einbeziehung der Einzelfreiheitsstrafen aus einem Strafbefehl in die Gesamtfreiheitsstrafe gegen den Grundsatz der Spezialität

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die von dem Angeklagten in Rumänien erlittene Auslieferungshaft; Anrechnung der Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigungspflicht des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 28
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16
    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbk), der kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116) liegt nicht vor.
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Zwar hat der Bundesgerichtshof, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 PPU - folgend, für Fallkonstellationen nachträglicher Einbeziehung einer nicht von der Auslieferungsbewilligung umfassten Vorverurteilung entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität allein der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, nicht bereits der Verfolgung der Tat entgegensteht (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 IRG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 10. November 2015 - 3 StR 400/15; vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563; und vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178).
  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 41/20

    Antrag auf Eilvorabentscheidungsverfahren (Spezialitätsvorbehalt; Europäischer

    In der nationalen Rechtsprechung ist anerkannt, dass damit auch die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer dem Spezialitätsschutz unterliegenden Strafe ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19, ECLI: DE:BGH:2019:280819U2STR25.19.0, Rn. 7; Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, ECLI: DE:BGH:2016:201016B3STR245.16.0, Rn. 4, vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, ECLI:DE:BGH:2016:110516B1STR627.15.0, Rn. 14, und vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, ECLI: DE:BGH:2016:161116B2STR246.16.0, Rn. 2 und 11, jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20

    Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer

    In diesen Fällen würde der Spezialitätsschutz bei Übergaben nach RBEuHB bereits die Ausurteilung der Gesamtstrafe verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116, 117; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, NStZ-RR 2017, 28; Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19).
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die in den Fällen 1-22 und 24 der Urteilsgründe festgesetzten Einzelstrafen angesichts des durch die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes entstehenden Verfahrenshindernisses nicht Bestandteil einer Gesamtstrafe sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16).
  • BGH, 07.11.2017 - 4 StR 327/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Verhältnis zu anderen Mordmerkmalen; Heimtücke bei

    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2017 - 4 StR 82/17; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 19. Mai 2016 - 2 StR 159/16; vom 7. Januar 2014 - 3 StR 425/13).
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 403/23

    Nachholung des Ausspruchs über den Maßstab der Anrechnung der in Frankreich

    Da hier nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, juris Rn. 2; vom 1. September 2009 - 3 StR 264/09, NStZ-RR 2010, 27).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 599/17

    Mittäterschaft (Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktserie

    Da hier nur ein solcher von 1 : 1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 12. Juli 2016 - 2 StR 440/15, jew. mwN).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Dies hat nach anerkannter obergerichtlicher Rechtsprechung etwa zur Folge, dass eine Einzelstrafe ohne nachträgliche Zustimmung des ersuchten Staates oder Verzichts des Verurteilten nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden darf (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2016 - 3 StR 245/16 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 StR 40/15 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 StR 218/14 -, Rn. 7 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 27.07.2011 - 4 StR 303/11 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 101/17

    Anrechnung einer in Polen erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die

    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 12. Juli 2016 - 2 StR 440/15, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - III-3 RVs 79/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50028
OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - III-3 RVs 79/16 (https://dejure.org/2016,50028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2016 - III-3 RVs 79/16 (https://dejure.org/2016,50028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2016 - III-3 RVs 79/16 (https://dejure.org/2016,50028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 28
  • StV 2017, 721
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 3 RVs 79/16
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die damit auf der Rechtsfolgenseite allein rechtskräftige fünfmonatige Einzelfreiheitstrafe wegen versuchter sexueller Nötigung im Falle der einheitlichen Anwendung von Jugendstrafrecht ihre Wirkung verlieren würde und die Sanktion unter vorrangiger Orientierung an erzieherischen Gesichtspunkten vollkommen neu zu bestimmen wäre (vgl. zur entsprechenden Situation bei § 105 Abs. 2 JGG: BGHSt 37, 34, 39; Brunner/Dölling , a.a.O. Rn. 7).
  • BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19

    Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge

    aa) Das Oberlandesgericht Düsseldorf und ein Teil der Literatur bejahen eine entsprechende Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 2016 - III-3 RVs 79/16, juris Rn. 4, NStZ-RR 2017, 28 (Ls); Bachmann, ZJJ 2017, 389 ff.; Buhr in Meier/Rössner/Trüg/Wulf, JGG, 2. Aufl., § 32 Rn. 18; Drees, NStZ 1995, 481 f.; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 32 Rn. 20; Gercke in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 154 Rn. 2; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 154 Rn. 10; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 32 Rn. 44).
  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters-

    Der neue Tatrichter wird für die Frage, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist - dies richtet sich im vorliegenden Fall entsprechend § 32 JGG danach, ob das Schwergewicht der gemäß § 154 StPO eingestellten Taten und der verfahrensgegenständlichen Tat bei Straftaten liegt, für die Jugendstrafrecht gilt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. März 2016 - III-3 RVs 79/16, NStZ-RR 2017, 28 f.; HKJGG/Schatz, 7. Aufl., § 32 Rn. 44; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 32 Rn. 20 mwN; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl. § 32 Rn. 1; Drees, NStZ 1995, 481) -, eine umfassende Gesamtwürdigung aller hierfür bedeutsamen Umstände vorzunehmen haben.
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