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   OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17   

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https://dejure.org/2017,22190
OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17 (https://dejure.org/2017,22190)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2017 - 2 Ws 86/17 (https://dejure.org/2017,22190)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 (https://dejure.org/2017,22190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6 S. 2; StGB § 306; StPOEG § 13
    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine negative Prognose bezüglich erheblicher neuer Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine negative Prognose bezüglich erheblicher neuer Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einem bereits lang andauernden Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine negative Prognose bezüglich erheblicher neuer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Durch die Aufnahme dieses Zusatzes wurde verdeutlicht, dass eine Bewährungsaussetzung nicht nur dann zu erfolgen hat, wenn keinerlei Straftaten zu erwarten sind, sondern schon dann, wenn deren Gewicht nicht die Schwelle erreicht, bei der das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit den Freiheitsanspruch überwiegt (BVerfG, Urteil vom 08. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, BVerfGE 70, 297-323).

    Insgesamt ist die Unterbringung damit nur so lange zu vollstrecken, wie - nach diesem Maßstab - der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und zu seiner Erreichung den Untergebrachten weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (BVerfG, Urteil vom 08. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, BVerfGE 70, 297-323).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 2462/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Die angefochtene Entscheidung wird zudem auch den aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes resultierenden Anforderungen, wonach aufgrund des zunehmenden Gewichtes des Freiheitsanspruches des Untergebrachten insbesondere bei langer Dauer der Unterbringung eine erhebliche Begründungstiefe der Entscheidungen der Gerichte erforderlich ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 -, juris), nicht gerecht.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die drohenden bzw. zu erwartenden Taten ihrer Art und ihrem Gewicht nach nicht mehr "erheblich" im Sinne des § 63 StGB sind, also auch eine Anordnung der Maßregel nicht mehr rechtfertigen könnten (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris).
  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die drohenden bzw. zu erwartenden Taten ihrer Art und ihrem Gewicht nach nicht mehr "erheblich" im Sinne des § 63 StGB sind, also auch eine Anordnung der Maßregel nicht mehr rechtfertigen könnten (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 01. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 -, juris).
  • BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 2048/01

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Willkürverbot); Sicherungsverwahrung; Maßregel

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Dabei besteht zwischen § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB und § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB ein abgestuftes Nebeneinander; auch wenn das Gericht im Rahmen der nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB geregelten Überprüfungen nach sechs Jahren Vollstreckungsdauer zu dem Ergebnis kommt, dass von dem Untergebrachten weiterhin solche Taten drohen, die es auch nach diesen neuen Maßstäben rechtfertigen, die Unterbringung nicht für erledigt zu erklären, schließt eine solche Feststellung nicht notwendig die Erwartung aus, dass es unter Bewährungsdruck nicht mehr zu derartigen Straftaten kommen werde (BT-Drucksache 18/7244, S. 30; zum vergleichbaren Verhältnis von § 67d Abs. 2 Satz 1 und § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. März 2004 - 2 BvR 2048/01 -, juris).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 01. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Dabei hängt im Falle einer - wie vorliegend - über zehn Jahre andauernden Unterbringung die Erledigung der Maßregel nicht davon ab, ob dem Untergebrachten eine günstige Prognose gestellt werden kann, sondern setzt umgekehrt eine Fortdauerentscheidung eine festzustellende negative Prognose voraus, dass von dem Untergebrachten die Begehung rechtswidriger Taten, durch die die Opfer in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden, mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten ist (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 = BeckRS 2017, 117618, Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 = NStZ-RR 2017, 294 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17 = NStZ-RR 2017, 258 ff., 259; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 = NStZ-RR 2017, 8 ff., 9; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016, 20 Ws 234/16, Rn. 15, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, Rn. 27, zitiert nach juris; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 45-IV-17
    Mit seiner am 22. März 2017 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen vom 2. Januar 2017 (14a StVK 233/16) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Februar 2017 (2 Ws 86/17).

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 21. Februar 2017 (2 Ws 86/17) als unzulässig, weil es nicht geboten sei, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.

  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17

    Maßregel; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verhältnismäßigkeit;

    Nach inzwischen mehr als siebzehnjähriger Dauer des Maßregelvollzugs stünden eine weitere Fortdauer und im Falle eines Bewährungswiderrufs Vollstreckung außer Verhältnis zur Schwere der Anlasstat, zum Maß der vom Verurteilten ausgehenden Gefahr und zum Gewicht der bedrohten Rechtsgüter (vgl. BVerfG, a. a. O.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13 -, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger

    29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 = BeckRS 2017, 117618, Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 = NStZ-RR 2017, 294 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17 = NStZ-RR 2017, 258 ff., 259; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 = NStZ-RR 2017, 8 ff., 9; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016, 20 Ws 234/16, zitiert nach juris, Rn. 15; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017, zitiert nach juris, Rn. 27; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Der Frage der Erledigung der Maßregel nach einer Vollzugsdauer von mehr als sechs Jahren gebührt gegenüber der Frage der Aussetzung zur Bewährung der Vorrang (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2017, III -3 Ws 270/17; juris; KG Berlin, a.a.O.; ähnlich im Sinne eines "abgestuften Nebeneinander": OLG Celle Beschluss vom 03. Mai 2017, 2 Ws 86/17; juris).
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