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   BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16   

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https://dejure.org/2016,43948
BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16 (https://dejure.org/2016,43948)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2016 - 2 StR 223/16 (https://dejure.org/2016,43948)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16 (https://dejure.org/2016,43948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Beurteilung einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchter Freiheitsberaubung und erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Beurteilung einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Verurteilung wegen versuchter Freiheitsberaubung und erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de

    Verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Beurteilung einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit - und die Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 37
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16
    a) Ob eine Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens bei Vorliegen eines Eingangsmerkmals erheblich ist, ist eine nicht empirisch, sondern normativ zu beantwortende Frage, über die nach ständiger Rechtsprechung das Gericht und nicht der Sachverständige zu befinden hat (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53; m.w.N. Fischer, StGB, 63. Aufl. § 21, Rn. 7).
  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder

    Auszug aus BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16
    b) Ist das Vorliegen eines Eingangsmerkmals im Sinne der §§ 20, 21 StGB, wie hier der schweren seelischen Abartigkeit, festgestellt, liegt regelmäßig zumindest die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 588).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (tatsächliche Verfügbarkeit

    Auszug aus BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16
    b) Ist das Vorliegen eines Eingangsmerkmals im Sinne der §§ 20, 21 StGB, wie hier der schweren seelischen Abartigkeit, festgestellt, liegt regelmäßig zumindest die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 588).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37 f.).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Die Beurteilung der Erheblichkeit, die im Wesentlichen eine Rechtsfrage ist (Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38), muss stets in Bezug auf eine bestimmte Tat und einen konkreten Tatbestand erfolgen, sodass bei tateinheitlicher Verwirklichung mehrerer Tatbestände durchaus verschiedene Wertungsergebnisse entstehen können (BeckOK-StGB/Eschelbach, 40. Ed., § 21 Rn. 22, 23 mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    a) Ob die Steuerungsfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei Begehung der Tat erhalten geblieben, erheblich vermindert (§ 21 StGB) oder sogar aufgehoben war (§ 20 StGB), ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11, BeckRS 2012, 1000; Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Die Feststellung einer nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf danach einer besonderen Begründung, die auch erkennen lassen muss, dass sich der Tatrichter bewusst war, eine vom Regelfall abweichende Entscheidung zu treffen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 524/95, NStZ 1996, 380; Beschlüsse vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188 und vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17 mwN; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16 Rn. 7, NStZ-RR 2017, 37, 38 mwN).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung

    a) Die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist ausschließlich Sache des Tatrichters und nicht des Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, NJW 2004, 1810; jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    So lässt der Umstand, dass der Angeklagte Vorkehrungen gegen Entdeckungen traf, keinen aussagekräftigen Rückschluss auf den Grad der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten zu (BGH, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei

    Die Übernahme des Gutachtens mit einem auf die Sachkunde der Gutachterin bezogenen Formelsatz reicht zudem nicht aus, um eine eigenverantwortliche Würdigung des Gerichts erkennen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    b) Abgesehen davon bestehen Bedenken, ob das Landgericht bei Beurteilung der Schuldfähigkeit den Anforderungen an die gebotene eigenverantwortliche tatgerichtliche Prüfung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen genügt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
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