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   BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16   

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https://dejure.org/2016,51368
BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16 (https://dejure.org/2016,51368)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2016 - 2 StR 472/16 (https://dejure.org/2016,51368)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 (https://dejure.org/2016,51368)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des Angeklagten als Täter durch einen Zeugen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafurteil: Besondere Darlegungsanforderungen bei Nachweis der Tat aufgrund eines Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Tatzeugen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer in Italien erlittenen Auslieferungshaft im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten besonders schweren Raubes

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil: Besondere Darlegungsanforderungen bei Nachweis der Tat aufgrund eines Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Tatzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer in Italien erlittenen Auslieferungshaft im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten besonders schweren Raubes

  • rechtsportal.de

    StGB § 250
    Anrechnung einer in Italien erlittenen Auslieferungshaft im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedererkennen durch Tatzeugen - und die Darlegungsanforderungen an das Strafurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 90
  • StV 2018, 790
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).

    Bei einer - erneuten - Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass insoweit eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (BGH, aaO, NStZ-RR 2012, 381, 382).

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
    Ihm allein obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; st. Rspr.).
  • BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
    Der Tatrichter ist aus sachlichrechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung des Zeugen zum Äußeren und zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StraFo 2016, 154, 155).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
    Der Ablauf der Identifizierung eröffnete die nahe liegende Möglichkeit, dass die originäre Erinnerung der Zeugin an den Täter durch das einzelne, in einer Zeitung veröffentlichte Foto des Angeklagten "überschrieben' worden sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 79/13, NStZ 2013, 725).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) In Konstellationen, in denen die Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen mängelbehaftet ist, so insbesondere, wenn eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation oder ein wiederholtes Wiedererkennen vorliegt, bestehen grundsätzlich ein geminderter Beweiswert der Wiedererkennungsleistung und eine diesbezügliche Erörterungspflicht des Tatgerichts (grundlegend BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 ff.; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250 Rn. 5; MüKoStPO/Maier, 2. Aufl., § 58 Rn. 81 f.).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    b) Allerdings ergibt sich aus Beschlüssen von Oberlandesgerichten in Auslieferungssachen, u.a. aus dem vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Beschluss des OLG Celle vom 2. Juni 2016, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Haftbedingungen in der Türkei nach dem Putschversuch im Juli 2016 aufgrund der massenhaften Inhaftierungen den in Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen widersprechen (OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016, 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70).

    Darüber hinaus ist von den türkischen Behörden zuzusichern, dass Besuche durch diplomatische oder konsularische Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Antragsteller zur Kontrolle seiner Haftbedingungen während der Dauer einer möglichen Inhaftierung möglich sind (entsprechend OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016, 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70 = juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 VR 7.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot;

    b) Allerdings ergibt sich aus Beschlüssen von Oberlandesgerichten in Auslieferungssachen, u.a. aus dem vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Beschluss des OLG Celle vom 2. Juni 2016, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Haftbedingungen in der Türkei nach dem Putschversuch im Juli 2016 aufgrund der massenhaften Inhaftierungen den in Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen widersprechen (OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016, 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70).

    Darüber hinaus ist von den türkischen Behörden zuzusichern, dass Besuche durch diplomatische oder konsularische Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Antragsteller zur Kontrolle seiner Haftbedingungen während der Dauer einer möglichen Inhaftierung möglich sind (entsprechend OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016, 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70 = juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 VR 3.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung eines türkischen

    cc) Der Senat geht im Einklang mit Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte in Auslieferungssachen allerdings davon aus, dass die Haftbedingungen in der Türkei nach dem Putschversuch vom Juli 2016 aufgrund der massenhaften Inhaftierungen den in Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 7.17 - NVwZ 2017, 1798 Rn. 56; OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016 - 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70 und vom 21. Dezember 2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16) - juris).

    Soweit einige Oberlandesgerichte in Auslieferungssachen eine Kontrollmöglichkeit durch diplomatische oder konsularische Vertreter der Bundesrepublik Deutschland fordern (OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016 - 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70 und vom 21. Dezember 2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16) - juris), ist nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes von der Türkei im Abschiebungsverkehr eine derartige Zusicherung nicht zu erlangen, da hier - im Gegensatz zu Auslieferungen - kein eigenes Interesse an einer Rückführung angenommen werden kann (Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 17. Oktober 2017 an das BVerwG).

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des

    Den hieraus folgenden besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f.) ist es nicht gerecht geworden.

    Diesbezüglich wird zudem nicht deutlich, ob sich die Strafkammer des geringeren Beweiswerts des wiederholten Erkennens in der Hauptverhandlung bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, aaO; vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17).

  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).

    Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).

  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Der Tatrichter ist daher aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StraFo 2016, 154, 155).

    Dabei wird der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter auch im Blick zu behalten haben, dass dem - wiederholten - Wiedererkennen des Angeklagten in der Hauptverhandlung durch die Opferzeugin ein allenfalls geringer Beweiswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90, 91).

  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dem Wiedererkennen eines Täters auf einer Einzellichtbildvorlage wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung nur ein geringer Beweiswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 mwN), zumal der Nebenkläger den Angeklagten im Rahmen der Wahllichtbildvorlage nicht zu identifizieren vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382).

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht beachtet, dass bei einer erneuten Identifizierung im Rahmen der Hauptverhandlung eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90).

  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, oder die in den Urteilsgründen niedergelegten Beweiserwägungen lückenhaft oder unklar sind (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26 ff.).

    So ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung des Zeugen zum Äußeren und zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 - Juris Rn. 3).

    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).

  • BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23

    Erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen besonders schweren Raubes aufgrund

    Bei einem wiederholten Wiedererkennen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17 Rn. 4; Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5 mwN).
  • KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Anforderungen an eine Auslieferung

  • KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 186/19

    Fahreridentifizierung bei verdeckter Stirnpartie

  • OLG Brandenburg, 20.03.2017 - 53 AuslA 21/16

    Zulässigkeit der Auslieferung eines angeblichen Terroristen zur Strafverbüßung an

  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23

    Beweiswürdigung (Lichtbildvorlage, Anforderungen an die Darstellung der

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2017 - Ausl 301 AR 101/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung eines

  • VG Stuttgart, 08.02.2021 - A 18 K 8887/18
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

  • KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer

  • KG, 08.06.2019 - 3 Ws (B) 186/19

    Baseball-Cape auf Radarfoto und Annahme von Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstoß

  • OLG Celle, 13.06.2019 - 2 Ss 72/19

    Beweiswürdigung bei Überführung Angeklagten wegen einzelner Zeugen

  • KG, 05.07.2019 - 3 Ws (B) 197/19

    Beanstandung eines standardisierten Messverfahrens wegen zweitem Fahrzeug in

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