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   BGH, 05.10.2018 - StB 43/18, StB 44/18   

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https://dejure.org/2018,34936
BGH, 05.10.2018 - StB 43/18, StB 44/18 (https://dejure.org/2018,34936)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2018 - StB 43/18, StB 44/18 (https://dejure.org/2018,34936)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - StB 43/18, StB 44/18 (https://dejure.org/2018,34936)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 40 WÜD; § 112 StPO; § 304 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Keine diplomatische Immunität bei privatem Urlaub in einem Drittstaat (Durchreise durch einen Drittstaat; Amtsantritt; Rückkehr in den Heimatstaat; Aufenthalt im Drittstaat zu touristischen Zwecken; keine Bindungswirkung von Bekanntmachungen des Auswärtigen Amtes mit ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 89a Abs. 1, 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz ... 1, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 211, 308 Abs. 1, 2, 3, § 310 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 2, §§ 30, 52 StGB, § 1 Abs. 1 Nr. 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz, Art. 40 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, § 304 Abs. 5, § 306 Abs. 1 StPO, Art. 100 Abs. 2 GG, 30 Abs. 2 StGB, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 308 Abs. 2, § 30 Abs. 2 StGB, § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG, § 6 Nr. 2 StGB, § 5 Nr. 4 StGB, §§ 3, 9 Abs. 1 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 2, § 120 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StPO, § 98 Abs. 1 StPO, § 94 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Immunität eines Diplomaten auch in einem Drittstaat bei Durchreise

  • rewis.io

    Immunität eines Diplomaten in einem Drittstaat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Immunität eines Diplomaten auch in einem Drittstaat bei Durchreise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Agententätigkeit des iranischen Botschaftsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerde gegen einen Haftbefehl - und seine zwischenzeitliche Aufhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 386
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Diplomatische Immunität wirkt nach Völkergewohnheitsrecht nicht in allen Staaten (erga omnes), sondern allein in dem Empfangsstaat, also dem Staat, in dem die diplomatische Mission des Entsendestaats errichtet ist, zu der der Diplomat gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96, BVerfGE 96, 68, 87 f.; Kreicker, Völkerrechtliche Exemtionen, Band I, 2007, S. 597).

    Der Drittstaat hat der Tätigkeit des Diplomaten, der dort keinerlei Aufgaben zu erfüllen hat, nicht zugestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96, BVerfGE 96, 68, 87); für diesen Staat besteht keine Möglichkeit, eine Beendigung der dienstlichen Tätigkeit durch eine Erklärung zur persona non grata nach Art. 9 WÜD zu erzwingen, weil die Vorschrift ausdrücklich nur den Empfangsstaat berechtigt (vgl. Kreicker, Völkerrechtliche Exemtionen, Band I, 2007, S. 596).

  • BGH, 14.06.2018 - StB 13/18

    Beschlagnahme (potenzielle Bedeutung von Gegenständen als Beweismittel;

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Die Gegenstände, auf die sich die vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs getroffene Anordnung (§ 98 Abs. 1 StPO) bezieht, haben überdies potenzielle Bedeutung als Beweismittel im Sinne des § 94 Abs. 1 StPO, weil die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sie im Verfahren zu Untersuchungszwecken in irgendeiner Weise zu verwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, juris Rn. 6; LR/Menges, StPO, 26. Aufl., § 94 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Die Annahme von Fluchtgefahr erfordert dabei kein sicheres Wissen um die sie begründenden Tatsachen; insoweit genügt derselbe Wahrscheinlichkeitsgrad wie bei der Annahme des dringenden Tatverdachts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.1982 - 4 Ss 106/82

    Anwendung der Regeln über die diplomatische Immunität bei einem

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Es bindet die Gerichte im Hinblick auf Rechtsfragen ohnehin nicht (vgl. SKStPO/Frister aaO, Rn. 43; zur Bedeutung von Äußerungen des Auswärtigen Amts zu tatsächlichen Fragen diplomatischer Tätigkeit s. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. November 1982 - 4 Ss 106/82, Die Justiz 1983, 133, 134; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 18 GVG Rn. 7a).
  • BGH, 30.03.2017 - StB 7/17

    Untersuchungshaft auch nach Zustimmung zur Abschiebung durch Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 10/12

    Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Für ein Untertauchen im In- und Ausland könnte sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein in B.    bestehendes Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen, aus dessen Reihen ihr und    H.    bereits im Jahr 2016 bei der jeweiligen Ausreise Hilfe zuteil geworden war (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

    Die Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung lassen mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass die Beschuldigte weiterhin radikal-islamische, jihadistische Ansichten vertritt und sich bislang weder vom IS noch dessen Ideologie löste (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 482/20

    Diplomatische Immunität (Ermöglichung des ungestörten diplomatischen Verkehrs

    Geschützt sind nur Reisen durch einen Drittstaat, deren Zweck ausschließlich der Transit mit dem Ziel ist, den Empfangs- oder den Entsendestaat zu erreichen (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43-44/18, NStZ-RR 2018, 386, 387; Kreicker, aaO, S. 609; vgl. auch Seidenberger, Diplomatische und konsularische Immunitäten und Privilegien, 1994, S. 124: Reise "mit dem primären Zweck, sein Amt im Empfangsstaat anzutreten bzw. davon zurückzukehren.').

    Nur eine solche Auslegung entspricht Sinn und Zweck von Art. 54 Abs. 1 WÜK, dessen Anwendung auf dasjenige beschränkt ist, was zur Ermöglichung eines ungestörten diplomatischen Verkehrs zwischen dem Entsende- und dem Empfangsstaat notwendig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43-44/18, NStZ-RR 2018, 386, 387 zur Parallelvorschrift des Art. 40 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, BGBl. 1964 II, S. 958 ff., im Folgenden: WÜD).

    Soweit das Landgericht zu diesen Fragen eine von der Verteidigung präsentierte Professorin für Völker- und Europarecht als Sachverständige gehört hat, ist anzumerken, dass die Auslegung und Anwendung der aufgrund Zustimmungsgesetzes vom 6. August 1964 (BGBl. I, S. 957) als einfaches (inländisches) Bundesrecht geltenden Vorschriften des WÜK den Fachgerichten obliegt (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43-44/18, NStZ-RR 2018, 386, 387) und der Beweisaufnahme mithin grundsätzlich nicht zugänglich ist (LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Die ideologische Ausrichtung des Angeschuldigten und seine Kontakte in die Reichsbürgerszene machen es zudem hochwahrscheinlich, dass er auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreift und im In- oder Ausland untertaucht (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 18.10.2022 - AK 33/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Ihre ideologische Ausrichtung und ihre bestehenden Kontakte in die salafistische und jihadistische Szene machen es hochwahrscheinlich, dass sie auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreift und im In- oder Ausland untertaucht (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 13.07.2022 - StB 28/22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender

    Eine weitergehende individuelle Glaubhaftigkeitsanalyse ist in diesem Stadium des Verfahrens zudem weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18 u.a., juris Rn. 33; vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 u.a., juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282).
  • BGH, 18.10.2022 - AK 31/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Für ein Untertauchen im In- und Ausland könnte die Angeklagte auch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18 u.a., juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 20.09.2022 - AK 30/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Für ein Untertauchen im In- und Ausland könnte die Angeschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18 u.a., juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 17.05.2023 - AK 20/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Dieses Handeln war gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, weil von den mutmaßlichen Ausforschungen deutsche Staatsangehörige (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 593; Beschluss vom 4. April 2019 - StB 54/18 u.a., NStZ-RR 2019, 177, 179) und Personen betroffen waren, die sich im Bundesgebiet unter dem Schutz des Art. 5 GG in legaler Weise politisch betätigten, ohne Mitglied oder Unterstützer einer von der Europäischen Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 6 ff.; vom 31. August 2016 - AK 46/16, NStZ 2017, 153, 154; vom 29. Juni 2017 - AK 30/17, NStZ-RR 2017, 275, 276; zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 99 StGB durch § 1 Abs. 1 Nr. 4 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes auf andere Vertragsstaaten der NATO mit in Deutschland stationierten Truppen s. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2016 - AK 25/16, juris Rn. 12 f., vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 34; LK/Barthe/Schmidt, StGB, 13. Aufl., § 99 Rn. 11 mwN).
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