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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2017 - AK 54/17   

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https://dejure.org/2017,45289
BGH, 08.11.2017 - AK 54/17 (https://dejure.org/2017,45289)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2017 - AK 54/17 (https://dejure.org/2017,45289)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2017 - AK 54/17 (https://dejure.org/2017,45289)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 StGB, § 89a Abs 1 StGB, § 89a Abs 2 Nr 1 StGB, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB
    Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat Fath al-Sham"; Konkurrenzverhältnis zwischen Handlungen der mitgliedschaftlichen Beteiligung und der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender ...

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 6 VStGB, § 7 VStGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 89a Abs. 1, 2 Nr. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Satz 1, 2, § 52 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1, §§ 52, 53 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, 2 Nr. 1 StGB, § 30 StGB, §§ 22 ff. StGB, § 89a StGB, § 53 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 2, 4 StGB, § 89a Abs. 3 Satz 2 Variante 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 89a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Jabhat Fath al-Sham" - "Front zur Eroberung Großsyriens"); Eingliederung in die ...

  • rewis.io

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat Fath al-Sham"; Konkurrenzverhältnis zwischen Handlungen der mitgliedschaftlichen Beteiligung und der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Jabhat Fath al-Sham" - "Front zur Eroberung Großsyriens"); Eingliederung in die ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Jabhat Fath al-Sham" - "Front zur Eroberung Großsyriens"); Eingliederung in die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 42
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Da nach den Ermittlungsergebnissen alles darauf hindeutet, dass sich die Kampfhandlungen, zu denen der Beschuldigte schon während seines paramilitärischen Trainings fest entschlossen war, (auch) gegen das Assad-Regime richten sollten, besteht kein Zweifel an der hinreichenden Konkretisierung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, NJW 2017, 2928, 2929 f.).
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Die verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit, in welche die ansonsten straflosen Betätigungsakte fallen, ist ebenfalls Gegenstand der Haftprüfung, weil sich der vollzogene und vorgelegte Haftbefehl vom 12. Mai 2017 in tatsächlicher Hinsicht auf einzelne dieser Handlungen bezieht (zu den rechtlichen Maßstäben s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    bb) Deutsches Strafrecht ist gemäß § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 2, 4 StGB und § 89a Abs. 3 Satz 2 Variante 1 StGB anwendbar (zum Strafanwendungsrecht in den Fällen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung s. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Die verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit, in welche die ansonsten straflosen Betätigungsakte fallen, ist ebenfalls Gegenstand der Haftprüfung, weil sich der vollzogene und vorgelegte Haftbefehl vom 12. Mai 2017 in tatsächlicher Hinsicht auf einzelne dieser Handlungen bezieht (zu den rechtlichen Maßstäben s. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Diese Betätigungsakte werden durch das Organisationsdelikt verklammert und treten in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu den auch gegen ein anderes Strafgesetz verstoßenden Beteiligungshandlungen hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Diese Betätigungsakte werden durch das Organisationsdelikt verklammert und treten in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu den auch gegen ein anderes Strafgesetz verstoßenden Beteiligungshandlungen hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Einerseits könnte auf allgemeine Grundsätze zum Verhältnis von Beteiligungsversuch im Vorfeld der Tat (§ 30 StGB), Versuch (§§ 22 ff. StGB) und Vollendung zurückgegriffen werden, so dass die Vorbereitungstat nach § 89a StGB als weniger intensive Deliktsverwirklichung gegenüber der - zunächst nur geplanten, dann aber - ausgeführten Gewalttat wegen Subsidiarität zurückträte (so MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 89a Rn. 76 mwN; zu den für § 30 StGB geltenden rechtlichen Maßstäben s. BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; Beschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 87/10, StraFo 2010, 296; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 30 Rn. 73); andererseits könnte gegen die Annahme von Gesetzeseinheit eingewandt werden, dass die auf die Gewalttat selbst anzuwendenden Strafvorschriften regelmäßig andere Rechtsgüter schützen (so S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 89a Rn. 24).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Gewichtige Gründe, die gegen die Annahme von Fluchtgefahr sprechen und somit hier den Haftgrund der Schwerkriminalität als unverhältnismäßig erscheinen ließen (s. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, BGHR StPO § 112 Abs. 3 Fluchtgefahr 2), liegen demnach nicht vor.
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung; versuchte Anstiftung zu einer

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
    Einerseits könnte auf allgemeine Grundsätze zum Verhältnis von Beteiligungsversuch im Vorfeld der Tat (§ 30 StGB), Versuch (§§ 22 ff. StGB) und Vollendung zurückgegriffen werden, so dass die Vorbereitungstat nach § 89a StGB als weniger intensive Deliktsverwirklichung gegenüber der - zunächst nur geplanten, dann aber - ausgeführten Gewalttat wegen Subsidiarität zurückträte (so MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 89a Rn. 76 mwN; zu den für § 30 StGB geltenden rechtlichen Maßstäben s. BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; Beschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 87/10, StraFo 2010, 296; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 30 Rn. 73); andererseits könnte gegen die Annahme von Gesetzeseinheit eingewandt werden, dass die auf die Gewalttat selbst anzuwendenden Strafvorschriften regelmäßig andere Rechtsgüter schützen (so S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 89a Rn. 24).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Gleiches gilt für Beteiligungshandlungen, die nicht gesondert strafbar sind (wie beispielsweise die Vorbereitung und Leitung von Versammlungen des Comité Directeur sowie Verhandlungen auf internationaler Ebene); diese werden durch das Organisationsdelikt als tatbestandliche Handlungseinheit zusammengefasst und treten in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu den auch andere Straftatbestände erfüllenden Betätigungsakten hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, 34 35 BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43).

    Hierzu träten weitere mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen, die nicht gegen ein anderes Strafgesetz als die §§ 129a, 129b StGB verstoßen (etwa Vorbereitung und Leitung von Versammlungen des Comité Directeur sowie Verhandlungen auf internationaler Ebene), als weitere materiell selbständige Tat (§ 2 VStGB, § 53 StGB) hinzu (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43).

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Im Haftbefehl aufgeführte weitere, nicht gegen andere Strafgesetze verstoßende Betätigungsakte als Mitglied des IS, die durch das Organisationsdelikt als verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit verklammert würden und in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu der angeklagten nach § 9 Abs. 1 Variante 3 VStGB gesondert strafbaren Beteiligungshandlung hinzuträten (zu den Konkurrenzen s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43), unterliegen - nach Anklageerhebung - nicht mehr dem Verfolgungswillen des Generalbundesanwalts (s. auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 20.02.2019 - AK 4/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

    Hierzu treten tatmehrheitlich weitere mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen, die nicht gegen ein anderes Strafgesetz als die §§ 129a, 129b StGB verstoßen, als verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43).
  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

    Die Begehung einer weiteren selbständigen Straftat, die den Zweck der Vereinigung fördert, verkörpert einen eigenständigen Unrechtsgehalt und steht deshalb zu anderen fördernden Handlungen, durch die ein gesonderter Straftatbestand verwirklicht wird, in Tatmehrheit, zugleich aber in Tateinheit mit dem Tatbestand der Mitgliedschaft (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015, 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 319 ff.; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, 3 StR 355/16; BGH, Beschluss vom 8. November 2017, AK 54/17, Rn. 28 f.; jew. juris).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 29.06.2023 - StB 31/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an der islamistisch-jihadistischen Vereinigung

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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2017 - 2 StR 575/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18631
BGH, 02.05.2017 - 2 StR 575/16 (https://dejure.org/2017,18631)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2017 - 2 StR 575/16 (https://dejure.org/2017,18631)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 2 StR 575/16 (https://dejure.org/2017,18631)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sachrüge zum Schuldspruch wegen Diebstahls und (vollendeten) Computerbetruges; Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Tatbeiträge zum versuchten Computerbetrug

  • rewis.io

    Versuchter Computerbetrug: Konkurrenzverhältnis bei Beteiligung an Tatserien versuchter Bargeldabhebungen an Geldautomaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Sachrüge zum Schuldspruch wegen Diebstahls und (vollendeten) Computerbetruges; Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Tatbeiträge zum versuchten Computerbetrug

  • rechtsportal.de

    Sachrüge zum Schuldspruch wegen Diebstahls und (vollendeten) Computerbetruges; Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Tatbeiträge zum versuchten Computerbetrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deliktserie - und das Konkurrenzverhältnis der Tatbeiträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 291/16

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 02.05.2017 - 2 StR 575/16
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 StR 291/16 mwN).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19

    Tateinheit, Tatmehrheit (Abgrenzung und Feststellung bei Beteiligung mehrerer

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 StR 575/16).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGH HRRS 2017 Nr. 658 [Az. 2 StR 575/16] Rn. 7f; BGH 3 StR 302/16 - juris Rn. 6f.; BGH HRRS 2018 Nr. 15 [Az. 5 StR 335/17] Rn. 7f., BGH HRRS 2017 Nr. 828 [Az. 4 StR 617/16] Rn. 16f.; BGH 2 StR 91/09 - juris Rn. 14; BGH 3 StR 433/10 - juris Rn. 7f.; BGH 4 StR 176/14 - juris Rn. 4f.; BGH 1 StR 556/06 - juris Rn. 3f.; BGH 3 StR 373/09 - juris Rn. 4f.; BGH 3 StR 344/03 - juris Rn. 20f.).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    In Betracht käme vorliegend allein die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten durch den unautorisierten Einsatz der zuvor entwendeten EC-Karte, insbesondere in Form einer Eingabe von Zugangscodes (PIN, TAN) gegen den erkennbaren Willen des Berechtigten (vgl. Fischer, a. a. O., § 263a Rdnr. 11a; zur Strafbarkeit des Einsatz zuvor gestohlener EC-Karten: BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 2 StR 575/16 -, juris Rdnrn. 5, 7, und 9. August 2016 - 3 StR 109/16 -, juris Rdnr. 3).
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    In Betracht käme vorliegend allein die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten durch den unautorisierten Einsatz der zuvor entwendeten EC-Karte, insbesondere in Form einer Eingabe von Zugangscodes (PIN, TAN) gegen den erkennbaren Willen des Berechtigten (vgl. Fischer, a. a. O., § 263a Rdnr. 11a; zur Strafbarkeit des Einsatz zuvor gestohlener EC-Karten: BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 2 StR 575/16 -, juris Rdnrn. 5, 7, und 9. August 2016 - 3 StR 109/16 -, juris Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27209
BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16 (https://dejure.org/2017,27209)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2017 - 1 StR 670/16 (https://dejure.org/2017,27209)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16 (https://dejure.org/2017,27209)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 55 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei ausländischer Verurteilung

  • IWW

    § 3 Abs. 1, § 4 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 97 Abs. 2, § 96 Abs. 1 AufenthG, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbare Durchführung von Schleusungsfahrten für Ausländer von Budapest nach Deutschland

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei ausländischer Verurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafbare Durchführung von Schleusungsfahrten für Ausländer von Budapest nach Deutschland

  • rechtsportal.de

    Strafbare Durchführung von Schleusungsfahrten für Ausländer von Budapest nach Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei ausländischer Verurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 42
  • StV 2018, 561
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16

    Bildung der Gesamtstrafe (Beachtung des Gesamtstrafübels; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
  • BGH, 27.01.2009 - 4 ARs 2/09

    Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen

    Auszug aus BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Auszug aus BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen;

    Auszug aus BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung das Gesamtstrafübel genauer in den Blick zu nehmen sein wird, dass der Angeklagte durch die drohende Vollstreckung der in Tschechien (sechs Jahre) und in Österreich (ein Monat) verhängten Freiheitsstrafen zu erwarten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, StraFo 2017, 375 mwN und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen)

    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 379/20

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung)

    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt, hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16 Rn. 5).
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