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   BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18   

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https://dejure.org/2018,46536
BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18 (https://dejure.org/2018,46536)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - 3 StR 405/18 (https://dejure.org/2018,46536)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18 (https://dejure.org/2018,46536)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 54 StGB
    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für Unrecht und Schuld; genaue Feststellungen; Schätzung; Zweifelsgrundsatz; kein zusätzlicher Sicherheitsabschlag nach tragfähiger Schätzung); rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § ... 30a Abs. 2 Nr. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 52 StGB, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 38 Abs. 2, § 39 StGB, § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmen eines Minderjährigen zum Handel mit Betäubungsmitteln und Überlassung der Betäubungsmittel; Konkurrenzverhältnis und Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre; Annahme von Tateinheit zwischen dem Bestimmen und der Abgabe bei ein und demselben Güterumsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Delikte - und die Schätzung der Wirkstoffmengen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 189/04

    Strafzumessung (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wirkstoffmenge);

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Der Tatrichter ist indes durch den Zweifelssatz nicht verpflichtet, von dem durch eine tragfähige Schätzung ermittelten Wirkstoffgehalt nochmals einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 66/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 189/04, juris Rn. 7, für einen Sicherheitsabschlag von 30 %).
  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Angesichts des gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 38 Abs. 2, § 39 StGB zur Verfügung stehenden Rahmens von einem Jahr und zwei Monaten bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (die Summe der verhängten Einzelstrafen betrug über 50 Jahre) war jedoch eine nähere Begründung für den straffen Zusammenzug erforderlich, zumal die erkannte Gesamtstrafe im unteren Bereich des Zulässigen liegt und die Besorgnis nahelegt, dass sie in dieser Höhe gewählt wurde, um die Grenze der Aussetzungsfähigkeit (§ 56 Abs. 2 Satz 1 StGB) nicht zu überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 54 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 06.09.2005 - 3 StR 255/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge;

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Da bei Betäubungsmittelstraftaten das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffmenge mitbestimmt werden, sind hierzu grundsätzlich möglichst genaue Feststellungen zu treffen; eine Schätzung ist rechtsfehlerhaft, soweit sichergestellte Betäubungsmittel zur exakten Wirkstoffbestimmung zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, juris Rn. 4; BGH, vom 6. September 2005 - 3 StR 255/05, NStZ 2006, 173).
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Dieser könnte abgesehen davon auch deshalb keinen Bestand haben, weil seine Begründung die hier gebotene Auseinandersetzung mit den gesamtstrafenspezifischen Umständen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08, juris Rn. 3; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271), wie z.B. den gesamten Tatzeitraum, die Anzahl der Abnehmer und die Gesamtmenge des in Rede stehenden Rauschgifts, nicht erkennen lässt.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Dieser könnte abgesehen davon auch deshalb keinen Bestand haben, weil seine Begründung die hier gebotene Auseinandersetzung mit den gesamtstrafenspezifischen Umständen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08, juris Rn. 3; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271), wie z.B. den gesamten Tatzeitraum, die Anzahl der Abnehmer und die Gesamtmenge des in Rede stehenden Rauschgifts, nicht erkennen lässt.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Die Strafzumessung in den weiteren Einzelfällen weist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin keinen durchgreifenden Rechtsfehler auf (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Ist eine solche nicht möglich, muss das Tatgericht unter Beachtung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände wie Herkunft, Preis, Aussehen, Beurteilung durch die Tatbeteiligten oder Qualität eines bestimmten Lieferanten unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo' die für den Angeklagten günstigste Wirkstoffkonzentration schätzen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, juris Rn. 15; Körner/Patzak/Volkmer/Patzak, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 331).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV war daher der Umfang des Anfechtungswillens durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88, 89 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV war daher der Umfang des Anfechtungswillens durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88, 89 mwN).
  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 66/16

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18
    Der Tatrichter ist indes durch den Zweifelssatz nicht verpflichtet, von dem durch eine tragfähige Schätzung ermittelten Wirkstoffgehalt nochmals einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 66/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 189/04, juris Rn. 7, für einen Sicherheitsabschlag von 30 %).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 474/20

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung

    Zwar ist das Rechtsmittel unbeschränkt eingelegt, jedoch ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, wonach der Staatsanwalt seine Revision stets so rechtfertigen soll, dass klar ersichtlich ist, in welchen Ausführungen des angefochtenen Urteils er eine Rechtsverletzung erblickt und auf welche Gründe er seine Rechtsauffassung stützt, der Umfang des Anfechtungswillens durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, BGHR StPO § 244 Abs. 1 Antrag 9 Rn. 7 f.; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88 f.; vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, wonach der Staatsanwalt seine Revision stets so rechtfertigen soll, dass klar ersichtlich ist, in welchen Ausführungen des angefochtenen Urteils er seine Rechtsverletzung erblickt und auf welche Gründe er seine Rechtsauffassung stützt, ist der Umfang des Anfechtungswillens ferner durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Überdies ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, wonach der Staatsanwalt seine Revision stets so rechtfertigen soll, dass klar ersichtlich ist, in welchen Ausführungen des angefochtenen Urteils er seine Rechtsverletzung erblickt und auf welche Gründe er seine Rechtsauffassung stützt, der Umfang des Anfechtungswillens durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88, 89; vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden

    a) Die Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ist ein eigenständiger Zumessungsakt, bei dem vor allem das Verhältnis der einzelnen Taten zueinander, ihre größere oder geringere Selbstständigkeit, die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17, NStZ-RR 2018, 171; Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18, NStZ-RR 2019, 116, 117).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 1 RVs 26/19

    Anforderungen an die Schätzung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln;

    Es ist bereits unklar, warum entsprechend der vorgenannten Vorgaben nicht - was grundsätzlich vorrangig zu erfolgen hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 29.11.2018 - 3 StR 405/18 - Beschluss vom 06.09.2005 - 3 StR 255/05 -, jew. zit. n. juris) - der Wirkstoffgehalt der Teilmenge der sichergestellten Betäubungsmittel im Wege einer Untersuchung konkret bestimmt worden ist, obwohl dem Wirkstoffgehalt der vom Angeklagten insgesamt gehandelten Betäubungsmittel im Rahmen der Strafzumessung ersichtlich eine nicht unerhebliche Bedeutung beigemessen worden ist.
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