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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26631
BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18 (https://dejure.org/2019,26631)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2019 - 3 StR 462/18 (https://dejure.org/2019,26631)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 3 StR 462/18 (https://dejure.org/2019,26631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage (Besonderheiten in der Person des Zeugen; Aussageanalyse; wissenschaftlicher Standard; Aufklärungspflicht; keine Bindung an sachverständige Bewertung); unzulässige Verfahrensrüge ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn Urteilsformel und Protokoll nicht übereinstimmen, Protokollrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.09.2002 - 2 StR 307/02

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung; Abweichungen bei den Aussagen zum

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
    Die Aussageanalyse, die unter anderem das Vorliegen sogenannter Realkennzeichen untersucht, ist aber Bestandteil eines wissenschaftlich fundierten Glaubhaftigkeitsgutachtens (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170 ff.; Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 582/99, NStZ 2001, 45, 46), den das Gericht aus Gründen der Aufklärungspflicht zur Kenntnis zu nehmen und dessen Inhalt es im Urteil darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 4).

    Der Tatrichter ist an die sachverständige Bewertung, die im Übrigen die Beweiswürdigung nicht zu ersetzen vermag (BGH, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 StR 307/02, aaO), zwar nicht gebunden; er kann sich aber dem Ergebnis der Begutachtung - wie in anderen Fällen auch - nach eigener Beurteilung anschließen.

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
    Da die Rüge somit schon unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73), kommt es nicht darauf an, dass eine Protokollberichtigung, die der Rüge den Boden entzogen hätte (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007, GSt 1/06, BGHSt 51, 298, 316 f.) bisher nicht vorliegt.
  • BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11

    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
    Da die Rüge somit schon unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73), kommt es nicht darauf an, dass eine Protokollberichtigung, die der Rüge den Boden entzogen hätte (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007, GSt 1/06, BGHSt 51, 298, 316 f.) bisher nicht vorliegt.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
    Die Aussageanalyse, die unter anderem das Vorliegen sogenannter Realkennzeichen untersucht, ist aber Bestandteil eines wissenschaftlich fundierten Glaubhaftigkeitsgutachtens (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170 ff.; Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 582/99, NStZ 2001, 45, 46), den das Gericht aus Gründen der Aufklärungspflicht zur Kenntnis zu nehmen und dessen Inhalt es im Urteil darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 4).
  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
    Zwar kann eine solche Formulierung auch als ein Hinweis auf das geeignete Beweismittel zu verstehen sein, ohne dass dadurch die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung selbst in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, StV 1982, 4, 5).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 582/99

    Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Glaubwürdigkeit (Vergewaltigung);

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
    Die Aussageanalyse, die unter anderem das Vorliegen sogenannter Realkennzeichen untersucht, ist aber Bestandteil eines wissenschaftlich fundierten Glaubhaftigkeitsgutachtens (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170 ff.; Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 582/99, NStZ 2001, 45, 46), den das Gericht aus Gründen der Aufklärungspflicht zur Kenntnis zu nehmen und dessen Inhalt es im Urteil darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 4).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Der Senat hat Bedenken, dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3-5) zu folgen, der eine Verfahrensrüge des Beschwerdeführers (§ 344 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1, Satz 2 StPO) für erforderlich hält, um ein Abweichen des Urteilstenors aus der zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde von der verkündeten Urteilsformel in der Revisionsinstanz zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12; vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01 und vom 4. Februar 1986 - 1 StR 643/85, BGHSt 34, 11, 12 f.; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 6-8).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    a) Der Senat teilt die vom 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3 f.) und vom 5. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 4 f.) vertretene Auffassung, wonach die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde durch das Revisionsgericht eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge voraussetzt.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19   

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https://dejure.org/2019,25568
BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19 (https://dejure.org/2019,25568)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2019 - 4 StR 231/19 (https://dejure.org/2019,25568)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 (https://dejure.org/2019,25568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 317
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19
    Seine tatsächlichen Schlüsse müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).

    Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris, Rn. 5; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris, Rn. 15) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).

  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 225/08

    Beihilfe zum Mord; Beweiswürdigung (zweifelhafter Erfahrungssatz; Zirkelschluss;

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19
    Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris, Rn. 5; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris, Rn. 15) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19
    Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris, Rn. 5; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris, Rn. 15) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19
    Seine tatsächlichen Schlüsse müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16

    Zuwiderhandeln gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (Darstellung im Urteil);

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19
    Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris, Rn. 5; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris, Rn. 15) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Ein Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO) liegt nur vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, je mwN).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Die auf die Sachrüge gebotene revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 ? 1 StR 597/15, Rn. 27; Senat, Urteil vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20 Rn. 6, jeweils mwN) oder das Tatgericht ihr einen nicht existierenden Erfahrungssatz zugrunde legt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16; BGH, Urteil vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19).

    Die Schlussfolgerungen des Tatrichters dürfen sich schließlich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08; BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12; Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15).

  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Dasselbe gilt, wenn sie sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16.07.2019 - 4 StR 231/19 = NStZ-RR 2019, 317 = wistra 2019, 513; BayObLG, Beschluss vom 03.03.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht

    Dasselbe gilt, wenn sie sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16.07.2019 - 4 StR 231/19 = NStZ-RR 2019, 317 = wistra 2019, 513).
  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22

    Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

    Denn die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe in Bezug hierauf bedingt vorsätzlich gehandelt, ist - auch mit Rücksicht auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Januar 2022 - 3 StR 341/21, NStZ 2022, 496 f.; Urteil vom 11. Januar 2022 - 1 StR 371/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 StR 125/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19, juris Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, juris Rn. 8, jew. mwN) - nicht rechtsfehlerfrei belegt.
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 125/21

    Beweiswürdigung (erforderliche Darlegungen, wenn das Gericht einer Zeugenaussage

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19 Rn. 8 jeweils mwN).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.2023 - 1 ORbs 4 SsRs 25/23

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Beschluss vom 16.07.2019 - 4 StR 231/19, NStZ-RR 2019, 317, 317; BGH, Urteil vom 01.06.2016 - 1 StR 597/15, juris Rn. 27 m.w.N; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 337 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 371/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder aber gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - 1 StR 125/21 Rn. 7 und vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19 Rn. 8; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2019 - 4 StR 150/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27701
BGH, 17.07.2019 - 4 StR 150/19 (https://dejure.org/2019,27701)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2019 - 4 StR 150/19 (https://dejure.org/2019,27701)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 4 StR 150/19 (https://dejure.org/2019,27701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Schweigerecht des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlerhafte Würdigung des zeitweisen Schweigens des Angeklagten

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung der anfänglichen Aussageverweigerung zum

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 150/19
    Deshalb dürfen aus der Aussageverweigerung keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666 mwN).
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