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   BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17   

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https://dejure.org/2018,39934
BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17 (https://dejure.org/2018,39934)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3 StR 292/17 (https://dejure.org/2018,39934)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3 StR 292/17 (https://dejure.org/2018,39934)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB
    Vermögensbetreuungspflicht des ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums (tatsächliches Treueverhältnis; Kenntnis und tatsächliches Vertrauen des Treugebers; Personalverwaltung; geldwerte Arbeitsleistungen von Mitarbeitern; Einsatz von Mitarbeitern für private ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 266 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 44 des Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Ärztlichen Direktors gegenüber der Universität durch den Einsatz von Angestellten über einen längeren Zeitraum für private Zwecke (hier: Privatambulanz)

  • rewis.io

    Voraussetzungen des Bestehens einer Vermögenbetreuungspflicht i.S.d. Straftatbestands der Untreue

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2; StGB § 266 Abs. 2
    Annahme der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Ärztlichen Direktors gegenüber der Universität durch den Einsatz von Angestellten über einen längeren Zeitraum für private Zwecke (hier: Privatambulanz)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Voraussetzung hierfür ist jedoch nicht allein die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Vermögen, sondern auch, dass damit ein tatsächliches Vertrauen des Treugebers in eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner Vermögensinteressen verbunden ist, es sich also um eine anvertraute faktische Machtstellung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, NStZ 1996, 540; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558; Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12, NJW 2013, 624, 625 f.; SSW-StGB/Saliger, 3. Aufl., § 266 Rn. 25).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist zwar schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265, 266).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Allein dass die sich aus der Tat ergebenden Vermögensvorteile dem Angeklagten sukzessive zufließen, begründet jedoch noch keine Gewerbsmäßigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282, 283).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Voraussetzung hierfür ist jedoch nicht allein die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Vermögen, sondern auch, dass damit ein tatsächliches Vertrauen des Treugebers in eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner Vermögensinteressen verbunden ist, es sich also um eine anvertraute faktische Machtstellung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, NStZ 1996, 540; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558; Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12, NJW 2013, 624, 625 f.; SSW-StGB/Saliger, 3. Aufl., § 266 Rn. 25).
  • BGH, 06.05.1970 - 3 StR 284/69

    Nicht ordnungsgemäße Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und Versagung des

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Diese Pflicht könnte auch den Angeklagten als Ärztlichen Direktor und damit als Vorsitzenden des Vorstands des Universitätsklinikums treffen (vgl. LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 266 Rn. 66 ff.; BGH, Urteil vom 6. Mai 1970 - 3 StR 284/69, juris Rn. 16).
  • BGH, 21.01.1969 - 5 StR 644/68

    Beschäftigung von Kreisangestellten eines Oberkreisdirektors mit privaten

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer eine Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten annehmen, wird sie bei der Prüfung, ob der Angeklagte diese Pflicht verletzt hat, Folgendes in Bedacht zu nehmen haben: Eine Pflichtverletzung kann zwar grundsätzlich vorliegen, wenn Angestellte über einen längeren Zeitraum für private Zwecke eingesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1969 - 5 StR 644/68, Umdr. S. 5).
  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17
    Voraussetzung hierfür ist jedoch nicht allein die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Vermögen, sondern auch, dass damit ein tatsächliches Vertrauen des Treugebers in eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner Vermögensinteressen verbunden ist, es sich also um eine anvertraute faktische Machtstellung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, NStZ 1996, 540; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558; Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12, NJW 2013, 624, 625 f.; SSW-StGB/Saliger, 3. Aufl., § 266 Rn. 25).
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