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   OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96 - 193   

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OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96 - 193 (https://dejure.org/1996,2902)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.1996 - Ss 554/96 - 193 (https://dejure.org/1996,2902)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 1996 - Ss 554/96 - 193 (https://dejure.org/1996,2902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
    Eine genügende Entschuldigung ist somit anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. OLG Bremen StV 1987, 11; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; KK-Ruß a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 02.11.1973 - Ws 274/73

    Antrag auf sofortige Verwerfung der Berufung; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
    Ebensowenig darf ihm genügen, daß der Verteidiger das Ausbleiben für entschuldigt hält (vgl. OLG Hamm JMBlNW 1978, 32), die Verwerfung der Berufung nach § 329 StPO als rechtlich unzulässig ansieht (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 327) oder nach längerer Wartezeit zum Verlassen des Gerichtsgebäudes auffordert (vgl. OLG Hamm VRS 55, 275).
  • OLG Bremen, 07.02.1986 - Ss 127/85
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
    Eine genügende Entschuldigung ist somit anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. OLG Bremen StV 1987, 11; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; KK-Ruß a.a.O.).
  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe die Verwerfung des Einspruchs durch das Amtsgericht nicht bestätigen dürfen, es habe vielmehr -wie der Erstrichterden Begriff der genügenden Entschuldigung verkannt, ist zulässige erhoben im Sinne von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. dazu: Senat VRS 75, 113, 115 m.w.N.; SenE vom 03.12.1996 -Ss 572/96) und dringt durch.
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
    Eine zusätzliche Erkundigungspflicht wäre in Anbetracht der Besonderheiten des Einzelfalles nicht mehr zu rechtfertigen, zumal es gerade zu den wesentlichen Aufgaben eines Verteidigers gehört, als selbständiges Organ der Rechtspflege mit dafür zu sorgen, daß das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird (vgl. BGHSt 38, 111, 115).
  • OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86

    Einspruchsverwerfung; Aussetzungsantrag; Nichteinhaltung der Ladungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
    Es führt unter Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht (vgl. Senat VRS 71, 449; OLG Karlsruhe Justiz 1993, 388; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 412 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01

    Entschuldigungsvorbringen beim Einspruch gemäß § 412 S. 1 StPO

    Eine Entschuldigung ist dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Angeklagten einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Angeklagten unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (OLG Köln NStZ-RR 1997, 208; HansOLG Bremen StV 1987, 11 und 242; BGHSt 17, 391/396 f.; …

    Denn bisher ist nur festzustellen, dass das Berufungsurteil zu Lasten des Angeklagten rechtsfehlerhaft ist, dagegen steht (noch) nicht fest, dass die Voraussetzungen des § 412 Satz 1 StPO für die Verwerfung des Einspruchs durch das Amtsgericht nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Brandenburg NJW 1998, 842/843; OLG Köln NStZ-RR 1997, 208/209).

  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Da damit zugleich feststeht, dass die Einspruchsverwerfung durch das Amtsgericht rechtsfehlerhaft war, muss die Sache unter Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senatsentscheidungen VRS 71, 449 und NStZ-RR 1997, 208; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage § 412 Rnr. 11).

    Nach § 354 Abs. 2 StPO ist die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen (vgl. OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1995, 8; Senatsentscheidung NStZ-RR 1997, 208; KK-Fischer, StPO, 4. Auflage, § 412 Rnr. 24).

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 1 Ws 159/10

    Berufungsverwerfung, genügende Entschuldigung

    Eine genügende Entschuldigung im Sinne von § 329 Abs. 1 StPO ist anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (SenE v. 15.11.1996 - Ss 594/96 - = NStZ-RR 1997, 208; SenE v. 07.04.2000 - Ss 11/00 - SenE v. 24.10.2008 - 83 Ss 76/08 - = NStZ-RR 2009, 86 = JMinBl NW 2009, 54; BayObLG NJW 2001, 1438 [1439] = VRS 100, 351 [352 f.] = NZV 2001, 272; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338 [339]; OLG Karlsruhe VRS 118, 211; vgl. auch: Paul in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Bestehen ausreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der von der Verteidigung erteilten Auskunft oder Beratung, muss diesen durch Nachfrage bei Gericht nachgegangen werden (Göhler aaO; Heidelberger Kommentar StPO 3. Aufl. § 329 Rn. 22 aE; Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 44; OLG Köln NStZ-RR 1997, 208/209; OLG Hamm JMBlNW 1979, 20).
  • LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren: Auskunft des

    Von einem selbständigen Organ der Rechtspflege, zu dessen wesentlichen Aufgaben es gehört, mit dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird (vgl. BGHSt 38, 111 [115]; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 208), wäre zu erwarten gewesen, sich am Wochenende, als sich die Wetterlage und die damit verbundenen widrigen Straßenverhältnisse abzeichneten, um eine entsprechende Auskunft der Bahn zu bemühen und die Reise nach Nauen mit dem Zug anzutreten, auch wenn die Fahrt etwas früher begonnen bzw. länger gedauert hätte als bei einer Anreise mit dem Pkw.
  • OLG Köln, 23.05.2006 - 1 Ws 14/06

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Eine Entschuldigung ist dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Angeklagten einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Angeklagten unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (vgl. zu allem: BayObLG NJW 2001, 1438 = VRS 100, 351; SenE v. 15.11.1996 - Ss 554/96 = NStZ-RR 1997, 208; vom 11.04.2006 - 83 Ss 26/06).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 1 Ws 522/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6438
OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 1 Ws 522/96 (https://dejure.org/1996,6438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1996 - 1 Ws 522/96 (https://dejure.org/1996,6438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 1 Ws 522/96 (https://dejure.org/1996,6438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 208 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 524
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