Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1996

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96   

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https://dejure.org/1996,3231
BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96 (https://dejure.org/1996,3231)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1996 - 1 StR 285/96 (https://dejure.org/1996,3231)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 1 StR 285/96 (https://dejure.org/1996,3231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der Gewalt über eine Waffe - Schutzgelderpressung und einhergehender Hausfriedensbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 97
  • StV 1996, 660
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 310/90

    Rechtfertigung des Führens einer Waffe durch Notwehr - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96
    Ohne Rechtsirrtum geht das Landgericht davon aus, daß der Erwerb der Waffe durch den Beschwerdeführer und die hiermit verbundene Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie bis zur Abwehr der Angriffshandlung des Mitangeklagten Duygu durch Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 StGB gerechtfertigt war (vgl. dazu BGH StV 1991, 63).

    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).

  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96
    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).
  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96
    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Zwar vermag Notwehr grundsätzlich nur Eingriffen in die Rechtsgüter des Angreifers die Rechtswidrigkeit zu nehmen (vgl. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 159), doch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass § 32 StGB ausnahmsweise auch die Verletzung von Universalrechtsgütern zu rechtfertigen vermag, wenn deren Begehung - wie hier - untrennbar mit der erforderlichen Verteidigung verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - 2 StR 380/11, NStZ 2012, 452; Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 508/09, NStZ-RR 2010, 140; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 285/96, StV 1996, 660; Urteil vom 12. Mai 1981 - 5 StR 109/81, NStZ 1981, 299, jeweils zu mit der Notwehrhandlung begangenen Verstößen gegen das Waffengesetz; a.A. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 160; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 123; NK-StGB/Kindhäuser, 4. Aufl., § 32 Rn. 80 f.; Maatz, MDR 1985, 881, 882).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Zwar kann eine generelle Betretenserlaubnis auch konkludent eingeschränkt sein (also bestimmte Zwecke ausschließen, siehe als Bsp. BGH NStZ-RR 1997, 97 Rn. 6 in Juris: generelle konkludente Erlaubnis des Betretens einer Gaststätte umfasst nicht Betreten zum Zwecke der Schutzgelderpressung).
  • OLG Köln, 11.12.2015 - 1 RVs 223/15

    Hausfriedensbruch bei allgemeiner Gestattung des Betretens

    Gleiches gilt, wenn man der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1996 (1 StR 285/96 - NStZ-RR 1997, 97 = StV 1996, 660) entnehmen wollte, dass bereits das Betreten in rechtswidriger Absicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen geeignet sein kann.
  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 175/97

    Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Dieser Tatbestand kann zwar in Tateinheit mit dem Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe stehen (BGH, Beschl.v. 11. Juli 1996 - 1 StR 285/96), setzt aber den unerlaubten Erwerb der Waffe oder ihre Einfuhr oder Verbringung in das Bundesgebiet ohne Berechtigungsnachweis voraus.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3204
BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 97
  • StV 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet (BVerfGE 91, 1), geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).

  • BGH, 25.08.1993 - 2 StR 425/93

    Zulässigkeit des Absehens von der Anordnung einer Maßregel trotz Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Mit dieser Erwägung hat das Landgericht auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung aus der Strafhaft abgestellt und nicht, wie es - auch mit Blick auf § 67 Abs. 1 StGB - geboten ist (vgl. BGHSt 25, 59), auf den Zeitpunkt der Urteilsfällung.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet (BVerfGE 91, 1), geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Soweit die Beschwerdeführerin die Erörterung weiterer Gesichtspunkte vermisst, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, verkennt sie, dass derartige Umstände bei der Anordnung der Maßregel außer Betracht bleiben (BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel dürfen grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Im Übrigen dürfen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 13/07, NStZ 2007, 326 f.; BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 427/97

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach Lage des Falles kann der Senat ausschließen, daß das Landgericht im Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf mildere Strafen erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 6; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 255/97).
  • LG Augsburg, 19.05.2006 - 7 Ns 301 Js 124014/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: BtM-Besitz in nicht geringer Menge - Unterbringung in

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet, geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH StV 1998, 72 ).
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