Weitere Entscheidungen unten: KG, 25.02.2004 | KG, 25.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7637
OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02 (https://dejure.org/2003,7637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2003 - 2 Ws 276/02 (https://dejure.org/2003,7637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 2 Ws 276/02 (https://dejure.org/2003,7637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer abstrakten Fluchtgefahr und Missbrauchsgefahr bei der Versagung einer Haftlockerung; Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes; Beurteilung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • Judicialis

    StVollzG § 11 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 255 (Ls.)
  • StV 2004, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite eine Einschätzungsprärogative und damit einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).

    Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist mithin nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).

    Es erscheint vielmehr durchaus möglich, dass den gutachterlichen Stellungnahmen allenfalls eine fortbestehenden Gefährlichkeit im Sinne einer negativen Kriminalprognose zu entnehmen ist, nicht hingegen konkrete Anhaltspunkte für die Befürchtung, der Verurteilte werde Lockerungen zu Straftaten missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 ff.).

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Bei diesen Gefangenen sind die Vollzugsanstalten im Blick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, im Rahmen eines auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzugs schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, die die Lebenstüchtigkeit des Verurteilten ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurückfinden kann, soweit als möglich zu begegnen (etwa BVerfG NJW 1998, 1133 m. ausführl. Nachw.).

    In solchen Fällen können Lockerungen nämlich dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erst zu schaffen bzw. die Grundlage der prognostischen Bewertung im Rahmen der Entscheidung nach § 57 a StGB zu erweitern (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; 2202 f).

    Die Vollzugsbehörde hat bei der Versagung von Lockerungen deshalb unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NJW 98, 1133; NStZ-RR 1998, 121 ff, beide m.w.N., st. Rechtsprechung).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite eine Einschätzungsprärogative und damit einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Die Vollzugsbehörde hat bei der Versagung von Lockerungen deshalb unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NJW 98, 1133; NStZ-RR 1998, 121 ff, beide m.w.N., st. Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 19.04.2000 - 1 Ws 77/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist mithin nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Im Umfang der ihr so eröffneten Prüfung sind die Gerichte zur umfassenden Sachaufklärung verpflichtet (BVerfG NStZ 1998, 430 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9281
KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz (https://dejure.org/2004,9281)
KG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz (https://dejure.org/2004,9281)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz (https://dejure.org/2004,9281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Hieran anschließend hat sie auszugsweise den (mangels einer ordnungsgemäß begründeten Rechtsbeschwerde rechtskräftig gewordenen) Beschluß des Landgerichts Berlin vom 15. Oktober 2003 - 544 StVK 169/03 Vollz - wiedergegeben, wo unter Hinweis auf die in NStZ 2002, 111 abgedruckte Entscheidung des OLG Celle ausgeführt wird, daß ein DVB-T-Decoder den Empfang von Videotext ermögliche, wobei "unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons die Möglichkeit des unkontrollierten Informationsflusses eröffnet" werde.

    Die Strafvollstreckungskammer wird dann gegebenenfalls Maßnahmen wie den Austausch der Fernbedienung oder die Sperrung der Videotexttaste (vgl. hierzu OLG Celle NStZ 2002, 111, 112) als milderes Mittel zu bedenken haben.

  • KG, 07.08.2003 - 5 Ws 155/03
    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und die rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 53; OLG Karlsruhe OLGSt Nr. 4 zu § 19 StVollzG, KG, Beschlüsse vom 7. August 2003 - 5 Ws 155/03 Vollz - und vom 14. Juni 2002 -5 Ws 312/02 Vollz - sowie vom 21. August 2001 - 5 Ws 340/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl., § 115 Rdn. 10 m. weit. Nachw.).

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß Feststellungen zu den am Markt verlangten Kaufpreisen für Decoder den Senat nicht binden, wenn ihr Gegenteil allgemeinkundig sein sollte, sowie darauf, daß die Strafvollstreckungskammer das tatsächliche Vorbringen der Vollzugsanstalt nicht ungeprüft ihrer Entscheidung zugrunde legen darf (KG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz - und vom 7. August 2000 - 5 Ws 155/03 Vollz - sowie vom 24. März 2003 - 5 Ws 117/03 - m. weit. Nachw.).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Bei der Entscheidung des Anstaltsleiters ist überdies zu berücksichtigen, ob das Begehren nach Aushändigung eines technischen Gerätes durch gewichtige Belange des Gefangenen gestützt wird (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Dabei muß die Mißbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Mißbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BIStVK 2/2001, 5 - 7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 26. September 2001 -5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - m. weit. Nachw.), und diesem Mißbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - m. weit. Nachw.).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Dabei muß die Mißbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Mißbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BIStVK 2/2001, 5 - 7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 26. September 2001 -5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - m. weit. Nachw.), und diesem Mißbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - m. weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.03.1993 - 1 Vollz (Ws) 215/92

    Widerruf einer Erlaubnis; Neue Wertung der Umstände; Ermessen; Vertrauensschutz

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Der Bestandsschutz ist - anders als der Antragsteller meint - gegenüber der Neubewertung oder Änderung der Sicherheitslage zwar nicht absolut gewährleistet (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1993, 308).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    c) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641703 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - m. weit.
  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

    Dabei muss die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit. Nachweisen) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen).

    Der für die Vollzugsbehörde noch zumutbare Kontrollaufwand ist auch an den sonstigen Gegenständen zu messen, die der Gefangene im Besitz hat (vgl. KG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]).

  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Das Tatbestandsmerkmal der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG, NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17

    Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"

    Dies bedeutet, dass die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen muss; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG stellt wie dasjenige in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG NStZ-RR 2004, 255. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119.
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im

    Das wäre nur der Fall, wenn die als Einheit zu betrachtende Entscheidung in der Gesamtwürdigung ihres tatsächlichen und rechtlichen Gehalts so mangelhaft ist, dass dem Senat die Prüfung versagt ist, ob die Kammer das Vorbringen der Parteien erwogen hat, ob die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG gegeben sind und das Vorliegen einer durch den Senat erörterungsbedürftigen Rechtsfrage nahe liegt (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Celle NStZ 1997, 429; KG NStZ-RR 2004, 255; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz -).
  • KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17

    Anspruch auf Haftraumausstattung mit einem Weihnachtsbaum

    Dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (ständ. Rspr., z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1995 - 1 Vollz [Ws] 226/94 -, juris Rdnr. 12; KG a. a. O.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris Rdnr. 10; Knauer in Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 7. Aufl., Teil II § 48 LandesR Rdnr. 7; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 19 Rdnr. 10, § 70 Rdnr. 1; jeweils m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,37381
KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz (https://dejure.org/2004,37381)
KG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz (https://dejure.org/2004,37381)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03Vollz (https://dejure.org/2004,37381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,37381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt; Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen; Möglichkeit des unkontrollierten Informationsflusses; Antrag auf Benutzung eines "DVB-T-Decoders"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Nachweisen), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 553; Senat ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz - und 27. September 2006 - 5 Ws 35/06 Vollz -) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig auf den ermittelten Sachverhalt angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat ZfStrVo 2004, 307 = NStZ-RR 2004, 255; Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -, 12. November 2008 - 2 Ws 512/08 Vollz - und 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz -).

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - juris; NStZ-RR 2004, 255).

  • KG, 09.05.2006 - 5 Ws 140/06

    Strafvollzug: Vorenthalten der HNG-Nachrichten; Unbelehrbarkeit des Gefangenen;

    Weiterhin ist der angefochtene Beschluß in tatsächlicher Hinsicht so knapp gefaßt und rechtlich so mangelhaft begründet, daß der Senat nicht ausschließen kann, daß die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewandt hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 255 = ZfStrVo 2004, 307 m.w.N. und Beschluß vom 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz - Arloth/Lückemann, StVollzG, § 116 Rdn. 4).

    Im übrigen ist der angefochtene Beschluß in tatsächlicher Hinsicht so knapp gefaßt und rechtlich so mangelhaft begründet, daß der Senat nicht ausschließen kann, daß die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewandt hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 255 = ZfStrVo 2004, 307 m.w.N. und Beschluß vom 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz - Arloth/Lückemann, StVollzG, § 116 Rdn. 4).

  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -).
  • KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache:

    Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (zu diesem Zulässigkeitsgrund vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 Ws 325/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14 - [juris]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. Abschn. P Rn. 95 mwN), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. Senat a.a.O.; KG ZfStrVo 2002, 248; OLG Hamm NJW 1978, 553) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz - und 12. November 2008 - 2 Ws 512/08 Vollz - KG ZfStrVo 2004, 307 -).
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 1 Ws 334-336/07 - juris; KG ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. April 2014 - 2 Ws 115/14 Vollz - und 27. Juli 2012 - 2 Ws 176/12 Vollz - m.w.N.).
  • KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12

    Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2004, 255).
  • KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16

    Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für

    Nachweisen), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. Senat a.a.O.; Senat ZfStrVo 2002, 248; OLG Hamm NJW 1978, 553) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz - und 12. November 2008 - 2 Ws 512/08 Vollz - Senat ZfStrVo 2004, 307).
  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Voraussetzungen und Grenzen des § 115 Abs. 1 S. 4 StVollzG

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2004, 255).
  • KG, 18.08.2016 - 5 Ws 97/16

    Antragsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: Zulässigkeit der

    6 Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 1 Ws 334-336/07 - juris; KG ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. April 2014 - 2 Ws 115/14 Vollz - und 27. Juli 2012 - 2 Ws 176/12 Vollz - m.w.N.).
  • KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11

    Strafvollzug: Erweiterter Aufschluss für einen Gefangenen bei möglicher

    Der angefochtene Beschluss ist in tatsächlicher Hinsicht so knapp gefasst und rechtlich unvollständig begründet, dass der Senat nicht ausschließen kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 255 = ZfStrVo 2004, 307 und Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz - Arloth, StVollz 3. Aufl. § 116 Rdn. 4).
  • KG, 16.07.2019 - 2 Ws 103/19

    Anhörung vor Ablösung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht