Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 27.10.2004

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   BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04   

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https://dejure.org/2005,701
BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04 (https://dejure.org/2005,701)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2005 - 1 StR 478/04 (https://dejure.org/2005,701)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 (https://dejure.org/2005,701)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 211 StGB
    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde Feststellungen; Revisibilität des Freispruchs; Teilschweigen und wechselndes Aussageverhalten; Darlegungsobliegenheiten bei teilweise bejahter Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen); Habgiermord

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen fehlerhafter Beweiswürdigung; Umfang der Überprüfbarkeit einer Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Berücksichtigung unterschiedlichen Einlassungsverhaltens zum Nachteil des Angeklagten; Alltäglichkeit des Einkaufs von Isolierband

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei teilweisem und zeitweisem Schweigen des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1727 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 147
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03 = NStZ-RR 2003, 371 ; BGH NStZ 2004, 35, 36 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02

    Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Fragen nicht beantwortet wurden oder ob der Vernommene, wie hier, von sich aus einen Vorgang schildert und dabei einen wesentlichen Punkt eines einheitlichen Geschehens nicht nennt (Schoreit aaO m. w. N.; vgl. auch BVerfG - Beschluß vom 29. November 2004 - 2 BvR 1034/02).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Dieses polizeiliche Versäumnis ändert jedoch nichts daran, daß der Zweifelssatz nicht isoliert auf ein einzelnes Indiz angewendet werden kann (vgl. BGHSt 35, 308, 316; Schoreit aaO Rdn. 65 jew. m. w. N.).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Wird einem Zeugen nur teilweise geglaubt, bedarf dies einer eingehenden Begründung (BGH NStZ-RR 2003, 332 f. m. w. N.), die bisher fehlt.
  • BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03

    Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Die Frage, ob der Angeklagte den Kauf der Isolierbänder vergessen oder bewußt verschwiegen hat, betrifft eine "innere Tatsache", so daß im wesentlichen nur Rückschlüsse möglich sind (vgl. BGH NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03 = NStZ-RR 2003, 371 ; BGH NStZ 2004, 35, 36 m. w. N.).
  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98

    Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
    Zwar dürfen aus unterschiedlichem Einlassungsverhalten bei mehreren Vernehmungen oder in verschiedenen Verfahrensabschnitten als solchem keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1999, 47 m. w. N.).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.).
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 und vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 33/12, jeweils mwN).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04   

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https://dejure.org/2004,9309
OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04 (https://dejure.org/2004,9309)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.10.2004 - 1 Ss 229/04 (https://dejure.org/2004,9309)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 229/04 (https://dejure.org/2004,9309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StPO §§ 258, 273, 274, 344 Abs. 2 Satz 2; OWiG §§ 71 Abs. 1, 79 Abs. 3 Satz 1
    Ordnungswidritgkeit, Verfahren, letztes Wort, Schlussvortrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine die Verletzung des Anspruchs auf den Schlussvortrag geltend machende Rechtsbeschwerdebegründung; Recht eines Betroffenen auf das letzte Wort; Wesentliche Förmlichkeiten der Hauptverhandlung; Mitteilung des tatsächlichen Ablaufs der Hauptverhandlung; ...

  • Judicialis

    StPO § 258; ; StPO § 273; ; StPO § 274; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Darlegungspflicht in Rechtsbeschwerde bei Verstoß gegen das Recht zum letzten Wort des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04
    Die Erteilung des Wortes zum Schlussvortrag nach § 258 Abs. 1 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung i. S. d. § 273 Abs. 1 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG (BGHSt 22, 278, 280; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 31).

    Die Beobachtung dieser Förmlichkeit kann gem. § 274 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG nur durch das Protokoll bewiesen werden (BGHSt 22, 278, 280; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 31).

  • OLG Jena, 24.11.2003 - 1 Ss 149/03

    Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04
    Ungeachtet dessen weist der Senat für die gerichtliche Praxis erneut darauf hin, dass ein zahlreiche Sachverhaltsalternativen und Ankreuzmöglichkeiten enthaltender Formulartext im Protokoll zur Beurkundung der entsprechenden Vorgänge in der Hauptverhandlung ungeeignet ist, sofern er nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten des Falles durch Streichungen bzw. Ergänzungen konkretisiert worden ist (siehe Senatsbeschluss vom 24.11.2003, 1 Ss 149/03).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Dies erfordert in der Regel die vollständige Darlegung des für die Beurteilung der Rüge relevanten Verfahrensverlaufs, also auch der Anwesenheit des Angeklagten am Schluss der Verhandlung (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 229/04, VRS 108 (2005), 215; Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 36; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 Ss OWi 817/20

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs mit

    So ist es nicht nur erforderlich, den tatsächlichen Ablauf der Hauptverhandlung wiederzugeben sowie den für die Beurteilung der Beachtung des § 258 StPO maßgeblichen Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls (OLG Jena, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 229/04).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2020 - 2 RBs 47/20

    Keine Übertragbarkeit des letzten Wortes

    Dieses Recht ist seiner Natur nach nicht übertragbar (vgl. BGH MDR 1978, 460 bei Holtz; BayObLG VRS 61, 128; OLG Jena VRS 108, 215; KG Berlin, Beschluss vom 30. August 1999, 3 Ws (B) 436/99, bei juris; OLG Brandenburg BeckRS 2019, 5999; Ott in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 258 Rdn. 14; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 258 Rdn. 38; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 258 Rdn. 20).
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