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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14 (1)   

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https://dejure.org/2015,3658
BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14 (1) (https://dejure.org/2015,3658)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3 StR 490/14 (1) (https://dejure.org/2015,3658)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14 (1) (https://dejure.org/2015,3658)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 400 StPO
    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 3 StGB; § 52 StGB; 176 Abs. 4 StGB; § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Kein Verbreiten jugendpornographischer Schriften bei gezielter Versendung an Einzelpersonen; zum Begriff des "Einwirkens" beim sexuellen Missbrauch von Kindern (Erfordernis psychischer Einflussnahme tiefergehender Art); Gleichstellung von Datenspeichern und Schriften; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 153 StPO, §§ 153 ff StPO, § 400 Abs 2 S 2 StPO
    Einstellung des Strafverfahrens: Zulässigkeit von Rechtsmitteln der Nebenklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 176 Abs 4 Nr 3 StGB, § 176 Abs 4 Nr 4 StGB, § 184c Abs 1 Nr 1 StGB
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbreitung jugendpornographischer Schriften; sexueller Missbrauch von Kindern durch Einwirken auf Kinder mit pornographischen Bild- und Textnachrichten innerhalb eines Chats

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB, § 176 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 3 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB, § 11 Abs. 3 StGB, § 176 Abs. 4 Nr. 3 und Nr. 4 StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 176 Abs. 1 StGB, § 62 StGB

  • IWW

    § 154 Abs. 1, 2 StPO, §§ 153 ff. StPO, § 400 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 400 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer tatmehrheitlichen Begehung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Nebenklage gegen Einstellungsentscheidungen nach § § 153 f. StPO bzgl. Fehlerhaftigkeit (hier: Einstellung des Verfahrens des sexuellen Missbrauchs von Kindern)

  • rewis.io

    Einstellung des Strafverfahrens: Zulässigkeit von Rechtsmitteln der Nebenklage

  • ra.de
  • rewis.io

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbreitung jugendpornographischer Schriften; sexueller Missbrauch von Kindern durch Einwirken auf Kinder mit pornographischen Bild- und Textnachrichten innerhalb eines Chats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4; StGB § 184c Abs. 1 Nr. 1
    Nachweis einer tatmehrheitlichen Begehung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel der Nebenklage gegen Einstellungsentscheidungen nach § § 153 f. StPO bzgl. Fehlerhaftigkeit (hier: Einstellung des Verfahrens des sexuellen Missbrauchs von Kindern)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 139
  • NStZ-RR 2015, 362
  • NStZ-RR 2015, 365
  • StV 2015, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1976 - 4 StR 174/76

    Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbreitung

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14
    Allerdings wirkte der Angeklagte durch die anschließende Versendung der Textnachrichten weiter auf das Kind ein; jedenfalls in Verbindung mit diesen sexualbezogenen Nachrichten stellte die Übersendung des Bildes ein im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB tatbestandsmäßiges Einwirken des Angeklagten auf sein Opfer dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, NJW 1976, 1984).
  • BGH, 04.07.2007 - 1 StR 267/07

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mit der Maßgabe des Entfallens eines

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14
    Insoweit kann der Senat jedoch in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO für diesen Fall die Einzelstrafe auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten festsetzen: Wie die vom Landgericht für vergleichbare Taten des Angeklagten verhängten Strafen zeigen, hätte es - wäre ihm der Rechtsfehler nicht unterlaufen - jedenfalls eine Einzelstrafe in dieser Höhe verhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 StR 267/07, juris).
  • BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10

    Sexueller Missbrauch durch Vorzeigen pornografischer Darstellungen (vergröbernde

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14
    In den Fällen III. 8. und 14. der Urteilsgründe ergeben die Feststellungen nicht, dass der Angeklagte über das bloße Versenden von Bildern pornographischen Inhalts hinaus auch auf die Kinder, die Empfänger seiner Chatnachrichten waren, im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB einwirkte, was eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art erfordert (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Die Tathandlung des Einwirkens im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB setzt eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art voraus (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, NJW 1976, 1984; vom 20. Juni 1979 - 3 StR 143/79, BGHSt 29, 29, 30 f.; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, aaO; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, aaO; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4 Einwirken 1 Rn. 6).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    "Einwirken' bedeutet dabei eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 2 StR 657/90, aaO; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4 Einwirken 1).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

    b) Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass der Angeklagte nach dem festgestellten Sachverhalt auf ein Kind durch Schriften eingewirkt hat, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB in der zur Tatzeit sowie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung geltenden Fassung), indem er dem Zeugen S. den Zettel mit der Aufforderung zum gegenseitigen Masturbieren gegen Entgelt zu lesen gab (vgl. zum damit gegebenen Einwirken BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139 f.).
  • BGH, 14.08.2018 - 5 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern in der Variante des Einwirkens durch

    Damit hat er nicht nur wie vom Landgericht ausgeurteilt § 176 Abs. 4 Nr. 3b StGB verwirklicht, sondern tateinheitlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140) auch § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB in der Variante des Einwirkens durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte.

    Das Merkmal des "Einwirkens' im Sinne einer "Einflussnahme tiefergehender Art' (BGH, Urteile vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, aaO; vom 25. März 1975 - 1 StR 73/75; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, aaO mwN) ist ebenfalls gegeben.

  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den

    Ein solches erfordert eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, NStZ-RR 2015, 74; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18 Rn. 6 mwN), die etwa beim bloßen Vorzeigen pornographischer Bilder in aller Regel nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 190/18; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140; BeckOK StGB/Ziegler, 58. Ed., § 176a Rn. 7).
  • BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23
    Für die Annahme des Tatbestandsmerkmals des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte im Sinne des § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB reicht es nicht aus, dass der Täter - wie hier - den Inhalt gezielt an einzelne Personen versendet; erforderlich ist vielmehr dessen Weitergabe an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl von Personen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, Rn. 2; SSW-StGB/Hilgendorf, 5. Aufl., § 184b Rn. 10).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Insbesondere beschwert es den Angeklagten nicht, dass die Strafkammer ihn in den Fällen II. 1 bis II. 3 der Urteilsgründe nicht zugleich wegen tateinheitlichen Einwirkens auf ein Kind im Sinne des § 176 Abs. 3 Buchst. b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139 f.) und/oder wegen Besitzverschaffung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b Abs. 3 StGB aF verurteilt hat.
  • BGH, 05.05.2020 - 6 StR 84/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Verbreiten:

    "Verbreiten' im Sinne dieser Vorschrift setzt die Weitergabe an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen voraus; die Übermittlung nur an einzelne bestimmte Personen genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139 f.; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 184b Rn. 22).
  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

    Die für die Fälle II. 1 bis 6 unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Idar/Oberstein vom 21. Mai 2015 gebildete Gesamtstrafe kann trotzdem bestehen bleiben, weil der Senat mit Rücksicht auf die verbleibenden Einzelstrafen (drei Mal sieben Monate Freiheitsstrafe, zwei Mal sechs Monate Freiheitsstrafe, einmal vier Monate Freiheitsstrafe und einmal 120 Tagessätze Geldstrafe) und den unverändert gebliebenen Schuldumfang ausschließen kann, dass die Strafkammer auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, Rn. 5; MeyerGoßner in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 354 Rn. 22 aE).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Der Begriff der Schriften erfasst gemäß § 11 Abs. 3 StGB unter anderem Datenspeicher und damit auch in das Internet eingestellte, als Daten gespeicherte digitalisierte Bilder (vgl. [zu § 184 Abs. 3 StGB a. F.] BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 -, juris Rdnr. 28 = BGHSt 47, 55 ff.) und Texte (vgl. [zu § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB] BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14 -, juris Rdnr. 7; Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 78; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 190/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der pornographischen Darstellung;

  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 60/19

    Einwirken auf Kinder durch Vorführen pornographischer Filme

  • BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16

    Bandenbetrug (Tateinheit)

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

  • BGH, 31.08.2016 - 4 StR 160/16

    Bandendiebstahl (Tatmehrheit bei Deliktserie: Förderung der individuellen Tat)

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 331/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Tateinheit bei Einbruch in mehreren Wohnungen in

  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 336/15

    Beschränkung der Strafverfolgung

  • LG Dresden, 09.05.2018 - 2 Qs 13/18

    Pflichtverteidiger, JGG-Verfahren, Schwierigkeit des Verfahrens

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,669
OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14 (https://dejure.org/2015,669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2015 - 3 RVs 102/14 (https://dejure.org/2015,669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 3 RVs 102/14 (https://dejure.org/2015,669)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen auf Basis des Arbeitslohns in Justizvollzugsanstalt

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 22 Js 791/13
  • LG Detmold - 4 Ns 116/14
  • OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 4 St 72/86

    Kriterien; Bemessung; Tagessatzhöhe; Strafgefangener; Verheiratet;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Bei einem Strafgefangenen, der eine längere Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, kann für die Festsetzung der Höhe eines Tagessatzes - wenn weitere Einkommensquellen nicht vorhanden sind - regelmäßig nur der Lohn herangezogen werden, den er für seine Arbeit in der Justizvollzugsanstalt erhält (Anschluss an BayObLG NJW 1986, 2842).

    Dagegen bleiben die von dem Angeklagten durch den unfreiwilligen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung außer Ansatz (Anschluss an BayObLG NJW 1986, 2842).

    Bei einem Strafgefangenen, der - wie hier - eine längere Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, kann für die Festsetzung der Höhe eines Tagessatzes - wenn weitere Einkommensquellen nicht vorhanden sind - regelmäßig nur der Lohn herangezogen werden, den er für seine Arbeit in der Justizvollzugsanstalt erhält (vgl. BayObLG NJW 1986, 2842); dagegen bleiben die von dem Angeklagten durch den unfreiwilligen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung außer Ansatz (vgl. BayObLG NJW 1986, 2842).

  • BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92

    Bemessung des Tagessatzes bei Einkünften aus auf Dritte übertragenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Maßgeblich sind dabei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH NStZ 1993, 34; Fischer, a.a.O., § 40 Rdn. 6 a m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 1 Ss 65/01

    Revision; Existenzminimum; Sozialhilfe; Tagessatzhöhe; Tagessatz; Strafzumessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Bei einkommensschwachen und nahe am Existenzminimum lebenden Personen ist zudem zu erwägen, dass diese durch die Auswirkungen der am Nettoprinzip ausgerichteten Geldstrafe härter betroffen sein können, als Normalverdiener (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 40 Rdn. 11, 11 a); dem kann ggf. durch Senkung der Tagessatzhöhe bis zum Mindestbetrag von 1, 00 EUR (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) Rechnung getragen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 02.02.2012 - 3 RVs 4/12, BeckRS 2012, 05606; OLG Hamm NJW 1980, 1534; OLG Köln NJW 1976, 3636; OLG Hamburg NStZ 2001, 655).
  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss 1069/79
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Bei einkommensschwachen und nahe am Existenzminimum lebenden Personen ist zudem zu erwägen, dass diese durch die Auswirkungen der am Nettoprinzip ausgerichteten Geldstrafe härter betroffen sein können, als Normalverdiener (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 40 Rdn. 11, 11 a); dem kann ggf. durch Senkung der Tagessatzhöhe bis zum Mindestbetrag von 1, 00 EUR (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) Rechnung getragen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 02.02.2012 - 3 RVs 4/12, BeckRS 2012, 05606; OLG Hamm NJW 1980, 1534; OLG Köln NJW 1976, 3636; OLG Hamburg NStZ 2001, 655).
  • OLG Hamm, 21.11.2006 - 3 Ss 356/06

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Bemessung; wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Da die Festsetzung der Tagessatzhöhe in aller Regel losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig überprüft werden kann (vgl. BGH NJW 1987, 199; Senatsbeschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss 356/06, juris) und hier keine Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung bestehen, führt der festgestellte Mangel lediglich zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang und zu einer entsprechenden Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erneuten Festsetzung der Tagessatzhöhe.
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Bei einkommensschwachen und nahe am Existenzminimum lebenden Personen ist zudem zu erwägen, dass diese durch die Auswirkungen der am Nettoprinzip ausgerichteten Geldstrafe härter betroffen sein können, als Normalverdiener (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 40 Rdn. 11, 11 a); dem kann ggf. durch Senkung der Tagessatzhöhe bis zum Mindestbetrag von 1, 00 EUR (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) Rechnung getragen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 02.02.2012 - 3 RVs 4/12, BeckRS 2012, 05606; OLG Hamm NJW 1980, 1534; OLG Köln NJW 1976, 3636; OLG Hamburg NStZ 2001, 655).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
    Da die Festsetzung der Tagessatzhöhe in aller Regel losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig überprüft werden kann (vgl. BGH NJW 1987, 199; Senatsbeschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss 356/06, juris) und hier keine Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung bestehen, führt der festgestellte Mangel lediglich zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang und zu einer entsprechenden Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erneuten Festsetzung der Tagessatzhöhe.
  • OLG Köln, 22.01.2016 - 1 RVs 3/16

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

    Da der Angeklagte jedenfalls grundsätzlich über den Haftkostenbeitrag (§ 39 StVollzG NW) an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligt wird, haben hingegen etwaige durch den unfreiwilligen Aufenthalt des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt ersparte Aufwendungen bei der Einkommensbemessung außer Betracht zu bleiben (BayObLG NJW 1986, 2842; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 139; OLG Frankfurt StV 2015, 178; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 40 Rz. 11a; zur Berücksichtigung von Sachleistungen in anderen Fällen vgl. SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - = StV 2009, 592; SenE v. 08.06.2010 - III-1 RVs 70/10 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2015 - 2 StR 233/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1904
BGH, 08.01.2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtung der eigensüchtigen Einstellung des Täters und das Fehlen pädophiler Neigungen bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Straferhöhende Bewertung des Unrechts einer Tat bei Sexualdelikten

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtung der eigensüchtigen Einstellung des Täters und das Fehlen pädophiler Neigungen bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3
    Straferhöhende Bewertung des Unrechts einer Tat bei Sexualdelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler XXI: Das "Unrecht der Tat” führt zur Straferhöhung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 333
  • NStZ-RR 2015, 139
  • NStZ-RR 2015, 366
  • StV 2015, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Mit der Erwägung, der Angeklagte sei vom Opfer nicht provoziert worden, wird daher zu Lasten des Angeklagten unzulässig das Fehlen eines Milderungsgrunds in die Strafzumessung eingestellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13, NStZ 2015, 517; vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14, NStZ 2015, 333 f. und vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 15.09.2015 - 2 StR 21/15

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung fehlender mildernder Umstände zu Lasten

    Mit der Erwägung des Tatgerichts wird damit zu Lasten des Angeklagten unzulässigerweise das Fehlen eines Milderungsgrundes in die Strafzumessung eingestellt (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14).
  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21

    Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende

    b) Diese Erwägungen lassen besorgen, dass die Strafkammer dem an amyotropher Lateralsklerose leidenden Angeklagten die Begehung der Straftat als solche vorgehalten hat, ohne dass Besonderheiten vorliegen, die es rechtfertigen könnten, das Unrecht der Tat straferhöhend zu werten, und damit gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 332/10, StV 2011, 224; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14 mwN).
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