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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18   

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BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18 (https://dejure.org/2018,43328)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2018 - 3 StR 167/18 (https://dejure.org/2018,43328)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 (https://dejure.org/2018,43328)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 130 StGB; § 129 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige Verächtlichmachung von Personengruppen; Aufrufen zur Gewalt; Äußerungsdelikt; Wiedergabe fremder Äußerungen; Zueigenmachen; öffentlich Zugänglichmachen; Verbreiten; Eignung zur Störung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 130 Abs. 2, 3 StGB, § 130 Abs. 3 StGB, § 130 Abs. 2 StGB, § 11 Abs. 3 StGB, § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 6 Abs. 1 VStGB, § 130 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 130 Abs. 5 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 130 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 130 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 129 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Verbreitens von den Holocaust leugnenden Schriften als Volksverhetzung

  • rewis.io

    Leugnung des Holocaust durch Abspielen von Liedern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung des Verbreitens von den Holocaust leugnenden Schriften als Volksverhetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt;

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    aa) Bei seiner dementsprechenden Würdigung hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass es sich bei der Leugnung des Holocaust nach § 130 Abs. 3 StGB um ein persönliches Äußerungsdelikt handelt und die Wiedergabe fremder Äußerungen nur dann tatbestandsmäßig ist, wenn sich der Täter die Äußerung ausdrücklich oder konkludent derart zu eigen macht, dass er selbst leugnet (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590).

    Die Strafkammer hätte die Einzelstrafen für die Fälle IV. 1., IV. 2., IV. 4. bis 8. und IV. 15. der Urteilsgründe nicht dem Strafrahmen des § 130 Abs. 3 StGB (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) entnehmen dürfen, da im Falle des § 130 Abs. 5 StGB der Strafrahmen des § 130 Abs. 2 StGB (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) gilt (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590; vom 2. April 1997 - 3 StR 95/97, BGHR StGB § 130 Strafrahmen 1).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    d) Soweit das Landgericht - obwohl sogar nach § 130 Abs. 3 StGB verurteilend - keine Ausführungen dazu gemacht hat, dass das Verhalten des Angeklagten geeignet war, den öffentlichen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 130 Abs. 3 Friedensstörung 1) zu stören, was auch für eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 5 StGB erforderlich ist (vgl. hierzu: MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 130 Rn. 99; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 130 Rn. 23; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 130 Rn. 42), ist dies hier unschädlich.

    bb) Für den Tatbestand des Leugnens des Holocaust gemäß § 130 Abs. 3 StGB hat der Senat die Strafbarkeit in der Schweiz bereits bejaht (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 130 Abs. 3 Anwendbarkeit 1).

  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Da diese Taten nicht Gegenstand des Urteilsspruchs des Landgerichts geworden sind, unterliegen sie immer noch seiner Kognition und ist es dem Senat verwehrt, insoweit eine Entscheidung zu treffen (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212, 213; vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass das Tatbestandsmerkmal der Leugnung eine tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858, 2860 (Rn. 31); stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861, 2862 (Rn. 23)).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass das Tatbestandsmerkmal der Leugnung eine tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858, 2860 (Rn. 31); stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861, 2862 (Rn. 23)).
  • BGH, 02.04.1997 - 3 StR 95/97

    Geltung des Strafrahmens im Falle des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Die Strafkammer hätte die Einzelstrafen für die Fälle IV. 1., IV. 2., IV. 4. bis 8. und IV. 15. der Urteilsgründe nicht dem Strafrahmen des § 130 Abs. 3 StGB (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) entnehmen dürfen, da im Falle des § 130 Abs. 5 StGB der Strafrahmen des § 130 Abs. 2 StGB (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) gilt (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590; vom 2. April 1997 - 3 StR 95/97, BGHR StGB § 130 Strafrahmen 1).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Dass das Landgericht (auch) im Eröffnungsbeschluss von Tateinheit ausgegangen ist, ändert an der Notwendigkeit des Teilfreispruchs nichts (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, juris Rn. 22 f. mwN (insoweit in BGHSt 59, 130 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    b) Die Auffassung des Landgerichts erweist sich vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Senats zu den Konkurrenzverhältnissen bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer (kriminellen) Vereinigung (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308) insofern als rechtsfehlerhaft, als in der Anklage und im Urteil Handlungen des Angeklagten beschrieben werden, die - im Falle ihrer Erweislichkeit - als isolierte Beteiligungshandlungen und damit richtigerweise als eine zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasste, tatmehrheitlich begangene Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu würdigen gewesen wären.
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers, wobei neben dem Wortlaut und dem Kontext der Äußerung auch außerhalb derselben liegende Umstände Bedeutung erlangen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02, NStZ 2003, 145; vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).
  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Lediglich ergänzend bleibt insoweit festzuhalten, dass - die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte habe lediglich fremde unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet - als zutreffend unterstellt, die von der Staatsanwaltschaft angestrebte Verurteilung wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB in keinem der festgestellten Fälle in Betracht käme, denn sowohl bei dem Billigen als auch bei dem Leugnen und Verharmlosen handelt es sich um Äußerungsdelikte, bei denen der Täter eine eigene Stellungnahme zum Ausdruck bringen muss (Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 130 Rn. 17; BeckOK StGB/Rackow, 42. Ed. 1.5.2019, StGB § 130 Rn. 32; BGH, Beschluss vom 20.02.1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828); werden lediglich fremde Ansichten verbreitet, ohne dass der Täter sie sich zu eigen macht, kommt nur eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 5 StGB in Betracht (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 -, juris; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl. 2017, StGB § 130 Rn. 78).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    aa) Schutzgut der Vorschrift ist (im Wesentlichen) der öffentliche Friede (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rdnr. 78 = BVerfGE 124, 300 ff. [Wunsiedel-Versammlung]; jeweils auch zum Streitstand: Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 2 ff.; Fischer, a. a. O., § 130 Rdnr. 2 ff.; jeweils m. w. Nachw.), wobei die Tat zumindest einen Inlandsbezug aufweisen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 -, juris Rdnr. 11, und 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15 -, juris Rdnr. 8 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 2 Rv 4 Ss 192/18 -, juris Rdnr. 13; vgl. auch Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 28, und Fischer, a. a. O., § 130 Rdnr. 4a, die als taugliche Angriffsobjekte nur inländische Personenmehrheiten ansehen; jeweils m. w. Nachw.).

    Entscheidungen, in denen er diese neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen hat, betrafen § 130 Abs. 3 bzw. 5 StGB in der Tatbestandsvariante des Leugnens (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2018, a. a. O., juris Rdnr. 11, und 3. Mai 2016, a. a. O., juris Rdnr. 11).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18, 4 Ws 191/18, 4 Ws 192/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46753
OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18, 4 Ws 191/18, 4 Ws 192/18 (https://dejure.org/2018,46753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2018 - 4 Ws 190/18, 4 Ws 191/18, 4 Ws 192/18 (https://dejure.org/2018,46753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 4 Ws 190/18, 4 Ws 191/18, 4 Ws 192/18 (https://dejure.org/2018,46753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 ; StGB § 269
    Einziehung; mittelbarer Gewinn; Gewinn aus Wettspiel; Sportwetten; Neukundenbonus

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Erlangung eines Neukundenbonus durch Computerbetrug; Glücksspielgewinne durch Neukundenbonus kein Wertersatz nach § 73 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 108
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Detmold, 27.08.2018 - 23 Qs 115/18

    Einziehung - Arrestanordnung - Sportwetten - Neukundenboni

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 27.08.2018 (23 Qs 115/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.09.2018 wird als unbegründet verworfen.

    Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 27.08.2018 (23 Qs 115/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.09.2018 wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, 1. "auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Detmold den Beschluss des Landgerichtes Detmold vom 27.08.2018 in der Fassung des Beschlusses vom 10.09.2018 - 23 Qs 115/18 - aufzuheben und den Vermögensarrest in das Vermögen des Beschuldigten B wie folgt anzuordnen:.

  • OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17

    Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? - Verdacht kann Arrest über

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Allein der Umstand, dass in den Beschwerden betreffend die Gesellschaften auf die Existenzgefährdung für diese, bei der Beschwerde betreffend den Beschuldigten auf die Existenzgefährdung für ihn hingewiesen wird, reicht angesichts der geschilderten Umstände nicht aus, um annehmen zu können, dass Rechtsanwalt M auch die Gesellschaften im Beschwerdeverfahren vertritt, zumal er in diesem Falle zurückzuweisen wäre (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 04.01.2018 - III - 4 Ws 196/17 u.a. - juris).
  • OLG Zweibrücken, 09.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern: Verantwortlichkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    (BGH, Urteil vom 08. Februar 2018 - 3 StR 560/17 -, Rn. 10, juris; vgl. auch: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. August 2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18 - juris).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    (BGH, Urteil vom 08. Februar 2018 - 3 StR 560/17 -, Rn. 10, juris; vgl. auch: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. August 2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18 - juris).
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Die weiteren Beschwerden der Staatsanwaltschaft sind statthaft (§ 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 310 Rdn. 9; vgl. auch schon: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Ws 129/11 -, juris) und auch im Übrigen zulässig.
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Der Fall liegt hier anders als der, der der Entscheidung des KG NStZ 2010, 576 zu Grunde lag.
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Dies ist der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte [vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 -, juris].
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Denn Vermögenswerte sind nicht nur dann aus einer Tat erlangt, wenn sie dem Täter ohne weitere (Zwischen)Schritte zufließen [vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 -, juris].
  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes);

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Erforderlich ist indes weiterhin, dass die Vermögensvorteile dem Tatbeteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen [vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10 -juris]. Demzufolge erstreckt sich die Einziehung nach § 73 StGB nicht auf Vorteile, welche der Tatbeteiligte erst durch Verwendung des ursprünglich durch die Tat Erlangten erzielt [vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2005 -3 StR 183/05 -, juris; Fischer, aaO., § 73 Rn. 33].
  • BGH, 03.11.2005 - 3 StR 183/05

    Verfall (unmittelbar erlangter Vermögensvorteil)

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18
    Erforderlich ist indes weiterhin, dass die Vermögensvorteile dem Tatbeteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen [vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10 -juris]. Demzufolge erstreckt sich die Einziehung nach § 73 StGB nicht auf Vorteile, welche der Tatbeteiligte erst durch Verwendung des ursprünglich durch die Tat Erlangten erzielt [vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2005 -3 StR 183/05 -, juris; Fischer, aaO., § 73 Rn. 33].
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,43217
BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,43217)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 2 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,43217)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,43217)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs; Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung

  • rewis.io

    Verjährung bei Tateinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 78 Abs. 3 Nr. 5 ; StGB § 123 Abs. 1
    Verjährung des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs; Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Verjährung durch Überprüfung der weiteren Verhandlungsunfähigkeit? Verjährung bei Tateinheit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Einstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit - und der Ablauf der Verjährungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - wegen Zuwartens auf ein anderes Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 108
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18
    bb) Die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und - gegebenenfalls - deren Kompensation durch den Ausspruch, dass ein bestimmter, regelmäßig kleiner Teil der Strafe als bereits vollstreckt gilt, knüpft bei Aburteilung mehrerer Taten an die Gesamtstrafe an (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147 f.).

    Die Feststellung des Vorliegens einer Verzögerung des Verfahrens im Ganzen muss im Urteilstenor nicht wiederholt werden (vgl. BGH aaO, BGHSt 52, 124, 146).

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18
    Das tateinheitliche Zusammentreffen mehrerer Tatbestände berührt den Lauf der Verjährungsfrist der einzelnen Delikte nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, NStZ 1990, 80, 81; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 1/13).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 1/13

    Nötigung (fehlende tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18
    Das tateinheitliche Zusammentreffen mehrerer Tatbestände berührt den Lauf der Verjährungsfrist der einzelnen Delikte nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, NStZ 1990, 80, 81; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 1/13).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 2 StR 299/18
    Bei Tateinheit läuft die Frist vielmehr für jedes Delikt selbständig (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15, wistra 2016, 268 f.).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17

    Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)

    Dies führt zu der Feststellung durch den Senat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18, juris Rn. 16), dass das Revisionsverfahren rechtsstaatswidrig verzögert worden ist.
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Dabei läuft bei Tateinheit die Frist für jedes Delikt selbständig (BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15, wistra 2016, 268; Urteil vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18, NStZ-RR 2019, 108).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 435/19

    Verjährung bei tateinheitlicher Begehung von Bankrott und Untreue

    Dabei läuft bei Tateinheit die Frist für jedes Delikt selbständig (BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15, wistra 2016, 268; Urteil vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18, NStZ-RR 2019, 108).
  • BGH, 16.03.2022 - 2 StR 430/21

    Verjährung (Zusammentreffen mehrerer Tatbestände: Tateinheit, selbstständiges

    Das Zusammentreffen mehrerer Tatbestände berührt den Lauf der Verjährung für die einzelnen Delikte nicht; bei Tateinheit läuft die Frist für jedes Delikt selbständig (vgl. Senat, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18, juris Rn. 10 mwN).

    Auch verjährte Taten können strafschärfend berücksichtigt werden, wenngleich mit minderem Gewicht (vgl. Senat, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1989 - 3 StR 173/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 278 ff. mwN).

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 205/23

    Wegfall der Verurteilung wegen der beiden verjährten Delikte der Bedrohung und

    "Das Zusammentreffen mehrerer Tatbestände berührt den Lauf der Verjährung für die einzelnen Delikte nicht; bei Tateinheit läuft die Frist für jedes Delikt selbständig (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 299/18, juris, Rn. 10 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2018 - 5 StR 539/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44690
BGH, 10.12.2018 - 5 StR 539/18 (https://dejure.org/2018,44690)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2018 - 5 StR 539/18 (https://dejure.org/2018,44690)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 5 StR 539/18 (https://dejure.org/2018,44690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Anordnung der Einziehung sichergestellter Gegenstände bei Verzicht auf Rückgabe

  • rewis.io

    Einziehungsanordnung bei Erklärung des Verzichts auf Rückgabe

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Anordnung der Einziehung sichergestellter Gegenstände bei Verzicht auf Rückgabe

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 108
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    Auszug aus BGH, 10.12.2018 - 5 StR 539/18
    Einer Anordnung der Einziehung sichergestellter Gegenstände bedarf es regelmäßig nicht, wenn die Angeklagten auf deren Rückgabe wirksam verzichtet haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NStZ 2018, 333).
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