Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.02.2002

Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2002 - 3 StR 140/02   

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https://dejure.org/2002,3896
BGH, 11.06.2002 - 3 StR 140/02 (https://dejure.org/2002,3896)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 3 StR 140/02 (https://dejure.org/2002,3896)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 3 StR 140/02 (https://dejure.org/2002,3896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verstoß gegen das BtMG - Bewaffetes Handeltreiben - Beihilfe - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Sachrüge - Tatbestandsmäßige Haupttat

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 49; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; StGB § 28 Abs. 2
    Bewaffnung als persönliches Merkmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Denn bei dem Mitsichführen einer Schusswaffe beziehungsweise eines Gegenstandes, der zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist, nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal nach § 14 Abs. 1 StGB (mit der Folge einer Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 StGB), sondern um ein qualifikationsbegründendes tatbezogenes Merkmal, das einem Mittäter, der von dem Mitsichführen durch einen anderen Mittäter weiß, nach § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192 ff. sowie BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376 f.; Beschlüsse vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617 Rn. 6; vom 11. Juli 2002 - 3 StR 140/02, NStZ-RR 2002, 277; vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 369/01, NJW 2002, 1437, 1438 ff.; vom 8. März 2000 - 3 StR 50/00, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 6; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 25 Rn. 46, § 28 Rn. 6b; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 98 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 153).
  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 188/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen

    Indem die Angeklagte in Fall II. 5. der Urteilsgründe das Rauschgift von Tschechien aus nach Deutschland eingeführt und dabei - wie die Kammer aufgrund rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung festgestellt hat - ein Klappmesser und damit einen sonstigen Gegenstand, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist, mit sich geführt hat, ist zugleich tateinheitlich der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 378/12 und vom 11. Juni 2002 - 3 StR 140/02, NStZ-RR 2002, 277; Körner/Patzak/Volkmer, 8. Aufl., BtMG, § 29 Teil 5 Rn. 8 f. sowie § 30a Kap. 3 Rn. 74 ff., 106 ff. BtMG, jeweils mwN).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubte Einfuhr von

    Bei dem Mitsichführen eines Gegenstandes im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nämlich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal (§ 14 Abs. 1 StGB) mit der Folge, dass § 28 Abs. 2 StGB anwendbar wäre, sondern um ein tatbezogenes, qualifizierendes Unrechtsmerkmal (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 277).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Sollte die neue Hauptverhandlung zu einer Verurteilung der Angeklagten wegen (ggfs. tateinheitlich zum Betäubungsmittelbesitz begangener) Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge führen, weist der Senat rein vorsorglich darauf hin, dass allein die Bewaffnung des Gehilfen nicht die Verurteilung wegen Beihilfe zum bewaffneten Betäubungsmittelhandel rechtfertigen kann (BGH NStZ-RR 2002, 277; BGH StV 2005, 558).
  • BGH, 02.06.2005 - 3 StR 70/05

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft, Teilnahme)

    War der Angeklagte aber nur Gehilfe, so kann er - wenn die Haupttäter nicht bewaffnet waren, wozu keine Feststellungen getroffen sind - grundsätzlich nicht wegen bewaffneten Betäubungsmittelhandels bestraft werden (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 277).
  • BGH, 30.03.2004 - 3 StR 67/04

    Akzessorietät der Beihilfe; Mitsichführen einer Schusswaffe (tatbezogenes Merkmal

    Bei dem Mitsichführen einer solchen Waffe nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nämlich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal (§ 14 Abs. 1 StGB) mit der Folge, daß § 28 Abs. 2 StGB anwendbar wäre, sondern um ein tatbezogenes, qualifizierendes Unrechtsmerkmal (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 277 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5938
OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00 (https://dejure.org/2002,5938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2002 - 2 Ss 162/00 (https://dejure.org/2002,5938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 2 Ss 162/00 (https://dejure.org/2002,5938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitszeit mit diskontinuierlichem Arbeitsanfall; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); Nichtgewährung tarifvertraglich vorgeschriebener Mindest-Arbeitsbedingungen ; Vereinbarung monatlicher Pauschallöhne; Ermittlung tatsächlich geleisteter Stundenlöhne; Privatautonomie ...

  • Judicialis

    AEntG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; AEntG § 1 Abs. 1 Satz 4; ; AEntG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Berechnung des tatsächlich geleisteten Stundenlohns bei flexibler Arbeitszeit mit diskontinuierlichem Arbeitsanfall.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3267 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00
    Damit ist die abweichende Meinung des OLG Düsseldorf überholt (BGH NJW 2000, 1880; vgl. auch Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze AEntG § 5 Rdn. 7).
  • BayObLG, 13.10.1999 - 3 ObOWi 88/99

    Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00
    Angesichts einer solchen Überschrift war es für sie nicht erkennbar, dass dieses Gesetz über den in seiner Überschrift zum Ausdruck gekommenen Regelungsinhalt hinaus auch den inländischen Arbeitgeber, der im Inland Arbeitnehmer beschäftigt, mit Geldbuße bedroht, wenn Bestimmungen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nicht beachtet werden (vgl. auch BayObLG NStZ 2000, 148 = GewArchiv 2000, 72).
  • BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00
    Dadurch ist es den Parteien indessen nicht grundsätzlich verwehrt, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche durch eine pauschalierte Vergütung oder einen pauschalierten Zuschlag zu erfüllen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 -, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1998 - 5 Ss OWi 225/98

    Mindestlohnunterschreitung: Bußgeld?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00
    Der Senat ist durch die entgegenstehende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 03.07.1998 (NStZ-RR 1998, 319 = wistra 1998, 318) nicht gehindert, ohne Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG zu entscheiden.
  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Danach liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, wenn zum Tatzeitpunkt das Verhalten nach der bisherigen, gefestigten Rechtsprechung als straflos betrachtet wurde und eine Änderung dieser Rechtsprechung nicht absehbar war (BGHSt 37, 55 ; BGH, NJW 1976, S. 1949 ; 2010, S. 2595 ; KG, NJW 1990, S. 782 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, S. 1057 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, S. 277 ; vgl. weiter Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 17 Rn. 20 f.; Vogel, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2007, § 17 Rn. 58 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 Sa 667/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf Grundlage des tariflichen Mindestlohns

    Im Hinblick darauf, dass der Mindestlohntarifvertrag Stundenlöhne festsetzt, muss der zwischen den Parteien festgelegte Monatslohn so bemessen sein, dass er pro geleisteter Arbeitsstunde den Vorgaben entspricht (ErfK/Schlachter, 13. Aufl. 2013, § 14 AEntG, RdNr. 3; OLG Karlsruhe, 5. Februar 2002 - 2 Ss 162/00 - EzAÜG AEntG § 1 Nr. 6).
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