Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 87/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8169
OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 87/97 (https://dejure.org/1998,8169)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1998 - 5 U 87/97 (https://dejure.org/1998,8169)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1998 - 5 U 87/97 (https://dejure.org/1998,8169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungspflichten einer Auslandsreisekrankenversicherung; Ausgestaltung des reisekrankenversicherungsvertragsrechtlichen Versicherungsschutzes für im Ausland unvorhergesehen eintretende Krankheiten; Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 824
  • NVersZ 1999, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 123/97

    Begriff des unvorhergesehenen Eintritts einer Erkrankung in der

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 87/97
    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 25.2.1998 -5 U 123/97- und vom 11.3.1998 -5 U 59/97-).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer

    Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland - Reise-Krankenversicherung" - im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536).

    Auch sie erforderte es nicht, den medizinischen Sachverständigen zu der Frage zu hören, inwieweit die Vorerkrankungen der Versicherten und der mit der Reise von den Philippinen nach Deutschland verbundene Klimawechsel ihr Herzinfarktrisiko nach medizinischem Ermessen objektiv erhöht hatten (vgl. dazu auch OLG Köln NVersZ 1999, 131 ff.).

  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    (bb) Darin wird sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer durch den Vertragszweck ebenso bestätigt sehen wie in seiner Annahme, dass für das Vorliegen einer "unerwarteten" Erkrankung auf die Kenntnisse und Vorstellungen des konkreten Versicherungsnehmers oder Versicherten abzustellen ist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 227/09, NJW-RR 2012, 362 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 1999, 824, 825 [juris Rn. 5-9]; LG Dortmund r+s 2022, 459 Rn. 4; LG Duisburg, Urteil vom 12. Oktober 2012 - 7 S 187/11, juris Rn. 8; Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 43).
  • LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 187/11

    Wirksamkeit einer Reiserücktrittskostenversicherungsbedingung hinsichtlich des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reisekrankenversicherung, die aufgrund der insoweit wortgleichen Leistungsbeschreibung auf die Reiserücktrittskostenversicherung übertragen werden kann, ist bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt "unerwartet" war, auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen, da anderenfalls die nach der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrags dem Versicherer obliegende Gefahrtragung unzulässig auf den Versicherungsnehmer übertragen würde (BGH, VersR 2012, 89; im Anschluss an OLG Köln, NVersZ 1999, 131; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).
  • AG Kusel, 20.11.2013 - 2 C 335/13

    Für den Eintritt des Versicherungsfalls einer unerwarteten schweren Erkrankung

    Um zu vermeiden, das entgegen der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages die Gefahrtragung eines Versicherungsfalles unzulässig auf den Versicherungsnehmer abgewälzt wird (s. hierzu LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, 7 S 187/11 - zitiert nach juris; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, VB-Reiserücktritt 2008, 8 2 Rn. 5 ff.), ist eine Erkrankung nach der heute herrschenden Meinung dann als unerwartet anzusehen, wenn sie aus der subjektiven Sicht des Versicherten nicht voraussehbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762; OLG Köln NVersZ 1999, 131; OLG Hamm VersR 2001, 1229; Staudinger in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 78. Vgl. auch BGH NJW-RR 2012, 362).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht