Rechtsprechung
OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; ZPO § 448; VVG § 62
Keine Beweiserleichterung für Rettungskosten bei Wildschadensfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Haarwild - Wildschaden
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Reh
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1258
- NZV 1999, 384
- VersR 2000, 578
- NVersZ 2000, 33
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Oldenburg, 30.05.1990 - 2 U 67/90
Haarwild, Fahrzeugteilversicherung, Rettungskosten
Auszug aus OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98
Soweit der Kläger sich auf Urteile des OLG Schleswig (r+s 94, 450) und des OLG Oldenburg (Az.: 2 U 67/90) beruft, lagen in den dortigen Fällen weitaus mehr Indizien für das Vorliegen eines Versicherungsfalles vor, die es den Senaten nach ihren Auffassungen ermöglichten, den von den Klägern geschilderten Geschehensablauf mit hinreichender Sicherheit für wahr zu erachten (§ 286 ZPO). - OLG Hamm, 17.01.1990 - 20 U 91/89
Wildunfall; Haarwild; Kfz-Unfall; Verkehrsunfall; Rettungskosten; Beweislast; …
Auszug aus OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98
Die herrschende Meinung geht davon aus, daß den Versicherungsnehmer für den Ersatz von Rettungskosten die volle Beweislast ohne Beweiserleichterung trifft (siehe OLG Hamburg ZfS 92/377; OLG Hamm NZV 91, 71; Knappmann, VersR 89, 113;… Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 12 AKB Rdnr. 43;… Feyock/Jacobsen, Kraftfahrtversicherung, § 12 AKB Rdnr. 105). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98
Es genügt für die Anwendbarkeit des § 448 ZPO nicht, daß der Klagevortrag ebenso wahr wie unwahr sein könnte (siehe BGH VersR 92, 867). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98
Das ist für Entwendungsfälle in der Sachversicherung (Einbruchdiebstahlversicherung, Kraftfahrtversicherung) anerkannt (siehe BGH, VersR 84, 29).
- OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10
Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob …
Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbaren bevorstehenden Versicherungsfalls im Sinne des § 90 VVG entstanden sind (vgl. für das alte Recht OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, zfs 2000, 493).Dann muss der Deckungszusage materiellrechtlich auch eine Verteilung des Risikos der Beweisführung im Sinne einer ... Verschiebung des Eintrittsrisikos zugunsten des Versicherungsnehmers entnommen werden (OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33).
Gewissermaßen regelhaft und damit als Grundlage für die Annahme einer konkludenten vertraglichen Abänderung der Grundsätze der Beweisführung geeignet ist das indessen nicht, weil in einer nicht unbeachtlichen Zahl von Fällen der Versicherungsnehmer auf Zeugen oder Indizien, die seinen Angaben ein besonderes Gewicht verleihen, zurückgreifen kann (…Senat, Urt. v. 10.10.2001 - 5 U 217/01 - zfs 2002, 143; ebenfalls Beweiserleichterungen für behauptete Ausweichmanöver vor Tieren verneinend: OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, zfs 2000, 493; OLG Hamm, VersR 1990, 1387).
Die Überzeugungsbildung kann sich dann durchaus auch einmal wesentlich auf die Angaben des Versicherungsnehmers selbst stützen, ohne dass dadurch die materielle Beweislast für den Versicherungsfall oder das Beweismaß verändert würde (…Senat, Urt. v. 10.10.2001 - 5 U 217/01 - zfs 2002, 143; OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33).
- OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
Anspruch gegen Fahrzeugversicherer auf Schadensersatz wegen eines verhinderten …
Dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles im Sinne des § 90 VVG entstanden sind, trägt freilich der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; vgl. OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Jena, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, ZfS 2000, 493). - OLG Jena, 07.03.2001 - 4 U 893/00
Rettungskostenersatz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
Darlegungs- und Beweislast bei Wildschäden in der Kaskoversicherung
Der Fahrer, der einem Stück Wild ausweicht, ist demgegenüber nicht zwangsläufig in Beweisnot (so auch OLG Jena r + s 1999, 403).