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   OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98   

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https://dejure.org/1999,5325
OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98 (https://dejure.org/1999,5325)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.03.1999 - 2 U 264/98 (https://dejure.org/1999,5325)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. März 1999 - 2 U 264/98 (https://dejure.org/1999,5325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Nr. 2 VVG; § 242 BGB
    Anforderungen an die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität; Bevollmächtigung des Versicherungsagenten zur Entgegennahme von Erklärungen betreffend die Invalidität

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 8 II Nr. 1; BGB § 242
    Endgültige Leistungsablehnung ohne Hinweis auf Fristen des § 8 II AUB 61 L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung nach vorheriger Leistungsablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität; Bevollmächtigung des Versicherungsagenten zur Entgegennahme von Erklärungen betreffend die Invalidität

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 108
  • VersR 2000, 754 (Ls.)
  • NVersZ 2000, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91

    Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
    Danach ist der Kläger entschuldigt, wenn er seine unfallbedingte Invalidität der Beklagten gegenüber möglicherweise nicht schon bis zum 10.06.1995, sondern erst, wie jedenfalls bewiesen ist, in der Zeit etwa bis zum Jahresende 1995 (unmittelbar nach Kenntniserlangung vom Gutachten von Dr. S und Dr. V vom 01.12.1995) behauptet hat, und handelt die Beklagte jedenfalls treuwidrig, wenn sie - anders als noch im Ablehnungsschreiben vom 17.12.1997 - jetzt im Rechtsstreit den Versuch unternimmt, den Anspruch auf Invaliditätsentschädigung trotz zwischenzeitlicher Feststellung der weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung scheitern zu lassen (vergleichbare Fälle: BGH VersR 1978, 1036; OLG Hamm VersR 1992, 1256; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Hamm VersR 1995, 1181 [OLG Hamm 17.08.1994 - 20 U 213/92] ).
  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 28/89

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung der Invalidität

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
    Für die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität genügt es, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer - auch mündlich - behauptet, es sei Invalidität eingetreten; nicht erforderlich ist die Benennung eines bestimmten Anspruchs oder eines bestimmten Invaliditätsgrades (BGH VersR 1990, 732; BGH VersR 1998, 175, 176) [BGH 19.11.1997 - IV ZR 348/96] .
  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
    Danach ist der Kläger entschuldigt, wenn er seine unfallbedingte Invalidität der Beklagten gegenüber möglicherweise nicht schon bis zum 10.06.1995, sondern erst, wie jedenfalls bewiesen ist, in der Zeit etwa bis zum Jahresende 1995 (unmittelbar nach Kenntniserlangung vom Gutachten von Dr. S und Dr. V vom 01.12.1995) behauptet hat, und handelt die Beklagte jedenfalls treuwidrig, wenn sie - anders als noch im Ablehnungsschreiben vom 17.12.1997 - jetzt im Rechtsstreit den Versuch unternimmt, den Anspruch auf Invaliditätsentschädigung trotz zwischenzeitlicher Feststellung der weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung scheitern zu lassen (vergleichbare Fälle: BGH VersR 1978, 1036; OLG Hamm VersR 1992, 1256; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Hamm VersR 1995, 1181 [OLG Hamm 17.08.1994 - 20 U 213/92] ).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
    Danach ist der Kläger entschuldigt, wenn er seine unfallbedingte Invalidität der Beklagten gegenüber möglicherweise nicht schon bis zum 10.06.1995, sondern erst, wie jedenfalls bewiesen ist, in der Zeit etwa bis zum Jahresende 1995 (unmittelbar nach Kenntniserlangung vom Gutachten von Dr. S und Dr. V vom 01.12.1995) behauptet hat, und handelt die Beklagte jedenfalls treuwidrig, wenn sie - anders als noch im Ablehnungsschreiben vom 17.12.1997 - jetzt im Rechtsstreit den Versuch unternimmt, den Anspruch auf Invaliditätsentschädigung trotz zwischenzeitlicher Feststellung der weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung scheitern zu lassen (vergleichbare Fälle: BGH VersR 1978, 1036; OLG Hamm VersR 1992, 1256; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Hamm VersR 1995, 1181 [OLG Hamm 17.08.1994 - 20 U 213/92] ).
  • OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93

    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
    Danach ist der Kläger entschuldigt, wenn er seine unfallbedingte Invalidität der Beklagten gegenüber möglicherweise nicht schon bis zum 10.06.1995, sondern erst, wie jedenfalls bewiesen ist, in der Zeit etwa bis zum Jahresende 1995 (unmittelbar nach Kenntniserlangung vom Gutachten von Dr. S und Dr. V vom 01.12.1995) behauptet hat, und handelt die Beklagte jedenfalls treuwidrig, wenn sie - anders als noch im Ablehnungsschreiben vom 17.12.1997 - jetzt im Rechtsstreit den Versuch unternimmt, den Anspruch auf Invaliditätsentschädigung trotz zwischenzeitlicher Feststellung der weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung scheitern zu lassen (vergleichbare Fälle: BGH VersR 1978, 1036; OLG Hamm VersR 1992, 1256; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Hamm VersR 1995, 1181 [OLG Hamm 17.08.1994 - 20 U 213/92] ).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98
    Für die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität genügt es, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer - auch mündlich - behauptet, es sei Invalidität eingetreten; nicht erforderlich ist die Benennung eines bestimmten Anspruchs oder eines bestimmten Invaliditätsgrades (BGH VersR 1990, 732; BGH VersR 1998, 175, 176) [BGH 19.11.1997 - IV ZR 348/96] .
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 20 U 224/12

    Anforderungen an die Feststellung der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Eine solche Feststellung dürfte auch die Annahme einer Minderung der Erwerbsfähigkeit beinhalten, denn diese setzt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII gerade eine (dauerhafte) Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens voraus (vgl. OLG Düsseldorf, ZfS 2006, 523; OLG Oldenburg, NVersZ 2000, 333; Leverenz in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., AUB 2008 Ziff. 2.1, Rn. 95; Kloth, Private Unfallversicherung, Rn. G 28).
  • LG Düsseldorf, 03.03.2008 - 9 O 394/07
    In der Instanzrechtsprechung und der Literatur wurde die Frage, ob und wann die Berufung ausnahmsweise treuwidrig ist, uneinheitlich beantwortet ( vgl. Prölss/Martin § 7 AUB 94 RN 16 und 22 f. mN; OLG Bamberg RuS 2000, 394; OLG Oldenburg RuS 2000, 349; Schleswig-Holsteinisches OLG RuS 1992, 394-395; OLG Köln RuS 1994, 396-397 und OLG Frankfurt RuS 2000, 216-217 ).
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