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   OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99   

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https://dejure.org/2000,3295
OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99 (https://dejure.org/2000,3295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2000 - 20 W 16/99 (https://dejure.org/2000,3295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 20 W 16/99 (https://dejure.org/2000,3295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Invalidität; Arzt; Gesundheitsschaden; Klageerhebung; Darlehensvertrag; Tilgung; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; AUB § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 7; ZPO § 115
    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei Tilgung einer Darlehensverpflichtung ohne rechtliche Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Reichweite der ärztlichen Invaliditätsfeststellung - keine Prozeßkostenhilfe bei vorzeitiger Darlehenstilgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 103
  • NVersZ 2000, 478
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70

    Anmeldefrist - Dauerschaden - Bestimmung - Schadensverursachung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99
    Sowohl für die ärztliche Feststellung als auch die Geltendmachung der Invalität ist erforderlich, daß ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH r+s 1997, 84 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234 für die Geltendmachung).

    Die Wirkungen der ärztlichen Feststellung bzw. der Geltendmachung einer Invalidität beschränken sich auf den benannten Verletzungsbereich (Senat r+s 1997, 174 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234; 1998, 308 für die Geltendmachung).

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99
    Sowohl für die ärztliche Feststellung als auch die Geltendmachung der Invalität ist erforderlich, daß ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH r+s 1997, 84 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234 für die Geltendmachung).
  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99
    Die Wirkungen der ärztlichen Feststellung bzw. der Geltendmachung einer Invalidität beschränken sich auf den benannten Verletzungsbereich (Senat r+s 1997, 174 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234; 1998, 308 für die Geltendmachung).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
    Ebenso wie sich die Einhaltung der Frist des § 20 AKB (§ 7 AUB 94) nur auf den konkret attestierten Dauerschaden bezieht (vgl. OLG Hamm in NVersZ 2000, 478; BGH in NJW-RR 2007, 977 [978 Rdn. 11]), gilt auch die "Verlängerung" der Frist nur für den jeweils konkret in Frage stehenden Invaliditätsgrund.
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (Senat NJW-RR 1997, 983; Senat NVersZ 2000, 478; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006, 2 U 24/06).
  • OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06

    Keine Berücksichtigung erst nach Fristablauf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AUB 94

    Die ärztliche Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens im Bereich der Beine, die soweit ersichtlich - erstmals durch das Gutachten Dr.C vom 12.06.2003 erfolgt ist, kann für Invaliditätsansprüche auf Grund von Beeinträchtigungen der sexuellen und der pulmonalen Funktionen nicht fruchtbar gemacht werden, denn eine ärztliche Feststellung der Invalidität i.S.d. § 7 I Nr. 1 Satz 2 AUB entfaltet eine Wirkung nur für Gesundheitsschäden in dem jeweils ausdrücklich angesprochenen Bereich (Senat, Beschluß vom 05.01.2000 20 W 16/99 - NVersZ 2000, 478 = r+s 2000, 394).
  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02

    Prozesskostenhilfe: Abfindung als Vermögen

    Zudem hat sich die Antragstellerin durch die bare Anzahlung beim Erwerb des Fahrzeugs von 22.500,-- DM selbst entreichert, was der Gewährung von Prozesskostenhilfe ebenso im Wege steht (OLG Hamm, Beschluss des 20. Zivilsenats vom 05.01.2000 - 20 W 16/99 - m.w.N., veröffentlicht in: NJW-RR 2001, 103).
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung; Wirksamkeit

    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm NversZ 2000, 478; NJW-RR 1997, 983).
  • LG Dortmund, 07.07.2010 - 2 O 288/08
    Es müssen vielmehr alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm NVersZ 2000, 478; OLG Hamm NJW-RR 1997, 983; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.7.2006 - 2 U 24/06).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06

    Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen

    Liegen mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Symptomkreise vor, so sind für die geltend gemachte Versicherungsleistung nur diejenigen ärztlichen Feststellungen zu berücksichtigen, die eine Invalidität attestieren, die der begehrten Invaliditätsleistung zugrunde liegen soll (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.1.2006 - 4 U 24/06 - bei juris; OLG Hamm NVersZ 2000, 478; OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139).
  • LG Dortmund, 10.05.2007 - 2 O 282/06

    Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung i.R.d.

    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06; OLG Hamm, NVersZ 2000, 478; NJW-RR 1997, 983; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 2 U 24/06).
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