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   OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00   

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https://dejure.org/2001,11916
OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00 (https://dejure.org/2001,11916)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2001 - 9 U 153/00 (https://dejure.org/2001,11916)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2001 - 9 U 153/00 (https://dejure.org/2001,11916)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVersZ 2001, 562
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 23.02.1998 - 9 U 83/98
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z. B. Senat, r+s 1999, 315; 1999, 364 ) tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.

    inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321; OLG Hamm, r+s 1999, 450; Senat r+s 1999, 315; 1999, 364; 1997, 317 ).

  • OLG Nürnberg, 22.12.1994 - 8 U 2596/94

    Leistungsfreiheit des Versicherer bei vorsätzlich unrichtigen Angaben in der

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    Grundsätzlich genügt die Abfassung der Schadenanzeige und die Belehrung in deutscher Sprache (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1995, 1224).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    Es bestehen nach wie vor gewisse Ungereimtheiten in der Schilderung der näheren Umstände zum Schadenfall, insbesondere im Hinblick auf die frühe Ankunftzeit und den Zeitraum des Wartens auf dem Parkplatz nahe der Deutschen Botschaft sowie deren Veranlassung (vgl. zu den Anforderungen BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571; Prölss/Martin- Knappmann, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z. B. Senat, r+s 1999, 315; 1999, 364 ) tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321; OLG Hamm, r+s 1999, 450; Senat r+s 1999, 315; 1999, 364; 1997, 317 ).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321; OLG Hamm, r+s 1999, 450; Senat r+s 1999, 315; 1999, 364; 1997, 317 ).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 26 U 153/13

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen

    Hat bereits bei Antragsaufnahme ein Dolmetscher mitgewirkt, scheidet ein Berufen auf unzulängliche Sprachkenntnisse aus (vgl. BGH Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 337; OLG Köln Urt. v. 06.03.2001 - 9 U 153/00, NVersZ 2001, 562; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. O.IV Rn. 53 ff).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 54/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweis für fingierten Unfall; Obliegenheitsverletzung bei

    Die Belehrung im Anzeigeformular weist klar auf die Folgen unrichtiger Angaben hin; sie genügt den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, RuS 2001, 236 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2006 - 5 U 405/05

    Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener

    Grundsätzlich genügt die Abfassung der Schadenanzeige und die Belehrung in deutscher Sprache (vgl. OLG Köln, r+s 2001, 236-237; OLG Nürnberg, VersR 1995, 1224).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07

    Zum Ausschluss der Versicherungsleistung bei vorsätzlich falschen Angaben des

    Da es im Versicherungsvertragsverhältnis im Ergebnis immer darum geht, ob und in welchem Umfang vermögensmäßige Leistungen erbracht werden müssen, bedeutet die Verwendung des Begriffs des Schadens keine Irreführung gegenüber dem Begriff des Nachteils (in diesem Sinne auch OLG Köln, NVersZ 2001, 562, und Schaden-Praxis 2003, 142; siehe auch BGH, Urt. v. 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828, zu einer - als ausreichend erachteten - eine Belehrung, in welcher von "für die Schadensfeststellung folgenlos geblieben" Angaben die Rede war).
  • LG Heidelberg, 05.03.2024 - 2 O 1/24
    Bei Darlehensverträgen kann unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung des Handelsvertreters (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92, juris Rn. 12 m.w.N.) ein zweimonatiges Zuwarten unter Umständen nicht mehr als eine angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgen der fristlosen Kündigung angesehen werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Juni 2001 - 9 U 153/00, juris Rn. 24).
  • OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06

    Obliegenheit in der Fahrzeugversicherung bei wahrheitswidriger Verneinung der

    Bei Ausländern genügt jedoch eine Belehrung in deutscher Sprache ( OLG Köln NVersZ 2001, 562; OLG Nürnberg VersR 1995, 1224).
  • OLG Köln, 29.01.2002 - 9 U 59/01

    Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Im Bereich des Straßenverkehrs ist grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, r+s 1992, 292 = VersR 1992, 1085 (Rotlichtverstoß); Senat, r+s 2001, 236; r+s 1997, 234; OLG Oldenburg, OLG-Report 1997, 200 (abgesperrte Baustelle); OLG Düsseldorf, MDR 2000, 268 (Auffahren auf Absperranhänger); Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn. 82, 83, 86 mit weiteren Nachweisen).
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