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   OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99   

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https://dejure.org/2001,4018
OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99 (https://dejure.org/2001,4018)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.2001 - 10 U 686/99 (https://dejure.org/2001,4018)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 10 U 686/99 (https://dejure.org/2001,4018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheitsverletzung; Unfallanzeige; Angabenpflicht; Schmerzstörung; Psychische Fehlverarbeitung; Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 IV; ; AUB 61 § 10 V

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 IV; AUB 61 § 10 Nr. 5
    Begriff der psychisch bedingten Gesundheitsschäden gem. § 2 IV AUB 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2 Abs. 4; AUB 61 § 10 Abs. 5
    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen - somatoforme Schmerzstörungen - psychische Fehlverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1550
  • NVersZ 2002, 17
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Das erfaßt Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck, Angst und ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 283/02 - VersR 2003, 634 unter II 2; OLG Koblenz VersR 2001, 1550 f.; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 26. Aufl. § 2 AUB 88 Rdn. 40).
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Ohnehin heißt es beispielsweise in OLG Koblenz, VersR 2001, 1550, dass Gesundheitsschäden ausgeschlossen sind, die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung entstehen.
  • OLG Koblenz, 08.07.2005 - 10 U 1406/03

    Private Unfallversicherung: Leistungspflicht für unfallbedingten Tinnitus infolge

    Diese Fehlverarbeitung muss ihrerseits Krankheitswert haben und nicht adäquat kausal auf einem organischen Schaden beruhen (Prölss/Martin-Knappmann, a.a.0. unter Hinweis auf OLG Koblenz VersR 2001, 1550 = NVersZ 2002, 17 auch zu somatoformen Schmerzstörungen; ferner OLG Koblenz, OLGReport 2001, 467 zur Frage der Beweisführung).
  • OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03

    Zum Umfang des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung -hier:

    Für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, besteht gemäß § 2 Abs. 4 AUB 95 ein Haftungsausschluss (OLG Koblenz VersR 2001, 1550 - NVersZ 2002, 18 = ZfS 2002, 32).

    Der Senat sieht keinen Anlass, ein ergänzendes Sachverständigengutachten einzuholen im Übrigen weist die Berufungserwiderung zutreffend daraufhin, dass für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, gemäß § 2 IV AUB 95 ein Haftungsausschluss besteht (Senatsurteil vom 22.6.2001, VersR 2001, 1550 = NVersZ 2002, 17 = Zfs 2002, 32).

  • OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03

    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei

    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2015 - 9 U 53/14

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für eine dissoziative

    Die Rechtsprechung hat daher eine "psychische Reaktion" im Sinne der Ausschlussklausel beispielsweise auch angenommen bei der psychisch bedingten Minderbelastbarkeit eines Beines (OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2001, 1550), bei psychisch bedingten Schwächezuständen in einem Bein (OLG Hamm, VersR 2006, 1394 ), bei psychisch bedingten Sensibilitätsstörungen in den Fingern (LG Freiburg, RuS 2010, 386) und bei einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2011, 520).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 95 ergibt (im Ergebnis Grimm, aaO. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als

    Von dem Risikoausschluss erfasst sind aber Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkung von außen über Schock, Schreck, Angst und Ähnliches erfolgen als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH VersR 2003, 634; VersR 2004, 1039; VersR 2004, 1449; OLG Koblenz VersR 2001, 1550; NJOZ 2004, 4073, 4075; Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K Rn. 101).
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