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   BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01   

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https://dejure.org/2001,2937
BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01 (https://dejure.org/2001,2937)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2001 - IV ZR 171/01 (https://dejure.org/2001,2937)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01 (https://dejure.org/2001,2937)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Beschwer - Beschwer - Revisionssumme - Fortbestandes eines Krankenversicherungsvertrages - Jahresprämie - Erhöhung der Beschwer - Maßgeblicher Zeitpunkt

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3 9
    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines Krankenversicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVersZ 2002, 21
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01
    Im Interesse der Rechtsklarheit ist ungeachtet der konkreten Erfolgsaussicht solcher lediglich angekündigter Ansprüche, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann, die zweitinstanzliche Beschwer einheitlich mit 50% der behaupteten, aber nicht rechtshängigen Ansprüche zu bemessen (BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - VersR 2000, 1430 unter 2 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines

    b) Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter II und vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21).

    Ob von den behaupteten Krankheitskosten 1.364,11 EUR abzuziehen wären, die aus ärztlichen Leistungen und Rezeptbelieferungen nach dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2001 aaO), dem 24. August 2008, herrühren, und ob aus dem gleichen Grunde das Pflegegeld für die Monate September und Oktober 2008 außer Betracht bleiben müsste, kann offen bleiben.

  • OLG Schleswig, 14.01.2008 - 16 W 14/08

    Streitwert bei Feststellungsklage betreffend Fortbestand eines

    Bei einem auf den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrags gerichteten Feststellungsantrag ist der Streitwert in der Regel in entsprechender Anwendung des § 3 ZPO und unter Berücksichtigung des § 9 ZPO auf den 3 1/2-fachen Jahresbetrag der vereinbarten Versicherungsprämie zu schätzen, vgl. BGH, RuS 1996, 332; ebenso BGH, NVersZ 2002, 21 und OLG Köln, RuS 1996, 332 (Leitsatz).

    Im Interesse der Rechtsklarheit ist ungeachtet der konkreten Erfolgsaussichten der Wert um 50% des Betrages der behaupteten Versicherungsleistung zu erhöhen (vgl. BGH, NVersZ 2002, 21).

  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Festsetzung des Wertes eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages auf die - monatliche bzw. jährliche - Prämie abzustellen ist (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 8, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336, juris Leitsatz 1 und Rn. 3, Beschluss vom 10.10.2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, juris Leitsatz 1 und Rn. 2, Beschluss vom 15.05.1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332, juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.01.2008 - 16 W 14/08, OLGR Schleswig 2008, 458, juris Leitsatz 1 und Rn. 1 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 13).

    Es kommt daher auch nicht darauf an, dass im Einzelfall eine pauschalierte Erhöhung des Wertes zugelassen wird, wenn Leistungs- oder Tagegeldansprüche geltend gemacht, aber noch nicht eingeklagt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2001, a.a.O., juris LS 2 und Rn. 3; Beschluss vom 09.11.2011, a.a.O., juris Rn. 4).

  • OLG Nürnberg, 09.07.2020 - 8 U 49/20

    Wirksamkeit der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages

    Analog § 9 ZPO ist hierfür auf die 3, 5-fache Jahresprämie - soweit sie den Versicherungsschutz des Klägers betrifft - abzustellen (vgl. Beschluss vom 10.10.2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 11061).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 186/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Fortsetzung eines

    a) Der Senat hat die Beschwer einer Partei, die in einem Rechtsstreit um das Fortbestehen eines Krankenversicherungsverhältnisses unterlegen ist, im Regelfall in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO anhand der vereinbarten Versicherungsprämie bestimmt, soweit es nicht um die Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ging; da es sich bei den Prämien um wiederkehrende Leistungen handelt, hat der Senat im Hinblick auf § 9 ZPO den dreieinhalbjährigen Betrag der Prämie zugrunde gelegt (Beschluß vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel, Beschwer 9; Beschluß vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01 - NVersZ 2002, 21 f.).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Für den Feststellungsantrag zu 2 a. war der Streitwert mit dem 3 1/2-fachen der Jahresprämie (3.167,02 EUR) zuzüglich 50 % der geltend gemachten oder zumindest angekündigten Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Höhe von 2863, 28 EUR (gemäß dem Hilfsantrag zu 2 b. 50 % von 5.726,56 EUR) festzusetzen (BGH, Beschl. vom 10.10.2001, IV ZR 171/01, NversZ 2002, 21).
  • BGH, 15.10.2008 - IV ZR 31/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Inanspruchnahme aus einem privaten

    Das sind hier nach dem eigenen Ausgangspunkt des Beklagten zu 1, der die den Kläger als Versicherungsnehmer zu entrichtende Jahresprämie von 1.440 EUR zugrunde legt, allenfalls 5.040 EUR, die in Addition mit dem Wert des Leistungsantrages einen Betrag ergeben, der unterhalb der Wertgrenze von 20.000 EUR liegt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2004 - IV ZR 186/03 - VersR 2004, 1197 unter II 2 a; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01 - NVersZ 2002, 21; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - VersR 2000, 1430 unter 1; vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - RuS 1996, 332).
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 U 123/06

    Bestimmung des Wertes eines auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit

    Die für die Wertfestsetzung einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages geltenden Grundsätze (vgl. BGH NVersZ 2002, 21: 3,5fache Jahresprämie ohne Feststellungsabschlag) sind hingegen auf die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht zu übertragen, weil die Krankenversicherung gerade nicht dadurch geprägt wird, dass die vom Versicherer im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen in ihrer Höhe und Dauer durch den Vertrag von vornherein festgelegt sind (vgl. BGH NJW-RR 2001, 316, 317; OLGR Hamm 2001, 394).
  • OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04

    Beweislast bei Anzeigeobliegenheitsverletzungen

    Die Beschwer der hinsichtlich des Feststellungsantrags unterlegenen Beklagten war entsprechend §§ 3, 9 ZPO auf das 3 1/2-fache der Jahresprämie (6.510,96 DM) festzusetzen (BGH NVersZ 2002, 21-22; NJW 2000, 2750 = VersR 2000, 1430-1431; RuS 1996, 332).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2009 - 3 W 43/09

    Streitwert: Antrag, im Wege der einstweiligen Verfügung Deckung aus einer

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06

    Umfang der Haftung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 8 U 49/20

    Fristlose Kündigung Krankenversicherungsvertrages - Pflichtverletzung

  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

  • OLG Jena, 29.12.2009 - 4 W 565/09

    Streitwert einer Feststellungklage auf (Weiterzahlung von) Krankentagegeld; hier

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