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   OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01   

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https://dejure.org/2001,4694
OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01 (https://dejure.org/2001,4694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2001 - 4 U 119/01 (https://dejure.org/2001,4694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 4 U 119/01 (https://dejure.org/2001,4694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 VVG; Abstellen eines LKW in unmittelbarer Nähe einer stark abschüssigen Abfahrtsrampe ; Unterlassen des Festziehens der Handbremse und des Einlegens eines Gangs

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 12 (1) II a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 II a
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Abstellen eines Lkw in der Nähe einer Abfahrtsrampe L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 12 (1) II a
    Verkehrssicherungspflichten eines Lkw-Fahrers als Versicherungsnehmer beim Abstellen seines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1503 (Ls.)
  • NVersZ 2002, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Dazu bedarf es vielmehr weiterer, besonderer Umstände, die das momentane Versagen in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH, VersR 1992, 1085, 1086).

    Das hindert den Vorwurf eines groben Verschuldens jedoch dann nicht, wenn dem versicherten Gegenstand in einer konkreten Situation große Gefahren drohen (BGH, VersR 1992, 1085, 1086).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 4 U 212/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Darüber hinaus muss in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH, VersR 1989, 469, 470; Senat VersR 1992, 1086; NVersZ 1999, 386; Römer, VersR 1992, 1187).

    Ein solcher besonderer Umstand kann im Einzelfall gegeben sein, wenn der Versicherungsnehmer bei einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf einen von verschiedenen Handgriffen vergisst (BGH, a.a.O.); 1989, 582; Senat, NVersZ 1999, 386; 01, 229).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 4 U 127/91

    Rotlicht; Verkehrsampel; Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Darüber hinaus muss in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH, VersR 1989, 469, 470; Senat VersR 1992, 1086; NVersZ 1999, 386; Römer, VersR 1992, 1187).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Darüber hinaus muss in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH, VersR 1989, 469, 470; Senat VersR 1992, 1086; NVersZ 1999, 386; Römer, VersR 1992, 1187).
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94

    Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Der Mitgeschäftsführer der Klägerin, für dessen Verschulden sie einzustehen hat (Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn 114), hat in objektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt, als er den LKW auf einem Parkplatz außerhalb der besetzten Parkflächen in unmittelbarer Nähe oder bereits teilweise auf der stark abschüssigen Abfahrtrampe abgestellt hat, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 1994, 306 = VersR 1994, 1414 LS).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts sind deshalb nicht zu beanstanden und tragen die rechtliche Wertung, der Kläger habe sich, da er sein Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert hatte, objektiv grob fahrlässig verhalten (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 364).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Diese Sichtweise wird dadurch bestätigt, dass beispielsweise grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 61 VVG (a.F.) angenommen wird, wenn der Fahrer unbeabsichtigtes Rollen des Fahrzeugs dadurch fördert, dass er es mit laufendem Motor abstellt, ohne die Handbremse zu betätigen oder den Wahlhebel in Position P zu bringen (OLG Hamm VersR 1996, 225; OLG Düsseldorf ZfS 2002, 438; OLG Düsseldorf ZfS 2001, 173).
  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    In einem solchen Fall aber drängt sich für einen Fahrzeugführer die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen nicht in einem Maße auf, das das Verdikt der groben Fahrlässigkeit verdienen würde (so auch LG Hanau v. 2.4.1992, 7 O 227/92 in NJW-RR 1992, 1251: kein besonders augenfälliges Gefälle und damit keine grobe Fahrlässigkeit zu begründen; aA OLG Köln v. 12.4.1994, 9 U 24/94 Rn.6 beim Parken "in unmittelbarer Nähe eines nicht unerheblichen Gefälles"; ebenso aA OLG Düsseldorf v. 18.12.2001, 4 U 119/01 bei sich aufdrängender Gefahr des Wegrollens).
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