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   OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1930/97   

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OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1930/97 (https://dejure.org/1999,18824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.1999 - 10 U 1930/97 (https://dejure.org/1999,18824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 10 U 1930/97 (https://dejure.org/1999,18824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVersZ 1999, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht nur dann vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr zur Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit (zu deren Maßgeblichkeit vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631 unter II 1) imstande ist, sondern auch anzunehmen ist, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Fortsetzung der Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen (OLG Koblenz r+s 2000, 301; Lücke in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. BU § 2 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).

    Allerdings ist die faktische Fortführung der Berufsausübung im Einzelfall ein starkes Indiz dafür, dass die behauptete Berufsunfähigkeit tatsächlich nicht gegeben ist (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, G Rdn. 151).

  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

    Es genügt, wenn das zu Leistende als überobligationsmäßig zu betrachten ist, weil die festgestellte Gesundheitsbeeinträchtigung die Fortsetzung der Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht mehr gestattet (OLG Koblenz, r+s 2000, 301; Lücke in: Prölss/Martin. 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Insoweit bedarf es zumindest hinreichend konkreter Umstände, um das in der faktischen Ausübung liegende und gegen eine Berufsunfähigkeit sprechende Indiz zu entkräften (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 1999 - 10 U 1930/97, juris Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 5 U 82/86, r + s 1987, 296).
  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04

    Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen

    § 2 BB-BUZ verlangt nicht, dass der Berufsunfähige seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht mehr gestatten (Senatsurteil vom 15. Januar 1999 ? 10 U 1930/97 ? NVersZ 1999, 521, 522; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl., BUZ § 2, Rdnr. 21).
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