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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97   

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OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97 (https://dejure.org/1998,8635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.1998 - 8 U 170/97 (https://dejure.org/1998,8635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 8 U 170/97 (https://dejure.org/1998,8635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 457 (Ls.)
  • NVersZ 2000, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1982 - VI ZR 77/81

    Haftung für die Folgen eines Narkosezwischenfalls; Verweisung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1983, 1374) ist ein beamteter Arzt nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB von der deliktischen Haftung befreit, wenn er den Patienten auf einen anderen Haftungsschuldner verweisen kann.
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Das Berufungsgericht ist im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass die Verjährung aufgrund der am 20. August 2007 angezeigten Gesprächsbereitschaft des Haftpflichtversicherers der Beklagten zu 1, der aufgrund der Gesamtumstände auch für die Beklagten zu 2 und 3 tätig wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 40, 41), mit Zugang des Schreibens der damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 9. August 2007 gehemmt wurde, § 203 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZR 120/11, VersR 2014, 597 Rn. 2 mwN; NK-BGB/Budzikiewicz, 3. Aufl., § 203 Rn. 43; dies., MedR 2016, 340, 341; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2014, § 203 Rn. 9; zu § 852 Abs. 2 BGB aF auch Senatsurteil vom 8. Mai 2001 - VI ZR 208/00, VersR 2001, 1255, 1257).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2011 - 24 U 193/10

    Rechtsfolgen der Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Rechtsanwalt

    Die Beklagte verweist zu Recht auf die dazu ergangene Rechtsprechung und Literatur (OLG Frankfurt NJOZ 2011, 28; NJW 1999, 2447; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 40; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. Rn 51 m.w.N.).
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11

    Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen

    Verhandlungen des geschädigten Patienten mit dem Krankenhausträger oder dessen Haftpflichtversicherer hemmen die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt nur dann, wenn nach den gesamten Umständen zweifelsfrei und eindeutig davon auszugehen ist, dass der auch für den verantwortlichen Arzt eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen nicht nur für seinen Versicherungsnehmer - also den Krankenhausträger - sondern auch für den Arzt als mitversicherte Person tätig wird (Urteil des erkennenden Senats v. 19.12.2007 zum Az.: 4 U 171/06; OLG Düsseldorf VersR 2000, 457; OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277; zum nämlichen Grundsatz in der allg. Haftpflichtversicherung vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 1470; VersR 1991, 1033; 1990, 497).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06

    Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als

    Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Düsseldorf AHRS II 0600/135 = VersR 2000, 457 Ls; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. Rz. 488 c; OLG Rostock OLGR 2002, 89; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. § 203 Rz. 3 a.E.).
  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 26 U 145/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verfahrenswidriger Annahme der Verjährung

    Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Oldenburg Urt. v. 23.08.2006 5 U 31/06, VersR 2007, 1277; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 457; Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 9. Aufl. Rdn 488).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 12 U 190/07

    Übergegangener Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerhafter

    Zwar ist zutreffend, dass das vom Landgericht in seinem Hinweisbeschluss in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.12.1998 (NVersZ 2000, 40 f) die Hemmung der Verjährung gleichfalls an das Vorliegen von Gesamtumständen knüpft, aus denen entnommen werden kann, dass der Versicherer bei seinem Regulierungsversuchen für sämtliche von ihm vertretene Versicherungsnehmer tätig geworden ist.
  • LG Duisburg, 24.01.2007 - 3 O 244/06

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs aus einer ärztlichen Fehlbehandlung;

    Die Klägerin irrt, wenn sie nach alledem meint, sie habe nunmehr nur noch auf eine Reaktion der Versicherung abzuwarten gehabt, denn allenfalls eine Antwort der Versicherung an die Klägerin hätte - wenn überhaupt - Verhandlungen mit dieser in Gang setzen können (siehe auch OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 40 ff.).
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Rechtsprechung
   AG München, 02.07.1997 - 172 C 7867/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13892
AG München, 02.07.1997 - 172 C 7867/97 (https://dejure.org/1997,13892)
AG München, Entscheidung vom 02.07.1997 - 172 C 7867/97 (https://dejure.org/1997,13892)
AG München, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 172 C 7867/97 (https://dejure.org/1997,13892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Hausratversicherung ; Anspruch auf Entschädigung des entwendeten Hausrates ; Anforderungen an die Definition des Versicherungsfalls

  • VersR (via Owlit)

    VHB 84 § 5 Nr. 1 a; VHB 84 § 12 Nr. 1
    Die Außenversicherung umfaßt nicht den Verlust der mit einem Pkw entwendeten Koffer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1144
  • NVersZ 2000, 40
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