Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung; Versicherung; Verschweigen; Krankheit
- Judicialis
BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; SGB VI § 43 Abs. 2; ; VVG § 16; ; VVG § 22; ; BGB § 123
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Vorerkrankung - arglistige Täuschung - LKW-Fahrer - Verhärtung und Schrumpfung der Sehnenplatte in Hohlhand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 29.04.1999 - 6 O 211/97
- OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Papierfundstellen
- NVersZ 2001, 74
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 08.07.1971 - 6 U 62/70
Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (OLG Hamburg, VersR 1971, 902).
- BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85
Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9). - OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96
Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L
Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9). - OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9). - BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83
Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).
- OLG Koblenz, 19.12.2012 - 2 U 1194/11
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den …
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28. November 1984, IVa ZR 81/83, VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 1. Oktober 1986, IVa ZR 61/85, VersR 1987, 91; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20. April 2001, 10 U 1003/00, VersR 2002, 222; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2000, 10 U 824/99, NVersZ 2001, 74; OLG Koblenz, Urteil vom 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, NVersZ 1999, 472 f.).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 01.10.1986 - IV a ZR 61/85 - VersR 1987, 91; Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00 - VersR 2002, 222; OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2000 - 10 U 824/99 - NVersZ 2001, 74; OLG Koblenz, Urteil vom 09.10.1998 - 10 U 1133/97 - NVersZ 1999, 472 f.).
- OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …
Hat der Versicherer die Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst ohne Erfolg darauf gestützt, dass der als selbständiger Trockenausbauer tätige VN eine Angstneurose und einen Alkoholmissbrauch arglistig verschwiegen habe, reicht die Tatsache der Nichtangabe einer dreitätigen Behandlung eines chronischen Schulter-Arm- bzw. Schulter-Nackensydroms nicht aus, um nachträglich eine arglistige Täuschung hinsichtlich Nichtangabe von Vorerkrankungen zu begründen (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).
- OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senatsurteil vom 19. Mai 2000 10 U 824/99 NVersZ 2001, 74; OLG Hamburg, VersR 1971, 902).
- OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97
Selbständiger Masseur
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157, VersR 1987, 91, OLG Koblenz NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f., NVersZ 1999, 472 f., Urteil NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April. 2001 NVersZ 2001, 503).
- OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04
Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die …
Dies bedeutet, dass i.d.R., wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (vgl. OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2003, 335, in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156 [157]; VersR 1987, 91; OLG Koblenz, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222; OLG Köln, VersR 1973, S. 1161 ff; OLG Köln, VersR 1996, S. 1531 ff; Römer/Langheid, aaO, § 22, Rdnr. 6, m.w.N. ; Berliner Kommentar zum VVG /Voit, aaO, § 22,. - OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09
Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer …
So spricht das Verschweigen von schweren und/oder erkennbar chronischen Erkrankungen indiziell für einen Täuschungswillen des Versicherungsnehmers (vgl. OLG Hamm, VersR 2008, 477; OLG Koblenz, RuS 2001, 437). - OLG Koblenz, 14.06.2002 - 10 U 1733/01
Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung über eine …
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senatsurteil vom 19. Mai 2000 10 U 824/99 NVersZ 2001, 74; Senat, VersR 1998, 1226; VersR 1995, 689; OLG Hamburg, VersR 1971, 902). - OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503). - OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Krankenversicherung
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.). - KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der …
Werden schwere oder erkennbar chronische Erkrankungen verschwiegen, rechtfertigt dies im Gegensatz zur Nichtangabe leichterer Krankheiten oder Beschwerden in der Regel den Rückschluss auf arglistiges Verhalten (OLG Koblenz VersR 2002, 22 [LS]; NVersZ 2001, 74).