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   OLG Köln, 23.07.2002 - 9 U 23/00   

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https://dejure.org/2002,9220
OLG Köln, 23.07.2002 - 9 U 23/00 (https://dejure.org/2002,9220)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2002 - 9 U 23/00 (https://dejure.org/2002,9220)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 9 U 23/00 (https://dejure.org/2002,9220)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVersZ 2002, 568
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2002 - 9 U 23/00
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2002 - 9 U 23/00
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2002 - 9 U 23/00
    Hierzu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2002 - 9 U 23/00
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 4 U 138/05

    Wegfall des Versicherungsschutzes wegen falscher Angaben im Schadensformular zu

    Falsche Angaben zu einer früheren Entwendung eines Fahrzeugs sind generell dazu geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden (OLG Köln NversZ 2002, 568).
  • LG Dortmund, 12.08.2009 - 22 O 179/08

    Bei Altverträgen ist die sechsmonatige Klagefrist für eine Deckungsklage wirksam

    Die Nichtangabe früherer Entwendungen kann eine Leistungsfreiheit wegen der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit begründen ( OLG Saarbrücken, r+s 2008, 465; OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 3439; OLG Köln, NVersZ 2002, 568 ).
  • LG Dortmund, 15.04.2009 - 22 O 71/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei falscher Kilometerangabe -

    Falsche Angaben zu einer früheren Entwendung eines Fahrzeugs sind generell dazu geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden (OLG Düsseldorf NJOZ 2007, 3439; OLG Köln NVersZ 2002, 568).
  • LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen

    Dementsprechend muss ein Versicherungsnehmer Fragen nach einer früheren Betroffenheit von Fahrzeugentwendungen wahrheitsgemäß beantworten (OLG Saarbrücken r+s 2008, 465; OLG Düsseldorf NJOZ 2007, 3439; OLG Bamberg, Urteil vom 28.02.2006, Az.: 1 U 223/05 = ADAJUR Dok. Nr. 73683; OLG Köln NVersZ 2002, 568; Landgericht Dortmund, Urteil vom 15.04.2009, Az.: 22 O 71/08).
  • LG Dortmund, 10.10.2007 - 22 O 209/06

    Kaskoversicherung, Obliegenheitsverletzung

    Dass für die Regulierungsentscheidung des Versicherers in einem Diebstahlsfall frühere Fahrzeugentwendungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsnehmer von besonderer Wichtigkeit sind, unterliegt keinem Zweifel (OLG Köln NversZ 2002, 568).
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